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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 17.03.2009, 16:02
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 8
Standard Anspruch auf Unterstützung als Praktikant,Wohngeld,Bafög,HartzIV,Lebensunterhalt

Hallo,
fange am 01.04.09 ein Praktikum in einem Immobilienunternehmen an, welches 4-5 Monate dauern wird.Dieses Praktikum ist Voraussetzung für das Studium, das ich sehr wahrscheinlich im September anfangen werde.Jedoch wird das Praktikum nicht bezahlt. Für dieses bin ich auch gezwungen umzuziehen, da ich in meiner Stadt wo ich derzeit mit meinen Eltern wohne, nichts passendes gefunden habe und es von meinem jetzigen Wohnort zum pendeln einfach zu weit weg ist. (ca.70km). Eine Wg-Wohnung in der Stadt in der ich das Praktikum machen werde, hätte ich bereits zur Verfügung.
Einen Nebenjob habe ich auch, jedoch nur 2 Tage in der Woche und nur am Wochenende. Dafür müsste ich jedes WE vom Praktikumsort zur jetzigen Stadt pendeln um jedenfalls n paar Euro dazuzuverdienen.
Jetzt meine Fragen:
-Habe ich Anspruch auf irgendwelche Förderung vom Staat (Wohngeld,HartzIV,BaföG etc.) um mein Leben während des Praktikums zu finanzieren.(Wie gesagt, das Praktikum wird nicht vergütet)
-Meine Eltern bekommen für mich derzeit Kindergeld (keine AHnung wieviel, hab davon noch nichts gesehen).Bin 22 das würde also aufkeinen Fall für Miete und Verpflegung reichen.
-Kurz gesagt: von was soll ich die Zeit während des Praktikums leben? (ich bin Froh dass ich die Stelle bekommen, habe da ich evtl. auch ne Ausb. in dem Bereich machen möchte und es eine klasse Gelegenheit für mich ist, in den Beruf einzusteigen und nichtg bis zum Studium zu Hause zu sitzen.Deshalb habe ich auch nicht darauf bestanden, dass es bezahlt werden soll, da die von vornerein gesagt haben, dass ich dafür nichts bekomme.
-Außer Kindergeld, kann ich von meinen Eltern auch keine weitere Förderung bekommen, da mein Vater Kraftfahrer ist, meine Mutter Hausfrau und ich noch 2 Brüder habe, haben die keine Möglichkeit mich finanziell zu unterstützen...
DANKE für jede hilfreiche AW.Ich weiss echt nicht wie ich in der Zeit über die Runden kommen soll...
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  #2  
Alt 17.03.2009, 19:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wenn das Praktikum wirklich Voraussetzung für das Studium ist, dann kannst du Bafög beantragen. Abhängig ist die Bewilligung von Bafög (außer eben, dass das Praktikum wirklich notwendig sein muss) vom Einkommen deiner Eltern, da diese ja unterhaltspflichtig sind.

Was für ein Studium solls sein?

Turtle
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  #3  
Alt 19.03.2009, 00:05
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Beiträge: 8
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Ja ich hab mich jetzt ein wenig informiert. Also wenn das Praktikum fürs Studium Pflicht ist dann würde ich Bafög erhalten. Wie muss ich da vorgehen? Jetzt schon Antrag ausfüllen und ans Bafög-Amt wo ich studieren will abschicken? Muss ich nicht schon an der FH eingeschrieben sein um Bafög zu bekommen. Eingeschrieben ist man aber erst nach Bewerbungsschluss, das würde in meinem Fall 15.Juli sein?
Muss ich mich erst an der FH bewerben und dann Bafög beantragen? oder kann ich erst Bafög beantragen, Praktikum machen und dann einschreiben, bzw. während des Praktikums einschreiben. Weil... um sich einschreiben zui können, braucht man den Praktikumsnachweis.
Ich brauche das Bafög aber jetzt um die Wohnung zu finanzieren. Wie läuft das jetzt genau ab???
Muss ich den nicht irgendwie nachweisen, dass ich 100pro angenommen bin?NAchher zahlen die mir Bafög fürs Vorpraktikum und ich werd garnicht angenommen...?

Lange Rede kurzer Sinn... wie gehe ich jetzt genau vor????
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  #4  
Alt 19.03.2009, 00:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Du bist im ALG 2 Forum und nicht im Bafögforum. Wie du vorgehen sollst: keine Ahnung. Wie wäre es, mal die Bafögstelle zu fragen?

Turtle
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bafög, hartziv, praktikum, wohngeld

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