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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| hallo ich habe ein großes problem, im september hab ich meine ausbildung zu kinderkrankenpflegerin begonnen. ich dachte das wär mein "traumberuf", aber es hat sich schnell herausgestellt das es nicht so ist. nun ist es so das ich selber nicht kündigen kann, da mir sonst soweit ich weiß für die nächsten 3 monate 100% sanktionen drohen. Und das würden meine mutter und ich finanziell nicht verkraften. ich hab auch schon mit meiner ausbilderin und meinem schulleiter gesprochen ob ich denn nicht gekündigt werden könnte und hab ihnen mein problem geschildert. und da ich ja noch in der Probezeit bin kann ich ja eigentlich ohne angaben von gründen gekündigt werden.Doch sie meinten sie sehen kein grund mir zu kündigen Sie meinten zu mir das ich mich mit meiner bitte schriftlich an sie wenden soll, aber wenn ich das mache habe ich die bedenken das wenn mir aufgrund des briefes gekündigt und mir auch offiziell gekündigt wird aufgrund meiner bitte, hab ich ja auch kein anspruch auf alg2 (da eigentlich eigenverschulden) aber ist denn die probezeit nicht dazu da um festzustellen ob man nun geeignet ist für denn beruf oder nicht, und dieser beruf ist wirklich nicht leicht zu bewältigen ist ja auch nicht so das ich mir dann nen faulen lenz machen will im gegenteil ich habe vor verschiedene praktikas zu machen um mich besser zu orientieren, was ich nun will und was nicht was würdet ihr mir raten ????? danke schonmal im vorraus lg freanzi |
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#2
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| So ein Fall wurde hier schonmal geschildert. Ausbildung in der Probezeit kündigen,Anspruch auf ALG II ??DRINGEND!! Dein bzw. Problem Deines AGs wird dann sein, dass er Dir zwar ohne Gründe kündigen kann, aber wenn er den Fragebogen von der Arge bekommt wahrheitsgemäß antworten muss .... |
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#3
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| Ja, aber auch dort wird nicht wirklich eine antwort gegeben kann nicht selber kündigen und alg 2 bekommen welche gründe müssten dann vorliegen das ich selber kündigen kann ohne sanktionen zu bekommen?? |
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#4
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| Keine Möglichkeit einen anderen Arbeitsplatz zur Überbrückung zu suchen? Wenn Du nicht gesundheitliche oder sonstige schwerwiegende Gründe am besten mit Nachweisen wie ärztlichen Attesten vorbringen kannst, sieht es übel aus. |
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#5
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| bei mir in der stadt und umgebung ist es sehr schwer einen aushiflsjob zu finden und das meiste wird dann von praktikanten gemacht von daher siehts gerade ziehmlich sch...e aus ich hätte nur ne chance durch das weihnachtsgeschäft aber was mir nicht in den kopf will müssen die auf diesem zettel wirklich einen grund angeben trotz probezeit, wenn ich aus der probezeit raus wär ist das ja klar mit dem grund aber ich könnte doch auch kündigen ohne wichtigen grund so wie sie es auch könnten |
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#6
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| Ohne Nennung eines wichtigen Grundes ist nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Also du kannst in der Probezeit kündigen und müsstest dem Arbeitgeber keinen Grund nennen und umgekehrt genauso. Bei der Arge müsste aber der Arbeitgeber die Gründe für eine Kündigung innerhalb der Probezeit nennen und du müsstest genauso deine Gründe nachweisen, warum du innerhalb der Probezeit gekündigt hast. Wenn keine wichtigen Gründe vorliegen bzw. der Arbeitgeber Gründe für die Kündigung nennt, die in deiner Person liegen (z.B. unzuverlässig, unpünktlich, usw.), dann bekommst du auf jedenfall die Sanktion.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| mhh.... würde sich denn die arge auch auf einen aufhebungsvertrag einlassen ohne sanktionen natürlich also das ich sozusagen der arge das mit dem aufhebungsvertrag erkläre (ich kenne einen fall da hat das funktioniert) und frage ob mir dann sanktionen drohen wenn sie sagen nein dann lass ich mir das natürlich schriftlich geben und wenn doch dann scheidet diese varriante aus |
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#8
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| Ein Aufhebungsvertrag würde auch eine Sanktion mit sich ziehen.
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#9
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| also bleibt mir nur ein arztliches attest ???? |
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#10
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| Ja, wenn du gesundheitlich nicht in der Lage bist diesen Beruf auszuüben, dann benötigst du ein ärztliches Attest.
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| Stichworte |
| anspruch auf alg, ausbildungsabbruch, kündigung, probezeit |
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