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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo ihr lieben, zu meinem Problem ich bin alleinerziehende Mutter und bekomme derzeit Hartz4!Mein Sohn bekommt zusätzl. noch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld... Nun werde ich ab September eine Ausbildung anfangen mit ca. 350€ netto...dazu würde ich KG bekommen (bin 19 Jahre jung) mein Sohn würde KG bekommen und UHV. Nun würde ich ja zusätzli. BAB beantragen müssen, wobei ich nichma sicher bin, dass meine Eltern zu viel verdienen(die würden mir keinen Cent zahlen, mein leibl. Vater steht schon mit 1700€ in der Kreide wegen Unterhalt und meine Mum hat im Mom. selbst gerade sodass es reicht! Würde ich trotzdem noch für meinen Sohn Hartz4 Miete bekommen? und für mich hartz 4 alleinerziehenden mehrbedarf??? Danke danke danke LG |
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#2
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| Kommt drauf an... inwieweit die Bedarfe (MB und Bedarf Kind) durch vorhandenes Einkommen gedeckt bzw. nicht gedeckt sind. Theoretisch besteht aber Anspruch, den du natürlich prüfen lassen kannst. Bzgl. BAB und Nichtzahlung Unterhalt: Dies müsstest du, wenn es soweit ist, der BAB Stelle nachweisen. Dann kannst du dort einen Antrag auf Vorausleistung stellen, d. h. dass man dir BAB zahlt und die BAB-Stelle notfalls deinen Vater/deine Mutter verklagen. Turtle |
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| Stichworte |
| ausbildung, bab |
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