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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.12.2009, 23:22
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Frage Ausbildung-Elternzeit-HartzIV???

Hallo zusammen,
ich bin 22Jahre alt und war in einer schulischen Ausbildung zur Erzieherin. Im August 2009 habe ich dann meinen Sohn bekommen (Vater unbekannt) und nun bin ich ein Jahr in Elternzeit. Nächstes Jahr im September möchte ich meine Ausbildung fortzsetzen.
Ich habe bereits in der Schwangerschaft HartzIV beantragt, da zahlten meine Eltern mir noch Unterhalt, aber mein Antrag wurde abgelehnt, da ich in der Ausbildung nicht HartzIV berechtigt war.
Nun habe ich im August einen neuen Antrag gestellt, da ich ja jetzt meine Ausbildung unterbrochen habe und meine Eltern mir keinen Unterhalt mehr zahlen (die meinten, sie wären dazu nicht mehr verpflichtet, da ich nicht in der Ausbildung bin).
Nach einigen Aufforderungen meinen Antrag zu bearbeiten (die letzte Aufforderung dann per Einschreiben mit Rückschein) habe ich heute meinen Bescheid bekommen!!!
Zu meiner Verwunderung steht bei den Leistungsberechnungen, bei meinem Einkommen, mein Kindergeld, was ich aber gar nicht mehr bekomme, erst wenn ich die Ausbildung weitermache, und ein sonstiges Einkommen von 600Euro. Ich weiß aber nicht woher das kommen soll! So viel zahlten meine Eltern mir, als ich noch in der Ausbildung war, wie gesagt jetzt nicht mehr.

Kann das Arbeitsamt verlangen, dass meine Eltern mir das Geld weiterzahlen müssen oder muss das Arbeitsamt zahlen?


Ich weiß einfach nicht mehr weiter!
Ich hoffe ich habe meinen Fall relativ verständlich geschildert und mir kann jemand weiterhelfen!
DANKE!!!
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  #2  
Alt 30.12.2009, 00:35
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Beiträge: 13
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Hey,
ich bin 19 und lebe bei mein eltern und habe ein 19 monate alten sohn und bekomme trotzdem hartz4..
sobald man ein kind hat verfällt dieses unter 25 sind die eltern dafür zuständig..
Ich würde dir raten einen Termin geben zu lassen bei deiner behörde und dann besprichst du das mit den..
ein kleiner tip..
warst du schon bei einer sozialen einrichtung..?
da bekommst du einmaliges geld für dein baby..
und das ist nicht wenig..

hoffe konnte dir helfen.
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  #3  
Alt 30.12.2009, 10:20
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von MamaBerlin Beitrag anzeigen
ich bin 22Jahre alt und war in einer schulischen Ausbildung zur Erzieherin. Im August 2009 habe ich dann meinen Sohn bekommen (Vater unbekannt) und nun bin ich ein Jahr in Elternzeit. Nächstes Jahr im September möchte ich meine Ausbildung fortzsetzen.
Du hast beim Jugendamt Unterhaltsvorschussgeld für dein Kind beantragt? Ist das in der Berechnung aufgeführte Kindergeld wirklich DEIN Kindergeld oder das des Kindes?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #4  
Alt 30.12.2009, 15:18
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Danke für eure Antworten!
ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt und das wurde auch aufgeführt bei meinem Einkommen und zweimal Kindergeld, einmal für meinen Sohn und für mich.

Gruß MamaBerlin
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  #5  
Alt 30.12.2009, 15:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von MamaBerlin Beitrag anzeigen
ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt und das wurde auch aufgeführt bei meinem Einkommen und zweimal Kindergeld, einmal für meinen Sohn und für mich.
Für die Dauer der Mutterschutzfrist ist die Ausbildung unterbrochen - allerdings i.d.R. ohne Auswirkung auf das Kindergeld, d.h. Kindergeld wäre zu zahlen. Für Elternzeit (Zeiten der Kindesbetreuung) steht grundsätzlich kein Kindergeld zu. Also einfach den Einstellungsbescheid der Familienkasse der Arge vorlegen und hierzu

Zitat:
und ein sonstiges Einkommen von 600Euro.
eine Erläuterung verlangen. Sollte es sich hierbei wirklich um den Elternunterhalt handeln, dem auch widersprechen, da die Unterhaltspflicht entfällt, wenn das Kind ein Kind unter 6 Jahren erzieht.
__________________
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  #6  
Alt 30.12.2009, 19:47
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Beiträge: 9
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Danke!
Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und denen eine Frist von zwei Wochen gesetzt, ansonsten werde ich mich ans Sozialgericht wenden.

Danke für eure Hilfe
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  #7  
Alt 31.12.2009, 01:03
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Mit was willst du dich ans Gericht wenden?

Turtle
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  #8  
Alt 31.12.2009, 09:43
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Ich werde mich dann ans SG wenden müssen, um eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung meines Alg2 ohne Anrechnung des nicht vorhandenen Einkommens zu bewirken. Das habe ich auch in meinen Widerspruch geschrieben, denn schließlich habe ich auf die Bearbeitung meines Antrags über 4 Monate!!! gewartet und das kann ich jetzt nicht mehr-habe überhaupt kein Geld mehr.
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  #9  
Alt 31.12.2009, 12:53
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Wo siehst du den Anordnungsanspruch, wenn dir bei 300 Euro anrechenfreiem Elterngeld und 164 Euro falsch angerechnetem Kindergeld immer noch 136 Euro mehr Geld zur Verfügung steht als anderen ALG 2 Empfängern?

Eine EA geht nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Das kann ich bei dir nicht erkennen, von daher wird u. U. ein Gericht dein EA Verfahren zurückweisen, so dass du die normalen 3 Monate abwarten musst, die die Behörde zur Bearbeitung des Widerspruches Zeit hat. Dann kannst du Untätigkeitsklage einreichen.

Turtle
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  #10  
Alt 31.12.2009, 15:34
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Es geht mir ja nicht nur um das Kindergeld, was falsch angerechnet wurde. Mir wurden 600Euro sonstiges Einkommen angerechnet!, dass ich nicht habe - d.h. ich bekomme momentan 90Euro vom Arbeitsamt, ab Januar nur 40 Euro und 300Euro Elterngeld, Kindergeld für meinen Sohn und ab Februar Unterhaltsvorschuss. In der Summe reicht das grade so für die Miete!
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Stichworte
ausbildung, elternzeit, u25

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