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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 16.09.2009, 15:03
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Standard Arbeitslos nach Ausbildung - kein ALG2 und auch kein Wohngeld?

Hallo

Ich bin neu hier und hoffe, dass ich in der Rubrik jetzt richtig bin.

Es geht mir darum:
Im Juni diesen Jahres habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und bin leider seitdem arbeitslos. Ich (19) wohne seit 1 1/2 Jahren mit meinem Freund (22) in unserer eigenen Wohnung zusammen. Mein Freund ist noch bis nächstes Jahr in Ausbildung.

Ich bekomme ALG1 (394,50 €) und mein Kindergeld (164 €). Mein Freund bekommt Ausbildungsgehalt (netto 315 €) und ebenfalls sein Kindergeld. Zusammen haben wir im Monat 1037,50 €.

Daraufhin haben wir Wohngeld beantragt. Ich erhielt einen Anruf, dass unser Antrag nicht bearbeitet werden kann, weil wir zu wenig Geld zur Verfügung haben. Wir sollen ALG2 beantragen. Also haben wir ALG2 beantragt. Nach einigen Wochen kam ein Brief, dass ggf. ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wir eine fiktive Berechnung von der Wohngeldstelle durchführen lassen sollen.

Also bin ich wieder zur Wohngeldstelle. Die haben die Berechnung durchgeführt. Dann bekam ich einen Brief von der ARGE, unser Antrag auf ALG2 wurde abgelehnt, da das Wohngeld höher wäre als ALG2 und wir Anspruch auf Wohngeld haben.

Wieder bin ich zur Wohngeldstelle, die bearbeiten unseren Antrag jetzt noch einmal und klären das auch noch einmal mit der ARGE. Bei unserem Fall ist wohl etwas schief gelaufen (hat die Bearbeiterin vom Wohngeld mir gesagt).

Beim Wohngeld zählt kein Kindergeld mit rein. Somit hätten mein Freund und ich nur 709,50 € zur Verfügung. Deswegen hatten sie gesagt, dass wir ALG2 beantragen sollen.

Nun bekomme ich heute wieder einen Brief von der ARGE - schon wieder eine Ablehung. Diesmal war auch eine Berechnung mit dabei.

Von der Wohngeldstelle habe ich bis jetzt noch nichts gehört.

Das Problem: da mein Freund noch in der Ausbildung ist, zählt er nicht mit. So wird die Miete nur zur Hälfte berechnet. Somit habe ich einen Bedarf von 323,00 € und ein Einkommen (ALG1 + Kindergeld) von 528,50 €. Klar, dass ich dann kein ALG2 bekomme.

Nun habe ich Bedenken, ob die Wohngeldstelle die Miete auch nur zur Hälfte berechnet und mein Freund dort auch komplett außen vor gelassen wird?
Mein Freund zählt nicht mit rein, weil er BAB beantragen kann. Das hat er auch schon lange gemacht, hat aber eine Ablehnung bekommen!

Kann es sein, dass wir wirklich keinerlei Unterstützung bekommen??
Ich hoffe mein Beitrag ist nicht zu kompliziert geworden. Bei Fragen bitte einfach melden. Dann kann ich gewisse Sachen evtl. auch noch detailierter schildern.

Schon einmal Danke für eure Antworten!
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  #2  
Alt 16.09.2009, 15:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Warum hat er eine Ablehnung BAB bekommen?

Turtle
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  #3  
Alt 16.09.2009, 15:38
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Weil seine Eltern zu viel verdienen. Angeblich bekommt er monatlich von ihnen 400 €. Das ist den Eltern aber gar nicht möglich. Widerspruch wurde abgelehnt.
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  #4  
Alt 16.09.2009, 15:42
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Beiträge: 2.316
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Er bekommt nicht 400 Euro von seinen Eltern, er hat zu bekommen.

Da ist dann auch nicht der Widerspruch richtig, schließlich war das eine völlig korrekte und gesetzeskonforme Entscheidung, sondern ein Antrag auf Vorausleistung.

