| |
| |||||||
| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Kind (2 Jahre) das bei der Kindsmutter lebt, ich bin seit über einen Jahr getrennt von Ihr und habe Arbeitslosengeld I bezogen und seit Februar beziehe ich Arbeitslosengeld II. Mein Problem ist, dass ich einen Bescheid damals bekam das von meinen ALG I "nur" 0,14 Euro abgezogen werden und das Jugendamt überwiesen werden. Heute bekam ich von der Arge Bescheid das ich ab nächsten Monat 147,00 Euro abgezogen bekomme und diese direkt an das Jugendamt gezahlt werden. Wie soll das gehen von meinem Hartz IV das bis 08/2010 514,00 € beträgt und danach der normale Regelsatz. Warum kommen die erst jetzt damit an wobei ich doch seit Februar diesen Satz Hartz IV beziehe. Und wo ist die Logik das mir bei meinen ALG I was damals 746,00 € entsprach nur so wenig abgezogen wurde und jetzt wo ich weitausweniger bekomme soviel. Immerhin habe ich meinen Sohn alle 2 Wochen zu Besuch und muss da auch für ihn aufkommen inklusive Spritkosten und allem. Ich kaufe regelmäßig neue Sache für mein Kind weil die Mutter für das Wochenende immer nur dreckige Sachen mitgibt. Winden und Feuchttücher Cremes Nahrung etc. sind auch nicht billig. Ich versteh das nicht. Kann ich dagegen Einspruch erheben? Ist es relevant das die Mutter Hartz IV sowie Mehrbedarf sowie Hartz IV für das Kind und Kindergeld und Unterhaltsvorschuss erhält. Meiner Rechnung nach bekommt sie: Regelleistung Antragsteller: 359 Euro Regelleistung Kinder unter 6: 215 Euro![]() Mehrbedarf Alleinerziehende: 129 Euro ![]() Summe Unterkunft: 531 Euro ![]() Unterhaltsvorschuss 133 Euro ![]() Kindergeld: 148 Euro ![]() ======================== 1515 EURO ![]() und dann noch meine 147 Euro? Wo ist das denn bitte gerechtfertigt? Mit soviel Geld müssen manche Familien klar kommen die arbeiten gehen. Und dann geht Sie noch zum Jugendamt und sagt sie würde gern ein Kinderschwimmkurs mitmachen aber kann sich den nicht leisten. Ich versteh die logik nicht mehr. Sie hat kein Auto wo sie für aufkommen müsste. Wer kann mir helfen mir geht es darum warum mir das Geld abgezogen werden soll was ich nicht gerechtfertig sehe. Bitte um dringende Hilfe. Vielen lieben Dank! |
|
#2
| |||
| |||
| Nach Rechnung der Arge bekommt sie: Regelleistung Antragsteller: 359 Euro Regelleistung Kinder unter 6: 215 Euro Mehrbedarf Alleinerziehende: 129 Euro Summe Unterkunft: 531 Euro abzüglich Unterhaltsvorschuss 133 Euro abzüglich Kindergeld: 184 Euro ALG II also 917 € Insgesamt === 1.234 EURO Davon bekommt 133 € das Jugendamt als Ersatz für den Vorschuss und 14 € die Mutter, was ihr aber sofort wieder vom ALG II abgezogen wird. Zitat:
Wird dir vielleicht ein fiktives Einkommen unterstellt, weil du keine ausreichenden Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachgewiesen hast (es gibt Unterhaltsurteile, in denen 20-30 Bewerbungen im Monat gefordert werden)? Alle Unterlagen von Jugendamt und Arge zusammensuchen und zu einer Beratungsstelle gehen. Oder Beratungsschein beantragen und ab zum Anwalt. Kosten des Umgangsrechts könnten von der Arge oder vom Sozialamt übernommen werden. Einfach mal die Suchmaschine bemühen. |
|
#3
| |||
| |||
| Zitat:
Ist dies so? Das wussten wir nicht und uns erklärt das ja auch keiner. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ab wann werden die Leistungen bezogen? | claire | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 25.08.2009 12:04 |