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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Ich hoffe, ich bekomme nicht auf den Deckel, weil es dieses Thema schon gibt... doch alle Threads, welche mir die Suchfunktion liefert, beschreiben variierende Umstände. Also, habt Gnade! Vielleicht mag mir ja jemand helfen.Im April diesen Jahres, also zum Sommersemester, beginnt mein Lehramtsstudium in Bochum. Den Zulassungsbescheid habe ich vor einigen Tagen bekommen. Momentan wohne ich mit meiner Mutter und meinem Bruder am Niederrhein; die beiden wollen jedoch zum Freund meiner Mutter nach Dormagen ziehen. Nun ist es so, dass meine Mutter nicht länger möchte, dass ich bei ihr wohne. Erstens wäre die Wunsch-Wohnung in Dormagen zu klein für vier Personen, zweitens verstehen wir uns seit Monaten überhaupt nicht mehr miteinander. Ich bin mittlerweile in psychologischer Behandlung, um ein bisschen besser mit bestimmten Dingen klar zu kommen. Nun habe ich viele Freunde in Oberhausen und auch schon eine Wohnung gefunden, die mir gefiele. Sie hat ca. 32 qm und kostet 210 Euro warm. Sie ist ab sofort bezugsfertig, doch meine Mutter kann aufgrund ihres geringen Einkommens keinen Unterhalt zahlen. Die ARGE Oberhausen sagte mir, ich hätte kein Recht auf Arbeitlosengeld II, es sei denn, ich würde meine Mutter verklagen oder dem Jugendamt triftige Gründe vorlegen. Was kann ich jetzt tun? Aus Unterhaltungen mit Bekannten weiß ich, dass auch Bafög (welches mir zustehen wird, da auch mein Vater keinen Unterhalt zahlt -> Klage läuft mal wieder) meist nur mit Verzögerung gezahlt wird. Muss ich tatsächlich bis zum Herbst zu Hause bleiben, auch wenn mich dort niemand mehr haben möchte? Versteht mich nicht falsch... ich weiß, dass Leben ist kein Wunschkonzert und möchte auch nicht den Steuerzahler ausnutzen, um mir eine tolle, eigene Wohnung zu bezahlen. Aber ich habe seit Schulabschluss echt viel neben meinen Praktika gearbeitet und bräuchte "einfach" nur Hilfe für die nächsten zwei, drei Monate. Vielleicht finde ich ja auch schnell einen Nebenjob, der einigermaßen meine Kosten deckt, aber darauf kann ich mich nicht verlassen. Ich würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen, da ich nicht mehr weiß, an wen ich mich wenden soll. |
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#2
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| Dann gehe es so an: Finde einen Job und dann zieh aus. Letztendlich unterscheidet dich nichts von anderen Jugendlichen unter 25. Soweit es keine wichtigen Gründe für einen Auszug gibt, gibt es keine Miethilfe. Deine Mutter ist dir unterhaltspflichtig, dein Vater auch. Das wirst du ihnen vor Augen halten müssen. Sie können sich nicht so einfach aus ihrer Pflicht drücken und diese dem Steuerzahler überlassen. Turtle |
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#3
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| Wenn das funktioniert, bzw. wenn ich an Geld für die Mieten bis zum Bafög käme, bestünde dann theoretisch ein Anspruch auf Wohngeld/Mietbeihilfe? Meine Mutter würde zahlen, wenn sie das Geld hätte. Und wie gesagt, die Klage gegen meinen insolventen Vater läuft, auch wenn ich versucht habe, das anders zu regeln. |
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#4
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| Ich selbst gehe mal nicht davon aus, weil mein Lebensunterhalt zu gering ist und ich dann wieder Hartz 4 beantragen müsste, das mir ja nicht zusteht... |
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#5
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| BAföG sofort beantragen, nicht erst nach Studienbeginn. |
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#6
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| Geht doch erst nach der Einschreibung? |
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#7
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| Hinzu kommt, dass ich eben gelesen habe, dass man beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltszuschuss stellen kann. Kennt sich damit jemand aus? OT: Ich schaffe es nicht, meine Einträge zu editieren. Deshalb habe ich mehrfach gepostet. |
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#8
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| Hallo, wie alt bist du denn ? Evtl. könnte Hilfe für junge Volljährige in Frage kommen. Gruß Enibas |
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#9
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| Ich bin 20. |
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| Stichworte |
| arbeitslosengeld ii, ausziehen, probleme, studium, zu hause |
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