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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 03.06.2009, 19:03
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Standard Anspruch & Erstausstatung

Hallo,
ich bin 21 Jahre alt, verheiratet

Ich kriege volles Bafög 455 EUR

habe jetzt eine Wohnung gefunden und meine Ehefrau istt mit mir in dieser neuen Wohnung eingezogen Miete 430 Euro Warm, Kalt 280€.
Ihre Ausbildung fängt erst September an.

Meine Frage: haben wir ein Anspruch, da wir zuwenig einkommen haben--> Bafög 455€, Kindergeld 2x 164€.
Und haben wir ein recht auf die erstausstattung?

Für die Hilfe danke ich ech allen im Voraus
Gruss
Ralf
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  #2  
Alt 03.06.2009, 19:15
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azubis und studiker bekommen keine erstausstattung
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  #3  
Alt 03.06.2009, 19:33
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und was ist mit meiner Ehefrau?, Sie bekommt kein Bafög..., nur kindergeld 164 EUR, da sie gerade ihr Abitur macht.
Gruss
Ralf
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  #4  
Alt 03.06.2009, 20:17
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Sie soll sich an ihre Eltern wenden. Die sind zuständig bei einem mittellosen Ehemann.
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  #5  
Alt 03.06.2009, 20:40
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wiesoo, sie ist ja mit mir verheiratet, was haben dann ihre Eltern damit zu tun oder warum müssen Sie dann für sie aufkomen???

Gruss
Ralf
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  #6  
Alt 03.06.2009, 23:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Weil es ihre Eltern sind und sie ihr zu Unterhalt verpflichtet sind, vielleicht?! Immerhin kannst du sie nicht ernähren, ergo sind weiterhin ihre Eltern in der Pflicht bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat!

Turtle
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  #7  
Alt 05.06.2009, 16:01
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hallo,
aber ich denke, was haben denn die eltern mit ihrer tochter zu tun, sobald sie verheiratet ist? Warum sind Sie denn verpflichtet, sie ist ja mit mir verheiratet und ich denke, wenn ich für den Unterhalt nicht aufkommen kann, dann sollte es der Staat das tun. Und nicht Eltern, Geschwister oder irgendwelche Verwandte.

Gruss
Ralf
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  #8  
Alt 05.06.2009, 16:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von baadshah Beitrag anzeigen
aber ich denke, was haben denn die eltern mit ihrer tochter zu tun, sobald sie verheiratet ist? Warum sind Sie denn verpflichtet, sie ist ja mit mir verheiratet und ich denke, wenn ich für den Unterhalt nicht aufkommen kann, dann sollte es der Staat das tun.
Nö, das steht sogar irgendwo in einem Gesetz (bin zu faul zum suchen). Wenn du nicht in der Lage bist, für deine Frau zu sorgen, dann müssen die Eltern ran. Erst wenn die nachgewiesenermaßen nicht können, dann kommt erst der Staat zum Zuge.
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  #9  
Alt 05.06.2009, 16:26
Benutzerbild von Grubenpony
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Ich habe noch was vergessen: Vor der Unterhaltspflicht der Eltern steht sogar noch die Bemühung um Arbeit.

Zitat:
sind volljährige Kinder verheiratet, so ist primär der Ehegatte unterhaltspflichtig. Ist dieser arbeitslos oder noch in der Ausbildung, so muss das Kind sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Erst wenn feststeht, dass trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit gefunden wird, entsteht ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.
Unterhalt für volljährige Kinder
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  #10  
Alt 05.06.2009, 16:48
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Beiträge: 8
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Hallo,
Sie hat einen festen Ausbildungsvertrag bei der AOK. jedoch beginnt die ausbildung erst september. und zurzeit macht Sie ihr abitur, also geht noch zur schule, ist beschäftigt. Und ich bekomme Bafög und bin auch beschäftig.
Wir sind keine Arbeitslose, sondern brauchen lediglich kleine unterstützung bis September

Gruss
ralf
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