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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Ich war schon mehrfach zu solchen Verhandlungen. Eingesperrt wurde noch niemand. Es endete immer mit Geldstrafe oder Arbeitsstunden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#12
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| Wenn die Anlage auf Betrug lautet, unterstellt man dir Vorsatz. Ob dem so ist, das lass doch das Gericht entscheiden. U. U. wird dir da deine Direktüberweisug an die Vermieterin zum Verhängnis, denn das könnte man als Tatsache dafür werten, dass du dies gemacht hast, damit das Amt den Lohn nicht z. B. auf Kontoauszügen entdecken kann... Denn das ist nunmal absolut unüblich. Selbst wenn ich Schulden damit bezahlen will, lass ich den Lohn erstmal an mich überweisen und überweise ihn dann weiter an meinen Gläubiger. Aber das Gericht wird das sicherlich herausfinden. Turtle |
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#13
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| Nicht unbedingt, ich kenne zumindest einen Fall, da gab es Bewährungsstrafe. Vorbestraft ist man damit auf alle Fälle. |
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#14
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| Ich denke, man kann die Keulen jetzt langsam wieder einpacken. Der TE hat erheblichen Mist gebaut, aber ich habe den Eindruck, dass er durchaus kapiert hat, was er da veranstaltet hat. Du kannst es nicht "richtigstellen", weil dir niemand abnehmen wird, dass du das nicht mit einer bestimmten Absicht gemacht hast. Also übernimm die Verantwortung und sei ehrlich. Wie die Strafe aussehen wird, kann dir hier niemand sagen. Aber ich denke Ehrlichkeit und inzwischen ein fester Job sind schon mal eine nicht sooo schlechte Ausgangsposition. Ein Rechtsbeistand wäre natürlich auch nicht schlecht. |
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#15
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| Zitat:
Ja genau - sinngemäß : jedliche Änderung der Einkommensverhältnisse sind zu melden ! Du hast mit deiner Unterschrift bestätigt das du dies gelesen hast. Da kannst du dich nicht rausreden, dazu lies einfach was Mr. Sippi schreibt...... der trifft den Nagel auf den Kopf. |
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#16
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| Danke Leute die letzten fünf Antworten waren waren die ersten die mir geholfen haben ! Dann lass ich die Gerichtsverhandlung mal auf mich zu kommen und hofe das beste in diesem Fall wohl Geldstrafe mit Bewährung xo/ !!! Danke nochmal an alle die Versucht haben mir zu helfen ich werde mich dann nach der Gerichtsverhandlung nochmal melden und euch sagen was dabei rauskommt wenn man so einen Schmarrn macht ! Lg euer Daniel |
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#17
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| Es gibt nur eine Haftstrafe mit Bewährung. Oder eine Geldstrafe. Oder ein Urteil unter Strafvorbehalt. Was es im deutschem Strafrecht nicht gibt ist eine Geldstrafe mit Bewährung. Gruss zossi |
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#18
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| Ohh man sorry das ich kein Jurist bin!!! Und wenn dann würde ich wohl nicht in dieses Forum gehen und euch mein Leid klagen und um hilfe bitten ! |
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| alg 2, betrugsverdacht, hartz 4, hilferuf, u25 hartz4 |
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