Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.02.2010, 15:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 3
Standard Ausziehen mit 20

Hallo.

ich bin 20 jahre alte, und wohne beim mein eltern.
ich habe sehr schwerren problem mit mein familye...
es ist ein problem seit 5-6 jahre und seid demm ist das rede das ich immer wieder aus ziehen soll..

ich bin und wahr nicht perfekt, das kann ich nicht abstreitten.
ich liebe mein eltern über alles aber das wahren sie auch nicht..

mein sitration ist das ich jetzt endlich mit 20 jahre ausziehen muss aber ich habe kein arbeit oder ausbildung.. ich habe bis jetzt von staat nie geld gewüncht..

weill ich immer versucht habe das selbs zuklären..
wo wie musste ich mich wenden was sollte ich tuhen.. das ich endlich von zuhause ausziehen kann

mein eltern wollen zurück in die türkei. die wohnen auch so zusagen in türkei seit mein 14 lebens jahre wohne ich so zusagen alleine
darmals mit 14 wahr nur 1 2 oder 3 monate jetzt zuzeit ist es 9 monate.

ich hab mich darmals Hartz 4 beantragt. die meinten das mein eltern mit antragen müssten sonts würde ich kein hartz 4 bekommen.. mein vater sein stolz wahr zu groß dafür und wir haben es sein lassen.. und dann meinte man mir wenn ich von zuhause aus ziehe würden die mir helfen. dann hab ich darmals beantrag das ich aus ziehen will aber diesmal meinte die dame das ich sehr große probleme zuhause sein müssten das die mir einen wohnung finanzieren. sie gab darmals beispielle wie schläge etc.

bitte hilft mir ich bin planlos.. ich komm leider nimmer worran mit mir und mit den sitration..

danke im vorraus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.02.2010, 15:28
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Es ist nach wie vor so, wie es Dir bereits vom Amt gesagt wurde.

Wenn Du zuhause massive und NACHWEISBARE Probleme, die einen Auszug rechtfertigen, dann lege dies dem Amt dar. Wenn nicht, musst Du zuhause wohnen bleiben oder Deine Eltern unterstützen Dich in Form von Barunterhalt, sodass Du Dir eine Wohnung oder ein Zimmer leisten kannst.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.02.2010, 15:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Es ist nach wie vor so, wie es Dir bereits vom Amt gesagt wurde.

Wenn Du zuhause massive und NACHWEISBARE Probleme, die einen Auszug rechtfertigen, dann lege dies dem Amt dar. Wenn nicht, musst Du zuhause wohnen bleiben oder Deine Eltern unterstützen Dich in Form von Barunterhalt, sodass Du Dir eine Wohnung oder ein Zimmer leisten kannst.
mein eltern wollen auch hier aus ziehen und für immer in die türkei gehen ist das einnachweis genug ??

weill ich bin alt genug das mein vater mich net schlagen kann aber er schlägt mich mit sein wörter.. seit demm habe ich auch sehr große psyche probleme
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.02.2010, 18:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 3
Standard

ich danke euch für eure mühe und euren tipps hilfe danke schööön
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern Mit 19 ausziehen kay Hartz IV 4: U 25 5 25.08.2009 05:27
Alleinerziehend / Alleinstehend Ausziehen womit kann ich rechnen Smake BAB und sonstige Ausbildungsförderung 7 20.08.2009 10:31
Tochter muß wg. Ausbildung ausziehen, möchte aber nicht... Maikäfer03 Hartz IV 4: U 25 5 11.05.2009 21:32
Ausziehen unter 25 gar nicht Möglich? Sintara Hartz IV 4: U 25 8 28.04.2009 09:42
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Mit 18 und Ausbildung ausziehen.. painkiller17 Familie sonstiges 9 23.02.2009 19:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:41 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0