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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 13.04.2010, 14:05
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Standard Auszug mit 20

Hallo...ich bin zwanzig Jahre alt und kann aus schwerwiegenden finanziellen und sozialen Gründen nicht mehr mit meinem Vater zusammen wohnen. Er zieht jetzt in eine eigene Wohnung...und ist Teilrentner...ich gehe noch zur Schule und habe einen Antrag auf Barfög gemacht.Nun muß ich aber eine eigene Wohnung haben...wie mache ich das ? Kann natürlich keine eigene finanzieren...meine Mutter ist HatzIV Empfängerin und kann mich nicht Unterstützen.Stehe ich dann auf der Strasse ?
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  #2  
Alt 13.04.2010, 15:40
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Was sind denn schwerwiegende finanzielle Gründe?
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  #3  
Alt 13.04.2010, 16:09
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Zitat:
Zitat von Rüdiger Nazar Beitrag anzeigen
aus schwerwiegenden finanziellen und sozialen Gründen
Das habe ich mich auch gefragt? Welche finanziellen Gründe?

Also, zum einen sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Dies bedeutet nicht unbedingt Bargeld, sondern auch in Form von Essen oder einem Dach über dem Kopf, solange du noch zur Schule gehst. Ganz so einfach geht's also net.

Und bestehen die Probleme schon länger? Warst du mal beim Jugendamt? Denn der mehr oder weniger heftige Knatsch, der zwischen Jugendlichen bzw jungen Erwachsenen und den Eltern entstehen kann, weil versch. Lebensansichten bestehen, der reicht pauschal erstmal nicht als Begründung für die Finanzierung einer eigenen Wohnung aus.

Da würden Nachweise benötigt, z.B. eben Bestätigung vom Jugendamt.

Vielleicht mit der Mutter in eine gemeinsame, für 2 Personen angemessene Wohnung ziehen?
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  #4  
Alt 13.04.2010, 16:16
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Standard Wohnung unter 25

Hallo und danke...finanzielle probleme ? Wohne zwar noch mit meinem Vater in einer Wohnung...aber ab August zieht er weg...und will mich nicht mehr bei sich haben.Finanzielle Probleme...obwohl in einer Wohnung...erährt er mich nicht.Er fährt mehrmal im Jahr für Monate nach Afrika(Afrikaner) und hinterläßt einen leeren Kühlschrank und zwei Euro für mich...das ist kein Quatsch...ab und zu jobbe ich um zu überleben. Meine Mutter... Hartz IV...dort esse ich ab und zu...aber wohnen kann ich da natürlich nicht.
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  #5  
Alt 13.04.2010, 16:22
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Zitat:
Zitat von Rüdiger Nazar Beitrag anzeigen
Meine Mutter... Hartz IV...dort esse ich ab und zu...aber wohnen kann ich da natürlich nicht.
Na, aber mit ihr gemeinsam in eine größere Wohnung umziehen?

Geht das mit dem Jobben nicht dauerhaft? Ich habe ab der 8. Klasse immer nebenher gejobbt.

Wenn der Vater das seit Jahren macht, hätte ich mich aber schon längst ans Jugendamt gewandt. Oder wäre zur Mutter gezogen?
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  #6  
Alt 13.04.2010, 16:38
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Hallo und Danke...so einfach ist das nicht...ich bin 20 und meine Mutter 60...wir leben in zwei verschiedenen Welten...das würde nie gut tun.Und Minijops sind hier in Düsseldorf dünn gesät...und bis Ende july gehe ich noch zur Schule...dann Lehre...habe noch nicht mal eine stelle in Aussicht...bei Mutter wohnen geht absolut nicht...müßte dann auch jeden Morgen mit dem zug nach Düsseldorf zur Schule...wovon bitte.Mein Vater sackt sich das Kindergeld ein und ich habe absolut nichts davon.
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  #7  
Alt 13.04.2010, 16:44
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Zitat:
Zitat von Rüdiger Nazar Beitrag anzeigen
wir leben in zwei verschiedenen Welten...das würde nie gut tun.

Und Minijops sind hier in Düsseldorf dünn gesät...und bis Ende july gehe ich noch zur Schule...dann Lehre...habe noch nicht mal eine stelle in Aussicht...bei Mutter wohnen geht absolut nicht...müßte dann auch jeden Morgen mit dem zug nach Düsseldorf zur Schule...wovon bitte.Mein Vater sackt sich das Kindergeld ein und ich habe absolut nichts davon.
Ja mei, das Leben ist kein Ponyhof. Dass es nicht unbedingt superharmonisch bei Mutti sein wird, okay. Aber besser als auf der Strasse, oder? Okay, das mit der Fahrerei - weiß nicht, ob es da in Düsseldorf evtl Fahrtkostenerstattung / Monatstickets für Schüler usw gibt.

Aber wenn deine Mutter arbeitslos ist, könnte sie ja rein theoretisch auch in den Ort umziehen, wo deine Schule ist. Ansonsten noch bis zum Schulende durchhalten und hoffen, dass es mit einer Lehrstelle klappt und dann in dem Ort, wo die Ausbildung ist, eine günstige Wohnung oder WG suchen?!

Es wird schwer, von der Arge eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen.

Das Kindergeld kannst du dir direkt von der Familienkasse auszahlen lassen. Nennt sich ABZWEIGUNGSANTRAG. Vordruck gibts hier:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Auszahlung.pdf
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  #8  
Alt 14.04.2010, 07:37
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Das Kindergeld kann man abzweigen lassen - aber nicht, solange man mit den Eltern/Elternteil zusammenwohnt.
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  #9  
Alt 15.04.2010, 10:09
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Das Kindergeld kann man abzweigen lassen - aber nicht, solange man mit den Eltern/Elternteil zusammenwohnt.
Nicht zwangsläufig. Ich habe in meinem Bestand mehrere Fälle, bei denen die Jugendlich mit den Eltern im Haushalt leben, aber das Kindergeld trotzdem auf ihr eigenes Konto bekommen, nachdem sie einen Abzweigungsantrag gestellt hatten.
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  #10  
Alt 15.04.2010, 10:30
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Echte Abzweigung oder nur ein anderer Zahlungsempfänger?

Ich kann das Kindergeld als Kindergeldberechtigter auch auf das Konto der Stadtwerke überweisen lassen oder auf das meines Vermieters.
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