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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 19.03.2010, 13:41
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Frage Ausbildung kündigen - sanktion??

Hallo! ich habe ei großes problem. ich bin nun schon seit dezember 2009 krank geschrieben, da ich gesundheitliche probleme habe. da ich weiß, dass es nicht besser wird möchte ich meine ausbildung kündigen bzw in beiderseitigen einverständnis kündigen. Nun habe ich einen Praktikumsplatz gefunden, bei dem meine gesundheitlichen probleme nicht stören bzw ich besser klar komme..eine frage ist nun : habe ich anspruch auf alg2 bzw hartz 4 wenn ich meine ausbildung kündige (bzw im beiderseitigen einverständnis ) und darauffolgend sofort mein praktikum beginne?

bitte helft mir! Dani
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  #2  
Alt 19.03.2010, 13:44
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Wenn Du unter 25 Jahre bist, sind Deine Eltern für Dich zuständig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 19.03.2010, 13:49
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aber ich habe ja meinen eigenen haushalt (bin 24 ) ..habe große angst, das ich meine miete nicht zahlen kann
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  #4  
Alt 19.03.2010, 14:12
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Seit wann hast Du Deinen eigenen Haushalt?
Deine Eltern sind Dir bis zum 25. Lj. zum Unterhalt verpflichtet.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 19.03.2010, 14:28
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also bei mir ist es so, das mein vater schon von jeher unbekannt ist und meine mutter selber hartz 4 bezieht
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  #6  
Alt 19.03.2010, 14:29
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ach so, meinen eigenen haushalt habe ich seit ich 18 bin
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  #7  
Alt 19.03.2010, 14:45
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Wenn der Grund die Krankheit ist, dann dürfte es keine Sanktion geben. Das solltest Du aber unbedingt vorab mit dem Amt besprechen. Auch bzgl. des Praktikums musst Du zuerst mit dem Amt sprechen.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #8  
Alt 19.03.2010, 15:06
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durch krankheiten kann eine sanktion also verhindert werden?
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  #9  
Alt 19.03.2010, 15:36
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Ehe du kündigst und ein Praktikum anfängst kläre mit der ARGE erstmal ab ob
  • du überhaupt ALGII berechtigt bist
  • wenn ja, ob die ARGE dann dein Praktikum akzeptiert.
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  #10  
Alt 19.03.2010, 17:00
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ok ich probier mein glück...ich danke dir
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alg 2, ausbildungsabbruch, hartz4, praktikum

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