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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage zum ALGII-Antrag meiner Schwester. Sie ist 24 Jahre alt, arbeitet, wohnt allein in einer Mietwohnung und muss nun aber mit ALGII aufstocken. Im Antrag wurde nun jeweils nach dem Einkommen unserer Eltern gefragt. Unsere Eltern sind geschieden, meine Mutter bezieht Krankengeld wg. Depressionen, mein Vater arbeitet Vollzeit und zahlt Unterhalt an meine Mutter. Bei der Frage nach dem Einkommen, hat er sich nun geweigert, Angaben zu machen, weil die Arge - nach seiner Aussage - das Einkommen der Eltern nicht miteinbeziehen darf. Das wäre reiner "Dummenfang". Leider habe ich dazu keine passenden Informationen gefunden. Vielen Dank, L. |
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#2
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| Hat Deine Schwester eine abgeschlossene Ausbildung? |
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#3
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| Ja, sie hat diese Ausbildung vor einem Jahr abgeschlossen und ist seitdem berufstätig mit zwischendurch einem Monat Arbeitslosigkeit. |
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#4
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| Dann ist das Einkommen der Eltern unrelevant.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| aufstocker, einkommen, eltern |
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