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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Erstmal ein Hallo an alle, Ich brauche dringend eure Hilfe und weis ehrlich gesagt nicht mehr was ich machen soll! Ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren Alg.2 bzw. Hartz4 bezogen, und hab währendessen mein Geld mit einem mini Job aufgebessert nun hab ich wegen mangelder erklährungen von seite der Arge aus eine Anklage wegen Betruges am Hals da ich es nur mit der Sozialversichertenkarte Angemeldet habe jedoch nicht bei der Arge ein weiteres Problem war noch das, dass Gehalt von dem mini Job in 3 Monaten über die mir zustehenden 100€ hinaus gingen! (Was ich zu diese Zeitpunkt jedoch vergessen hab war das ich das August Gehalt direkt vom Arbeitgeber auf das Konto meiner Vermieterin Überweisen lies wegen ausstehender Mietschulden!) Eine Stellungnahme hab damals schon abgegeben und hatte meinen Rechtsanwalt eingeschaltet! Nach einiger Zeit wurde das Verfahren eingestellt und 3 Monate später bekam ich einen Schrieb vom Amtsgericht nun hab ich ein riesen Problem ich hab damals beim richtigstellen eben das August Gehalt vergessen anzugeben da es in meinen Kontoauszügen natürlich nicht mehr vorhanden war! Nun kam ein Brief vom Amtsgericht zu mir nach Hause das ich vor Gericht muss xo(! Das dies nun rüber kommt wie ein Betrugsversuch ist mir klar aber wie kann ich das denn richtigstellen? Oder bleibt mir da überhaupt eine andere Wahl als zuzugeben das, dass damals ne riesen dummheit ansich wahr und das es mir Leid tut ? Bitte helft mir ich habe jetzt endlich wieder ne Arbeit und hab schiss diese wieder zu verlieren !! Lg euer Daniel |
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#2
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| hallo nein dir bleibt keine andere Wahl als es beim Gerichtstermin zuzugeben und zu sagen, dass es ein Fehler war. Wenn du sonst nicht irgendwie vorbelastet bist, dann gibts ne Bewährungsstrafe mit Geldbuße. Gruß Enibas |
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#3
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| Ich weiß jetzt nicht so richtig, was du willst. Du hast Einkommen verschwiegen. Dass das nicht als Bagatelle unter den Tisch gekehrt wird, sollte dir doch klar sein. Vor Gericht verhält man sich übrigens so (bzw. man sollte sich so verhalten): Einfach die Wahrheit sagen. Turtle |
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#4
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| Was versteht man unter nicht vorbelastet ich hatte in früheren Jahren ein paar Sachen aufm Kerpholz einmal it 14Jahren Sachbeschädigung, mit 16Jahren erschleichung Öffentlicherleistungen wegen Schwarzfahren mit Bus und Tram! Und einmal mit 18Jahren eine Verkehrsgeschichte wo es um den Führerschein ging! Werden in diesem fall solche Sachen mit angerechnet ?? |
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#5
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| @Turtle Das werde ich ja auch aber ich würde gerne wissen was dann auf mich zu kommt bzw. ob es überhaupt was bringt denn wenn ich das selber hören würde mit den Mietschulden würde es sich für mich wie eine Ausrede anhören und ob das dann besser ist weis ich nicht ! |
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#6
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| Das ist doch auch nur eine Ausrede! Du kannst mit deinem Lohn machen, was du willst, aber du musst ihn nunmal angeben, wenn du Sozialleistungen erhältst. Wenn du dann im August geknappst hättest und das Geld für Mietschulden überwiesen hättest, wäre das dein Bier gewesen, weil du mit deinem Geld machen kannst, was du willst, es muss halt nur angezeigt und auch angerechnet werden! Von daher ist das die dümmste Ausrede, die du bringen kannst und zeugt davon, dass du nach wie vor das Unrechtbewusstsein vor dir her trägst, das du zur Schau gestellt hast, als du das Geld verschwiegen hast. Wie die Strafe sein wird, werden wir dir sowieso nicht sagen können. Das wird allein der Richter entscheiden. Turtle |
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#7
