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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 07.09.2011, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 4
Standard Anspruch auf ALG2 in anderer Stadt??

Also ich bin 24 und ich will nach Friedrichshafen ziehen nächsten Monat.Dort möchte ich mir natürlich auch einen Job suchen aber ich weiß ja nicht ob ich sofort einen finde dort.Und solange muss ich ja auch von was leben.Also muss ich ALG2 beantragen.Nun habe ich aber gehört dass ich keinen Anspruch auf ALG2 habe wenn ich nicht mindestens ein Jahr in der Stadt wohne in der ich es beantrage.Ist da was dran???
Und habe ich überhaupt Anspruch auf ALG2 wenn ich ohne Genehmigung der ARGE umziehe,die hier in Freiburg derzeit für mich zuständig ist?
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  #2  
Alt 07.09.2011, 19:09
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn du bisher ALG 2 bezogen hast und eine eigene Wohnung hattest, steht einem Umzug nichts im Wege. Du solltest dich aber vorher erkundigen, wieviel Miete man dir in Friedrichtshafen maximal zahlen würde. Nicht, dass du dann dastehst und einen Teil der Miete selbst aufbringen musst.

Bei ungenehmigten Umzügen (darauf wird es hinauslaufen) musst du übrigens die Kosten des Umzuges selbst zahlen. Und auch Mietkaution usw. Kannst du dir das leisten?

Turtle
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  #3  
Alt 07.09.2011, 19:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Wäre es nicht sinnvoll, erst eine Arbeit zu suchen und dann umzuziehen? Was willst Du machen,wenn Du jetzt nach Friedrichshafen ziehst und dann in Flensburg eine Arbeit findest?
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Stichworte
alg2, anspruch, umzug

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