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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 16.09.2009, 22:21
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard @dms

Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Wo steht, dass die 400 EURO übersteigendes Einkommen der Eltern auch gleichzeitig Bedarf sind.
Das >>Angeblich bekommt er monatlich von ihnen 400 €<< interpretiere ich so, als ob er einen Bedarf von 400 Euro hätte, den die Eltern tragen müssten und nicht als übersteigendes Einkommen der Eltern.
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