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| Gleich so nett ?? Danke! Das es wohl selten doof von mir war dieses Gehalt nicht anzugeben ist mir selber klar ! Aber wie es im Leben öffter ist war das eine anreihung von vielen missverständnissen meinerseits! Und mal ehrlich wenn man nicht jeden Tag mit diesen Schreiben zu tun hat kennt man sich da nicht aus ! Im nachhinein hab ich jeden einzelnen Schrieb von der ARGE studiert und siehe da in einem Brief von 4 Seiten steht im kleingedruckten das man es Persönlich bei der ARGE angeben muss! Aber die Beraterin in der ARGE hat mir damals auf meine Frage was ich da machen soll wenn ich nen Nebenjob finde nur gesagt ich solle dies mit der Sozialversicherungskarte angeben das passt dann schon ! Und ich habe das Gehalt im AUgust nicht selber Überwiesen sondern dirket vom Arbeitgeber an meine Vermieterin Überweisen lassen ! |
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#8
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| Ich bin des Lesens mächtig und habe gelesen, dass du es an die Vermieterin hast überweisen lassen. Das ist schlichtweg scheißegal, wenn ich meinen ganzen Lohn sonstwohin überweisen lasse, habe ich trotzdem keinen Anspruch auf ALG 2. Du erwartest Nettigkeit dafür, dass du versucht hast zu betrügen? Doch bitte nicht von mir, ich muss mit meinen Steuergeldern für sowas wie dich aufkommen, da erwarte bitte kein Verständnis. Das fehlt mir vollkommen. Dass man Einkommen beim ALG 2 angeben muss, dass wird bei jeder Antragstellung abgefragt. Unter jedem Bescheid steht, dass man verpflichtet ist, Änderungen anzugeben usw. Also erzähle hier nichts von angeblichem Unwissen. D. h.: machs ruhig, dann machs aber auch vor Gericht, damit du die Strafe bekommst, die du ob deines Unrechtbewusstseins wirklich verdienst. Turtle |
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#9
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| Was Du nicht verstehst ist, glaube ich, dass Du kein kleines Kind mehr bist und der Staat/die Arge nicht Dein Papa oder Deine Mama. Bei denen und, solange Du Kind warst, konntest Du mit "Das war ein Versehen/Mißverständnis" oder "Das hab ich vergessen" durchkommen. Aber für erwachsene Menschen und dem Staat gegenüber gilt: Es gibt klare Regeln/ Gesetze und bei deren Nichteinhaltung bestimmte Konsequenzen. (Dasselbe gilt im übrigen im Arbeitsleben.) Und jetzt komm bitte nicht mit "Das hätte man mir aber sagen müssen". Nein, muss man nicht: Für Erwachsene ist Information eine Holschuld. Und Du willst doch wohl als erwachsener Mensch gelten, oder? |
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#10
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| Das ist mir doch alles schon lange klar ! Aber was ich nicht verstehe ist ihr stellt mich hier alle hin wie den asozialsten Arbeitslosen der ich nun schon seit 1 Jahr und 7 Monaten nicht mehr bin da ich mich im gegensatz zu anderen die Jahre lang daheim liegen und Alg.2 beziehen wenigstens darum gekümmert hab wieder eine Arbeit zu finden! Ich für meinen Teil bin ein Mensch der ohne Arbeit nicht kann ich bin in diesem Jahr wo ich Arbeitslos war fast jede Minute von einem Amt zum nächsten gerannt und dies mit sicherheit nicht weil ich es so schön fand vom Staat Gelder zu beziehen oder weil ich auf der faulenhaut liegen wollte!!! Und habe es dann auch geschafft wieder eine Arbeit in einer renomierten und Weltweit vertrettenen Firma zu bekommen! Das einzige was ich von euch wissen will ist: Wenn ich meine Schuld eingestehe und sag das mir dies Leid tut! Ob mir dies dann positiv angerechnet wird oder nicht und ob ich mit einer Freiheitsstrafe Rechnen muss ! Und welcher Straftat bestand in diesem Fall auf mich zu trifft: ist es nach § 263 StGB in minder schwerenfällen oder eher in besonders schweren Fällen ?? Achja und Turtle dies war mit sicherheit kein Strafbestand in dem man mir Vorsatz unterstellen kann ich habe es schließlich über meine Sozialversicherung und Lohnsteuerkarte angemeldet !!! |
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| alg 2, betrugsverdacht, hartz 4, hilferuf, u25 hartz4 |
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