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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 22.06.2009, 14:07
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Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 3
Standard Ausziehen mit 18 nur mit schulischer ausbildung möglich?

hallo leute
ich bin mittlerweile ziemlich verzweifelt...
ich bin vor einem Monat 18 geworden und möchte bei meiner mama ausziehen, da ich es (so wie wahrscheinlich viele jungendliche) hier nicht ,mehr aushalte!
der freund meiner mutter ist ein arsch, ist einmal sogar mir gegenüber handgreiflich geworden. wir kommen überhauptnicht miteinander klar, wodurch mittlerweile auch die beziehung zu meiner mutter am zerbrechen ist, denn sie steht eher auf seiner seite :'(
ich unterstütze meine familie wo ich nur kann, besonders in sachen geld (ich bekomme 212 euro barfög, da ich eine schulische ausbildung zur sozialassistentin mache, und arbeite nebenbei auch noch bei mc donalds, bekomme da rund 200 euro im monat, außerdem gehe ich alle 2 wochen bei meiner oma, gegen einen kleinen obolus, treppe putzen). ich leihe ihnen immer geld und bekomme es meist garnicht wieder, da es so schlecht steht. als dank dafür werd ich nur wüst beschimpft und 2 mal sogar rausgeworfen, jedoch wurd ich dann wieda auf knien angefleht, ich solle wieder zurück kommen. -.- klar sie brauchen ja auch nicht mich sondern mein erackertes geld zu meinem vater habe ich auch keinen kontakt mehr, denn er hat mich letztes jahr verprügelt, und seid der anzeige habe ich ihn auch nicht mehr gesehen, was ich auch garnicht mehr möchte.
nun möchte ich endlich ausziehen, weiß jedoch nicht, was ich an förderungsmöglichkeiten oder zuschüssen vom staat bekommen kann. meine mutter verdient schlecht, und kann mir das auch nicht finanzieren (klar, wenn ICH für SIE sozusagen aufkommen muss).
wäre echt super, wenn mir jemand aus dem forum eine nützliche antwort schreiben könnte, denn beim jugendamt war ich auch schon, die meinten ich soll zur ARGE gehen, doch die meinten, die sehn da keine chance, mir würde es noch zu gut gehn in dieser familie (dass ich in therapeutischer behandlung bin, wollten sie garnicht hörn -.-)
außerdem noch die frage: bekomme ich beim auszug dann auch mehr barfög?
ich bin über antworten echt dankbar

liebe grüße Sunshine1911
alias Sarah <3
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  #2  
Alt 22.06.2009, 14:44
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Zimmer

nimm Dir ein Zimmer. 164 Kindergeld (bekommst Du, wenn
Du abzweigen läßt), 212 Bafög, 200 MacD und Oma.

UND LEIH IHNEN NICHTS MEHR
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  #3  
Alt 22.06.2009, 15:16
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von mainzerin Beitrag anzeigen
nimm Dir ein Zimmer. 164 Kindergeld (bekommst Du, wenn
Du abzweigen läßt), 212 Bafög, 200 MacD und Oma.

UND LEIH IHNEN NICHTS MEHR
Ein Gang zum Anwalt um den Unterhaltsanspruch gegen den Vater geltend zu machen wäre auch nicht übel.
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  #4  
Alt 22.06.2009, 18:23
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Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 3
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das problem ist nur dass mein dad hartz 4 bekommt und nicht zahlen muss -.- mal abgesehn davon dass er mit den zahlungen von vor 3 jahren immer noch fällig ist -.-
ja das mit dem nix mehr leihen is sone sache...
das krieg ich ja auch von allen zu hörn
nur ich will ja wenigstens dass es meiner mum gut geht und dadurch auch meinem bruder
wenn die mich im stich lassn heißt das ja nicht dass ich genauso sein muss

eine WG kommt für mich zb auch überhaupt nicht in frage weil dann kann ich auch zu hause wohnen bleiben
da komm ich in einer wg noch mit leuten zusammen die ich nicht kenne und so

wisst ihr nicht vllt was wegen sozialhilfe oda so
weil mc donalds zahlt ja auch nie einen festen gehalt...
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  #5  
Alt 23.06.2009, 06:22
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
wisst ihr nicht vllt was wegen sozialhilfe oda so

Sozialhilfe bekommen erwerbsUNfähige Menschen. Dazu gehörst Du nicht.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 23.06.2009, 07:21
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
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Gibt es denn fachärztliche Gutachten, dass es Dir nur schlecht geht weil Du bei Deiner Mutter lebst und das es Dir auf Dauer unzumutbar ist weiterhin dort wohnen zu bleiben?

Oder ist das nur DEIN subjektives Empfinden?

Denn Probleme haben alle Kinder mit ihren Eltern in Deinem Alter.
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  #7  
Alt 21.07.2009, 16:35
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Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 3
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nein so ein gutachten liegt beim jugendamt vor
hilft das denn weiter?
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ausziehen mit 18, barfög

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