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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 01.02.2010, 19:41
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Standard ausziehen mit 18

Hi,
bin 18 Jahre alt und müsste von zuhause ausziehen.
Bin momentan bei einer Freundin untergebracht weil ich nicht mehr nach Hause kann. Habe schon länger Stress mit meinen Eltern, und die letzte Woche ist alles eskaliert. Kann mir das Amt helfen, es sollte alles anonym bleiben deshalb kann ich nicht sofort zum Jugendamt, sie sollen nicht wissen wo ich bin. Was brauche ich und wo fang ich an alles mit dem Amt zu klären. Bin noch in der Schule und kann mir keine eigene Wohnung leisten.

Ich hoffe jemand schreibt so schnell wie möglich zurück.

Danke im vorraus für eure Antworten.
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  #2  
Alt 01.02.2010, 19:49
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Standard

Falls das wichtig ist ich möchte von Offenbach am Main nach Frankfurt am Main ziehen.
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  #3  
Alt 01.02.2010, 20:29
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Deine Eltern sind für dich zuständig. Warum soll die Allgemeinheit deine teure Art zu leben bezahlen wenn du Stress mit deinen Eltern hast?
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  #4  
Alt 01.02.2010, 20:33
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Hi,

Du kannst Schüler BAFöG beantragen.
Ab sofort kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dies aber nur, wenn Dir das JA bestätigt, dass das Leben bei Deinen Eltern Dir nicht zuzumuten ist bzw. Dein (soziales) Leben bedroht ist.
Also zuerst zum JA.. Die haben aber nicht das Recht, da Du 18 bist, Deinen Eltern Deinen derzeitigen Aufenthaltsort preis zu geben. Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

So wie Du es schilderst, ist evtl. eine Straftat geschehen. Sollte das stimmen, sofort dem JA und der Polizei melden. Das beschleunigt die Sache ungemein.

Sollte es nur ein "normaler" Stress mit den Eltern sein, sehe ich da aber keine weitere Chance und schließe mich pumpe an.. Nur wenn wirklich Gefahr im Verzug ist und es Dir wirklich nicht zumutbar ist bei Deinen Eltern zu leben, solltest und müsstest Du SchülerBAFöG bekommen.
Unterhaltsvorschuss kannst Du freilich imemr beantragen, vorher muss nur ein Versuch der Einigung mit Deinen Eltern von Dir aus erfolgen (am besten schriftlich). Sollte das wie erwartet fehlschlagen, beantragst Du Unterhaltsvorschuss und meldest gleichzeitig das Kindergeld bei der Familienkasse auf Deinen Namen und Dein Konto um.

MfG,

Anon
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  #5  
Alt 01.02.2010, 20:36
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Deine Eltern sind für dich zuständig. Warum soll die Allgemeinheit deine teure Art zu leben bezahlen wenn du Stress mit deinen Eltern hast?
also so eine Antwort hättest du dir sparen können dafür hab ich hier nicht reingeschrieben aber danke das es so nette hilfsbereite Menschen gibt !!
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  #6  
Alt 01.02.2010, 20:41
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Ich wollte dich lediglich auf die BGB Verpflichtung deiner Eltern hinweisen wollen die für dich zuständig sind bis du eine Ausbildung absolviert hast.

Sind deine Eltern nicht leistungsfähig und ist die Ausbildung BAB- oder Bafög fähig kannst du diese Mittel in Anspruch nehmen.

Du glaubst doch nicht im ernst daß jedem Schulkind das Stress mit den Eltern hat eine Wohnung und eine teure Einzellebensführung von der Allgemeinheit bezahlt wird.
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  #7  
Alt 01.02.2010, 20:45
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Ahm.. Ich glaube Unterhaltsvorschuss geht gar nicht mehr.. Habe ich mich vertan. Geht ja höchstens bis 18, nciht wahr? Da nochmal gucken.. Ansonsten beim JA fragen,w as man machen kann, um einen Unterhaltstitel zu erwirken, falls sich Deine Eltern weigern sollten, Unterhalt zu zahlen.

@mpumpe: Im Grunde hast Du Recht.. Aber solange man die Situation des TEs nicht kennt, einfach Tipps geben. Das JA ist schließlich für die Überprüfung zuständig.
Und es gibt leider viele Eltern, wovon ich persönlich auch schon ein paar kennengelernt habe, denen ihre eigenen Kinder ziemlich unwichtig sind...
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  #8  
Alt 01.02.2010, 21:00
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Zitat:
Zitat von AnonStar Beitrag anzeigen
Ansonsten beim JA fragen,w as man machen kann, um einen Unterhaltstitel zu erwirken, falls sich Deine Eltern weigern sollten, Unterhalt zu zahlen.
Soweit ich das verstehe weigern sich die Eltern ja nicht ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.
Das tun sie in der Regel dadurch daß der Schüler im Elternhaus versorgt wird. Nur in Einzelfällen wenn gerichtsverwertbare schwere Gründe vorliegen besteht die Möglichkeit daß die Eltern durch Barunterhalt ihrer Unterhaltspflicht nachkommen müssen.
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  #9  
Alt 01.02.2010, 21:07
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... wenn vom JA bescheinigt ist, dass dem Bedürftigten nicht möglich ist zu Hause zu wohnen, entfällt die Barunterhaltspflicht meines Wissens nicht.

MfG,

Anon
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  #10  
Alt 01.02.2010, 21:18
Benutzerbild von Wasiss
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Solange die TE nicht mit der Sprache raus rückt, was da gelaufen ist, kann man hier sowieso nur spekulieren.

So wichtig scheint dann das Informationsbedürfnis nicht zu sein, es sei denn man will ungenaue Antworten haben.
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Stichworte
18 jahre, ausziehen, eltern, probleme

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