Übrigens ist das Kindergeld bei einem alleinlebenden Kind beim Wohngeld kein anrechnungsfreies Einkommen, sondern anzurechnender Unterhalt der Eltern.
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  #5  
Alt 16.09.2009, 15:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 10.098
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Dann muss er sie entweder verklagen oder er weist der BAB-Stelle nach, dass er sich vergeblich um Unterhalt bemüht hat, dann kann die BAB-Stelle in Vorleistung gehen, d. h. er bekommt dann BAB. Und die BAB-Stelle verklagt die Eltern.

Wenn die Unterhaltsüberprüfung aber deshalb "falsch" ist, weil z. B. die Eltern (es werden ja die Daten von vor 2 Jahren genommen) zwischenzeitlich weniger Einkommen haben, dann muss man einen Aktualisierungsantrag auf BAB stellen.

Wohngeldanspruch hat er jedenfalls nicht, weil er dem Grunde nach BAB-förderfähig ist.

Turtle
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  #6  
Alt 16.09.2009, 15:47
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Beiträge: 4
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Ja natürlich, laut BAB-Bescheid hat er 400 € von seinen Eltern zu bekommen. Im Widerspruch haben wir alle Einnahmen und Ausgaben detailiert aufgeschlüsselt, woraus ersichtlich ist, dass sie ihm nicht zusätzlich 400 € geben können (sie zahlen ja schon die Kosten (außer Sprit) für das Auto).

Wer verklagt schon seine Eltern?

Also kann ich davon ausgehen, dass bei unserem Wohngeldantrag die Miete auch nur zur Hälfte für mich berechnet wird und nur mein Einkommen?

Edit: als ich den Wohngeldantrag geholt habe, wurde mir gesagt, dass mein Freund nicht wohngeldberechtigt ist. Ich der Hauptantragsteller bin und er aber mit in den Antrag reinzählt.
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  #7  
Alt 16.09.2009, 15:53
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Übrigens ist das Kindergeld bei einem alleinlebenden Kind beim Wohngeld kein anrechnungsfreies Einkommen, sondern anzurechnender Unterhalt der Eltern.
Mir wurde gesagt das Kindergeld zählt nicht mit als Einkommen.
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  #8  
Alt 16.09.2009, 16:01
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Also zahlen die Eltern doch
~ Kindergeld
~ Kosten für Auto

Was hat er denn so immense Fahrkosten, dass noch 400 Euro BAB-Bedarf zusammenkommt, also über 200 Euro nur dafür?
Er kam und kommt mit seinen 315 Euro und 164 Euro Kindergeld aus für anteilige Miete, Sprit für Auto und Lebensunterhalt?
Oder zahlen die Eltern auch noch die Wohnung?
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  #9  
Alt 16.09.2009, 16:04
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Zitat:
Zitat von Anika1989 Beitrag anzeigen
Mir wurde gesagt das Kindergeld zählt nicht mit als Einkommen.
Ja, Kindergeld ist kein Einkommen bei den Eltern, wenn sie mit dem Kind zusammenleben.
Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt oder von den Eltern weitergeleitet, ist Unterhalt und somit Einkommen beim Wohngeld.
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  #10  
Alt 16.09.2009, 20:54
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Blinzeln alida

Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Also zahlen die Eltern doch
~ Kindergeld
~ Kosten für Auto

Was hat er denn so immense Fahrkosten, dass noch 400 Euro BAB-Bedarf zusammenkommt, also über 200 Euro nur dafür?
Er kam und kommt mit seinen 315 Euro und 164 Euro Kindergeld aus für anteilige Miete, Sprit für Auto und Lebensunterhalt?
Oder zahlen die Eltern auch noch die Wohnung?
Wo steht, dass die 400 EURO übersteigendes Einkommen der Eltern auch gleichzeitig Bedarf sind.
__________________
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
§ 59 Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bis § 75 Auszahlung
Forumsbeispiel zur Berechnung BAB
Förderung der Berufsausbildung (Reha) im SGB III
§ 97 bis § 111, § 160 bis § 162
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

mitunter können BAB/Abg-Empfänger einen
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 SGB II
bei der ARGE beantragen (jeder Tag zählt!)
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