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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo allerseits, ich bzw. meine Freundin hat ein großes Problem. Sie ist 17 Jahre alt und wird im November endlich 18 und will ausziehen, wir haben zusammen eine Tochter die bei ihr lebt. (Ich wohne leider 120km von ihr entfernt) Unsere Tochter ist 14 Monate alt und lebt mit meiner Freundin zusammen in dem Haus ihres Vaters. Ihr Vater wohnt im Erdgeschoss, sie im 1. Obergeschoss (aber ohne Küche, muss also ins Erdgeschoss für essen usw.) Das Problem ist dass sie fast ständig Streit mit ihrem Vater hat und wir schon versucht haben mit dem Jugendamt zusammen aus dem Haus herraus zu kommen, da es auf ihre und die Psyche unserer Tochter schlägt. Aber das Jugendamt hat sich auf die Seite des Vaters gestellt, sie habe schließlich eine Wohnung (ABER keine Küche!) womit Sie immer wieder Kontakt zum Vater hat und erneut Streit ausbricht. Zudem wohnt sie in einem Dorf mit sehr schlecht Busverbindungen. Das "raus gehn" in die Stadt, evt. mit Freunden ist somit sehr schwierig. Aber das ist nicht das Hauptproblem, durch diese abgeschottete Art hat sie keine Chance einen Ausbildungsplatz zu finden und dort auch pünktlich zu erscheinen. Unsere Tochter kann unmöglich in die Obhut des Vaters gegeben werden (da er schon des öfteren negativ mit ihr aufgefallen ist, z.b. Kind einfach liegen hat lassen und nicht geschaut hat was sie macht! -.- ) Dadurch müsste Sie das Kind in eine Kindergrippe geben und dann mit dem Bus in die Stadt, zur Ausbildung, wieder zurück, Kind abholen und und und! Das würde den ganzen Tag gehn, von 5 Uhr morgens bis ca. 9 Uhr abends und das mehrere Jahre aushalten ist doch nicht zumutbar?! Der Vater meint nur ganz trocken sie solle die nächsten paar Jahre weiter in diesem "Kaff" verbringen und warten bis er in Rente geht, dann darf sie Ausbildung machen... aber mit hohem Alter sinken die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Das Jugendamt kann da auch nicht groß helfen, die schreiten nur ein wenn es unserer Tochter nicht gut geht aber um die kümmert sich meine Freundin wirklich großartig! ![]() Unterhalt als Geldquelle ist nicht drin, ihr Vater stellt das erste Geschoss zur Verfügung, Nahrung (wobei die wirklich NICHT abwechslungsreich ist), Kleidung usw. und verdient wegen der Wirtschaftskrise selbst kaum was (hat glaub schon Schulden) Ich hoffe ihr könnt mir sagen ob wir vom Staat irg.wo her Unterstützung bekommen (am besten unabhängi vom Jugendamt) ? Muss sie mit 18 denn irg.wen noch Fragen ob sie ausziehen darf? Hab was gelesen das es erst mit 25 erlaubt ist, wenn man staatliche Förderungen bezieht, stimmt das? ... Muss denn erst wieder was passieren wo in den Nachrichten kommt bis irg. eine Behörde den Finger rührt? ... |
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#2
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| Zitat:
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ich lese nichts über den Kindesvater. Was ist mit dem? |
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#4
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| Zitat:
Solang zahlt gerade das Jugendamt Kindergeld für unsere Tochter. Das Kindergeld für meine Freundin behält ihr Vater ein um essen zu kaufen und seine Schulden zu begleichen. Kleidung, Pflegemittel usw. kauft meine Freundin fast alles zu 90% selbst und dann von den Mitteln die ihr zur Verfügung stehen. So viel ist es aber nicht, das Kindergeld für unsere Tochter wird auch dafür eingesetzt. (sind ja sobald ich weiß erst teurer geworden durch die Mwst., 19% auf Babyprodukte) Sie hat die erste Zeit lang auch Elterngeld bekommen, das müsste allerdings schon vorbei sein. Zur Zeit bekommt sie noch Arbeitslosengeld, was aber auch bald gestrichen werden soll da sie nie arbeiten war usw. Müsste nochmal genau nachfragen =/ aber so ung. sieht es aus. |
