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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Liebe Forennutzer, ich benötige dringend einen Rat. Dazu ersmal meine Situation: Ich habe gerade mein Abitur abgeschlossen und werde ab September ein Freies Soziales Jahr im Ausland absolvieren. Zur Zeit und auch während meiner letzten Schuljahre habe ich, weil ich aus bestimmten Gründen nicht bei meiner Familie leben kann, Arbeitslosengeld 2 bezogen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es weiter geht, wenn ich aus dem Jahr wieder komme. Zwischen Ende des sozialen Jahres und Studienbeginn (ich denke ab da werde ich Bafög bekommen) liegt ein Monat, in dem ich irgendwovon leben muss und da ich von Seiten meiner Familie nicht mit Unterstützung rechnen kann, dachte ich, beantrage ich für diesen Monat wieder Arbeitslosengeld. Das Problem dabei ist, dass ich in eine andere Stadt ziehen möchte, da aber jetzt natürlich keinen Wohnsitz habe. Ich weiß jetzt nicht genau, wie ich das machen soll... kann ich aus dem Ausland Arbeitslosengeld 2 beantragen? Obwohl ich in der entsprechenden Stadt weder einen Wohnsitz habe, noch dort gemeldet bin, noch dort persönlich vorher aufkreuzen kann? Kann ich mich vom Ausland aus in dieser Stadt melden - ohne Wohnsitz? Oder muss ich mir vorher eine Wohnung suchen - vom Ausland aus? Ist vielleicht möglich, ich denke ich werde irgendwo erstmal zur Zwischenmiete wohnen. Ich bin ein wenig ratlos, wie ich das alles regeln soll, so dass ich nach dem Jahr nicht ohne einen Cent auf der Straße sitze. Für einen Rat, von jemandem, der sich auskennt, wäre ich sehr dankbar. Gruß |
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#2
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| Für die Überbrückungszeit könnte man Jobben gehen. |
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#3
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| Meine Eltern können nicht zahlen und ich kann auch nicht bei ihnen wohnen. Hab ja selbst als Schülerin schon Arbeitslosengeld 2 bekommen können. Und ja, Jobben könnte ich gehen... nur muss ich dann halt von Heute auf Morgen einen Job finden, und auch sofort Geld bekommen. Wenn ich wieder komme hab ich nämlich nichts. Ich bekomme als Freiwillig 80 Euro Taschengeld und von mir wird erwartet, dass ich mein Kindergeld spende, was ich auch tue. Daher kann ich auch nichts großartig zurück legen. Ich muss aber irgendwovon leben... |
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#4
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| Dann mußt du eben von deinem Kindergeld weniger verschenken damit du den einen Monat zwischenfinanzieren kannst. Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige), § 7 Absatz 1 Satz 1 SGB II |
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#5
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| Zitat:
trifft dann auch auf mich zu ich werde doch dann auch wieder in Deutschland leben. So gesehen trifft alles auf mich zu und ich müsste doch eigentlich berechtigt sein, Geld vom Amt zu bekommen... Ich weiß nur nicht, wie ich das organisieren soll, so dass ich das auch tatsächlich bekomme. Zu dieser Frage hätte ich mir eine Antwort gewünscht. |
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#6
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| Du solltest auch rechtzeitig BAföG beantragen, sonst stehst du im Oktober 2011 wieder ohne Geld da. Die Bearbeitung von BAföG-Anträgen kann schonmal einige Monate in Anspruch nehmen. Kindergeld für ein Jahr sind 2.208 €. Du solltest nur das spenden, was du auch wirklich entbehren kannst. Behalte aus jeden Fall soviel, dass du den September und vielleicht auch den Oktober 2011 überbrücken kannst. Weiterhin solltest du folgendes berücksichtigen: Wovon willst du den Semesterbeitrag und evtl. die Studiengebühren bezahlen? Kaution für die neue Wohnung? Den ein oder anderen Einrichtungsgegenstand? Wo lässt du in dem Jahr deine Einrichtung? Fallen vielleicht Lagerkosten an? Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Arge Anträge aus dem Ausland akzeptiert, noch dazu von Personen, die bis dahin gar nicht in der Stadt lebten. Dein Vorstellung, dass du am 31.08. aus dem Ausland zurückkommst und am 01.09. wird ALG II überwiesen, davon solltest du dich verabschieden. Das wird nicht klappen. |
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#7
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| Ich finde die Erwartungshaltung einer Schülerin die von der Allgemeinheit bisher gewickelt und genähret wurde schon erstaunlich. Die edle Spenderin die bisher mit Sozialgeld ernährt wurde spendet großzügig ihr Kindergeld in Gesamthöhe von etlichen Tausend Euro und möchte anschließend, sei es nur für einen Monat dann nochmal die Hand aufhalten. Offensichtlich haben ihr die bisherigen Sozialgeldzahlungen etwas das Koordinatensystem verstellt. |
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#8
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| Zitat:
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| algii, fsj, studium, überbrückung |
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