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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich habe da mal ein paar Fragen und zwar ist meinem Sohn aufgrund eigener Schuld der Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt worden (nach vorheriger Abmahnung) und er müsste jetzt ja eigentlich einen Hartz 4 Antrag stellen. Muß er den stellen oder ich (er wohnt noch bei uns) ?? Wer kann ihm beim Ausfüllen helfen (U25 Team ???), gibt es irgendwelche Ausfüllhilfen für U 25 im Netz ?? Leider sind wir nicht in der Lage, ihn finanziell voll zu unterstützen, da ich erst im Jahnuar wieder angefangen habe zu arbeiten, meine Frau arbeitslos ist und meine Tochter noch zur Schule geht. Vielen Dank für hilfreiche Antworten im voraus. |
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#2
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| Wenn er U25 ist, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft. D. h.: entweder alle bekommen ALG 2 oder niemand. Wenn er schon ein Jahr Azubi war, hat er übrigens ggf. einen Anspruch auf ALG 1. Turtle |
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