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#5
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| Eigentlich find ich das grad ganz schön traurig, dass Du eigentlich überhaupt nichts weißt über Deine Freundin und EUER Kind....wie und wovon sie leben und was es alles so kostet! Sie bekommt Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, nicht Kindergeld. Sie bekommt Kindergeld von der Familienkasse. Und wie sie Arbeitslosengeld bekommen kann, wenn sie nie arbeiten war, ist mir ein Rätsel. Vielleicht meinst Du ALG II? Erkundige Dich doch bitte erstmal genau!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| @ Mandy: da kann ich dir nur zustimmen! Zitat:
Ein Blick in's Gesetz ist immer hilfreich. Also laut § 22 Abs 2 a SGB II gilt => Regulär gibt's eine eigene Wohnung bei ALG II-bezug erst mit über 25. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen. Aber: Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn 1 der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, 2 der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder 3 ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Ob nun einer dieser 3 Punkte zutrifft, müsst ihr wissen. Wenn schon Kontakt zum Jugendamt besteht, können die euch ggf beraten. Vielleicht findet mal ein Gespräch mit ihrem Vater statt, um ihn etwas freundlicher der Tochter und dem Enkelkind gegenüber werden zu lassen oder ggf sind sie der Meinung, dass eine eigene Wohnung besser wäre. Aber auch dann müsstet ihr euch Gedanken um die Kinderbetreuung machen, wenn deine Freundin eine Ausbildung macht. "Kindergrippe" (Grippe ist ne Krankheit => Krippe heißt das!) oder Tagesmutter. Wollt ihr denn zusammenziehen?
__________________ Vernünftige Menschen suchen Lösungen. Die anderen den Schuldigen. |
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#7
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| @ Mandy: ich werde mich darüber heute noch genauer informieren. @ DieFrauDesBassisten: vielen Dank für die Informationen! Mit denen kann ich schon einiges anfangen! Wir haben es ca. vor einem 3/4 Jahr versucht, dass das Jugendamt zustimmt und ihr eine eigene Wohnung stellt da Sie mit ihrem Vater nicht klar kommt. Es hat sich reichlich wenig getan beim Jugendamt und auch bei der Situation mit ihrem Vater. Wir haben es bereits mehrmals versucht mit ihm klar zu kommen, sind auch auf ihn zugegangen und hatten mit dem Jugendamt eine Sitzung indem wir vor dem Amt und ihrem Vater gesagt haben was los sei. Sie hat ihm gesagt was sie stört, das Jugendamt hat gefragt ob die zwei nicht eine Familientherapie machen wollen, sie wollte es, aber ihr Vater hat es verweigert! Ich bezweifle dass das Jugendamt endlich einsieht dass es dort einfach nicht möglich ist ein Kind aufzuziehen und eine Ausbildung zu absolvieren mit den ewig langen Fahrzeiten. Zudem muss sie sich auch an die Busse und Züge halten. Sowas ist keinem zumutbar. Zusammen ziehen wäre etwas wo wir uns noch überlegen müssen, sie müsste dann zu mir. Da ich nicht von der Schule weg kann. Dort hat sie noch Freunde und ein paar Verwandte die ihr wohlgesonnen sind, hier hat sie dann erstmal nur mich als Kontaktperson. Das ganze wäre es wahrs. auch wert, aber ist mit dem Ziel zusammenziehen das ganze leichter realisierbar? Und kann ich dann einen Zuschuss bekommen? Zur Zeit beziehe ich Unterhalt von meinem Vater (370 Euro) bis die Schulzeit vobei ist. Aber ob das ausreicht für eine Wohnung? Ich werde noch genauere Informationen einholen von wem genau sie Geld bekommt, wie lange und wie viel das dann insgesamt wäre bzw. was für sie übrig bleibt. |
