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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 25.06.2009, 13:59
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Registriert seit: 25.06.2009
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Beiträge: 5
Standard Anrechnung von Einkommen

Hallo,
ich bin neu hier im Forum, schön das es eine solche Plattform zum austauschen von Erfahrungen gibt
Ich bin seit 15.04. ohne Arbeit beziehe ALG 1, welches allerdings sehr niedrig ist.Daher habe ich bei der Bremer Bagis (in anderen Bundesländern ARGE genannt) einen Antrag auf Aufstockung gestellt. Wir sind 2 Personen in der Bedarfsgemeinschaft und das ALG1 beträgt nur etwas über 500 euro, also zu wenig für 2 Personen.
Nach fast 11 Wochen hat sich die Bagis nun bemüht meinen Antrag mal zu bearbeiten obwohl ich schon 2x dort war weil wir kein Geld mehr hatten. Die Bank hat uns darauf noch etwas gegeben mit der Auflage, das die Zahlung des ALG2 bald erfolgen muss. Aber das ist eine andere Geschichte.
Ich habe darauf hin unseren Fall mit der Sachbearbeiterin durchgearbeitet und Sie sagte mir, das wir für April keinen Anspruch haben, weil zuviel Einkommen, kann ich ja auch noch nachvollziehen. Dann sagte Sie aber auch, das wir für Mai keinen Anspruch haben, weil ich im April für 15 Tage ja noch Lohn bekommen habe (ca 500 Euro netto) und das für Mai angerechnet wird. Stimmt das? Ich mag das nicht so recht glauben was die Dame mir da weiß machen will, denn es ist doch widersinnig, dass das Einkommen vom April für den Mai angerechnet wird, weil im Mai haben wir ja nur meine 500 Euro ALG1 bekommen. (meine Freundin bekommt seit Februar nichts ausser Kindergeld). Daher haben wir für den Mai effektiv 650 euro (ALG1 + KiGe) für Miete, Strom, Telefon, Essen etc zur verfügung gehabt. Und das ist der Punkt, wo ich es einfach nicht glauben kann, dass das Einkommen vom Vormonat angerechnet wird.
Weiß jemand dazu mehr?

grüße
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  #2  
Alt 25.06.2009, 14:02
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
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Suche bitte im Forum nach "Zuflussprinzip"!
Ich habe erst vorhin dazu in einem Thread geschrieben /erklärt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 25.06.2009, 14:17
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Registriert seit: 25.06.2009
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Damit weiß ich ja schonmal wie das ganze heißt. Danke
Und ich habe in den Thread nachgeschaut, da heißt es ja
Zitat:
§ 2 (2) Alg II-V: "Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen."
Damit ist es nicht richtig, was die Dame von der Bagis mir erzählen wollte. Oder sehe ich da noch was falsch?

Edit: ich habe das geld für April (also die 15 Tage) am 11.05. von meiner alten Firma überwiesen bekommen. Spielt das eine Rolle?
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  #4  
Alt 25.06.2009, 14:26
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
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Es zählt immer der Zuflussmonat.
Du hast das schon richtig verstanden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 25.06.2009, 14:29
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Ort: Bremen
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ja bloß da stellt sich mir noch eine frage (ich glaub ich bin zu blöd für die deutsche bürokratie ^^): Zählt als zufluss monat der, wo das geld abgerechnet wurde (also in diesem fall für April) oder zählt der monat, wo das geld dann tatsächlich ausgzahlt wurde (in diesem fall Mai)
sorry für die blöden fragen
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  #6  
Alt 25.06.2009, 14:37
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Zuflussmonat ist der Monat, in dem dir das Geld zufließt - also der Mai.
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  #7  
Alt 25.06.2009, 14:44
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Also ist das so korrekt wie die Dame mir sagte. Sehr schade aber vielen dank das ich nun zumindest Klarheit habe.
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  #8  
Alt 25.06.2009, 15:05
Benutzerbild von Mandy
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Zitat:
Zitat von NeuxsCore Beitrag anzeigen
Damit weiß ich ja schonmal wie das ganze heißt. Danke
Und ich habe in den Thread nachgeschaut, da heißt es ja
Damit ist es nicht richtig, was die Dame von der Bagis mir erzählen wollte. Oder sehe ich da noch was falsch?

Edit: ich habe das geld für April (also die 15 Tage) am 11.05. von meiner alten Firma überwiesen bekommen. Spielt das eine Rolle?

Du hast es doch selber zitiert. Zuflussmonat ist der Monat, in welchem Du das Geld bekommen hast. In dem Monat wird es dann auch angerechnet.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 25.06.2009, 16:23
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Ja, fällt mir auch grad so auf. Irgendwie ist mir das in meiner verpeiltheit wohl nicht so bewusst geworden
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