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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 06.07.2009, 11:56
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Frage Ausbildung & Freundin Hartz 4

Hey Leute,

ich habe da mal einige Fragen und bräuchte da echt mal ein paar Tips von euch, da ich mich in dem Gebiet echt nicht auskenne und die Ämter einem von vornerein ja eh erstmal nur das mindeste verraten.

Also erst einmal zum Sachverhalt:

Ich wohne momentan noch zuhause bei meiner Mutter, mein Vater hatte im November 2008 einen Herzinfarkt und ist mittlerweile in einem Pflegeheim für Menschen mit nervlichen Krankheiten, da er damals bei Eintreffen des Notarztes schon klinisch tot war und nur durch eine 50minütige Reanimation zurück ins Leben geholt werden konnte. Nun muss meine Mutter momentan auch sehr viel für den Pflegeplatz zahlen und hat so auch wenig Geld zur Verfügung, obwohl sie normalerweise über 2.000 e netto monatlich verdient. Das laufende Verfahren um die Pflegekosten dürfte aber bald abgeschloss sein, so dass das Sozialamt die Kosten teilweise übernehmen dürfte.

Zum wichtigsten jedenfalls:

Meine Freundin, 22, ist momentan auf erneuter Ausbildungssuche und bezieht zurzeit Hart IV. Sie wohnt allerdings noch in Rostock und ich in Lübeck. Nun haben wir beschlossen, uns gemeinsam bei mir in Lübeck eine Wohnung zu suchen, da die Fernbeziehung auf die Dauer sehr anstrengend ist und sie sich auch hier eine Ausbildung suchen möchte. Bisher hat sie aber leider nur Absagen bekommen und für dieses Jahr wird es wohl auch nichts mehr, dann wird sie wohl 2010 eine Ausbildung beginnen müssen. Bis dahin wird sie sich bestimmt noch hier in Lübeck eine Arbeit suchen, aber bis dahin ist es ja noch ein weiter Weg. Wichtig für uns wäre es nun, irgendwie überhaupt erst einmal zu wissen, wie wir eine eigene Wohnung finanzieren könnten, da ich eben noch in Ausbildung bin und meine Freundin Hart IV bezieht. Wie sieht es da mit dem Umzug aus? Kaution? Eventuelle Renovierung? Miete? Sonstige Zuschläge und Leistungen?

Ich habe bisher über das Amt schon erfahren, dass ich BAB beantragen könnte, aber soweit ich weiß, wird das sowieso auf ihr ALG II angerechnet und somit wären wir dann auch wieder bei + - Null oder?

Wie müssen wir uns zunächst verhalten und was sind die ersten oder allgemein die wichtigsten Schritte, die wir jetzt machen müssen? Wir wollen da nichts falsch machen!

Ich hoffe ihr habt einige gute Ratschläge für uns!

Vielen Dank scchonmal im Voraus!

MfG Patrick
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  #2  
Alt 06.07.2009, 17:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Du kannst BAB beantragen, aber ob du was bekommst, steht auf einem anderen Blatt, da deine Eltern dir gegenüber bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig sind. Und das hebt sich auch durch die Pflegebedürftigkeit deines Vaters nicht auf.

Inwieweit deine Freundin nach Umzug Hilfe bekäme, kann man auch schlecht sagen. Bekommt sie jetzt in Rostock eine eigene Wohnung bezahlt oder wohnt sie dort noch bei den Eltern?

Turtle
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  #3  
Alt 06.07.2009, 20:27
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sie bekommt momentan vom amt ne 2-raum wohnung bezahlt...
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  #4  
Alt 07.07.2009, 07:02
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Ich würde auf jedenfall mal BaB beantragen. Denn soweit ich das jetzt richtig verstehe wird das nicht mit angerechnet am ALG 2 deiner Freundin, da das Bab für die unterstützung deiner Ausbildung zusteht und nicht zum finanzieren eures Grundbedarfs
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  #5  
Alt 07.07.2009, 07:24
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ja aber ich glaube, das ist dann als Bedarfsgemeinschaft oder irgendwie sowas anzusehen...da ich dann mit meiner Freundin einen eigenen Haushalt usw unterhalte...hmmmm kompliziert eh...
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  #6  
Alt 08.07.2009, 13:09
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Das ist richtig was du schreibst. Ihr seid dann eine BEdarfdgemeinschaft. So wird dann auch euer Bedarf ermittelt, aber um diesen zu errechnen gibt es ja auch gewissen Freibeträge oder BEträge die nicht angerechnet werden dürfen.

Zum Beispiel das Elterngeld, wenn man eigenes Kind hat. Dieser Betrag darf nicht mit in die ALG 2 Rechnung angerechnet werden und soweit ich informiert bin, zählt dazu auch dieses BaB Geld
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  #7  
Alt 08.07.2009, 13:20
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na wenn das wirklich so ist mit dem bab, dann können wir uns ja glücklich schätzen =) ich kann mir das eigentlich aber nicht vorstellen, da das bab ja zur finanzierung meines lebensunterhaltes beisteuert, da irgendwo ja lücken sind...beim elterngeld zB steuert das geld ja gezielt dem baby zu...beim bab ist es nur für mich gedacht...aber ich werde mich da mal informieren..
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  #8  
Alt 09.07.2009, 08:14
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Das ist sicher das beste. Wenn du dann Bescheid weißt, könntest du ja mal hier im Forum posten obs mit angerechnet wird oder nicht. Würde mich ehrlich gesagt auch mal interessieren.
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auszubildender, freundin, hartz4, umzug anderes bundesland, wohnung

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