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#8
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| Es bleibt festzuhalten daß der Kindesvater selbst nach Lage der Dinge keinen Beitrag für Unterkunft und Ernährung von Kindesmutter und Kind leistet und auch nicht konkret erkennbar ist wann und ggfs. wie dieser Zustand sich ändern wird. Die Vorhaltungen gegenüber dem Vater der Kindesmutter erscheinen wenig substantiell zumal er seiner Tochter und dem Nachwuchs Unterstützung und Unterkunft zukommen läßt und das Jugendamt in der jetzigen Situation immer noch das kleinere Übel sieht zumal der TE auch nicht einmal ansatzweise weiß von was eigentlich die von ihm geschwängerte Kindesmutter und das Kind lebt. Offensichtlich ist dem TE nicht bekannt daß dieses auch Geld kostet und das Kindergeld für das Kleinkind kein Taschengeld ist sondern vom Vater zu Recht für Pflegemittel/Kleidung/Unterkunftskosten der Tochter zur Verfügung gestellt wird da sie über kein eigenes Einkommen verfügt. |
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#9
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| so ich habe mich mal schlau bei ihr gemacht da ich mir selbst nicht mehr sicher war was sie als finanzielle Unterstützung zur Zeit bekommt. Sie bekommt Unterhalt 184 Euro Kindergeld 133 Euro - Beide Zuschüsse sind für die Tochter meiner Freundin gedacht! - Allerdings ist der Vater meiner Freundin so hoch verschuldet dass sie sich mit dem Geld auch eigene Klamotten und Pflegemittel zusammensparen muss. Nahrung für meine Freundin, Strom und Heizung zahlt der Vater von ihr. Allerdings hat der Vater vor einiger Zeit ALG II beantragt. Das Geld ist auch gekommen für einige Monate und wurde in Nahrung, Klamotten, Spielsachen ect. investiert für die Tochter meiner Freundin. Nun hat sich aber neues herraus gestellt. Meine Freundin besitzt einen Bausparvertrag auf den sie erst mit 18 Zugriff hat. Wie viel auf dem Konto ist verschweigt ihr der Vater. Angeblich soll sie nun das ALG II zurück zahlen, wären so ca. 2500 Euro, genaues ist noch nicht bekannt denn das Ganze ist noch in Arbeit. Und weil sie ein Bausparvertrag hat soll ihr BaföG verwehrt bleiben, insofern sie es einmal beanspruchen will. Zudem würde ich gerne wissen ob das Jugendamt in dieser Lage meine Freundin zwingen kann eine Ausbildung zu machen und auch welche dies sein soll. Weil sie, bevor unsere Tochter auf die Welt kam, eine schulische Ausbildung als Kinderpflegerin anfing aber durch die Schwangerschaft nach dem ersten Halbjahr abbrechen musste. Die Schule hat ihr zugesichert sie würden sie wieder nehmen sobald das Kind auf der Welt sei. Die Schule befindet sich aber eine Bus- und Zugfahrt entfernt, in einer größeren Stadt. So wie es scheint will das Jugendamt aber dass sie eine Ausbildung in einer kleineren Stadt (5 Minuten mit dem Bus) anfängt, anstatt ihr das Ausziehen und die Fortführung ihres eigentlichen Ausbildungswunsches zu ermöglichen. Darf so etwas das Jugendamt? Danke für eure Antworten und jede Hilfe |
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#10
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| Zitat:
Deswegen läuft bei dir der Vorschuß als Schuld beim Staat auf in der Hoffnung daß du später diese Gelder zurückzahlst. Zitat:
Zitat:
Daß Bausparverträge bei Bafög und ALGII Berücksichtigung finden steht so im Gesetz. Wenn die Ausbildung vom Elternhaus aus möglich ist gibt es keinen Grund dem Azubi eine Wohnung vom Staat zu finanzieren. |
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