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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 18 Jahre alt und wohne noch bei meiner Mutter. Diese erhält ALG2. Ich persönlich will nun im September erstmal meinen Zivildienst ableisten und erhalte somit ja Einkommen. Theoretisch müsste das Einkommen ja noch unter dem Hartz-Regelsatz liegen. Nun habe ich aber diverse Sparanlagen und somit ein Vermögen von ca. 3200€ und liege somit über dem Freibetrag für das Vermögen. Zusätzlich erhalte ich Unterhalt von meinem Vater und meine Mutter bekommt für mich Kindergeld. Nun hat meine Mutter Angst, dass sie aus dem ALG2 raus fällt und ihren 1-Euro-Job verliert sobald ich den Zivildienst antrete, da mein Einkommen somit ja noch höher ist (und auf sie mit angerechnet wird?) Ist diese Angst berechtigt? Und was ist wenn mein Vermögen aufgebraucht ist (durch Autokauf)? Hätte ICH dann eventuell in der Zeit des Zivildienstes Anspruch auf Leistungen? |
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#2
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| Keine Gefahr. Kinder sind den Eltern nicht unterhaltspflichtig, von daher kann nur Kindergeld als Einkommen der Eltern angerechnet werden, wenn die Kinder selbst nicht bedürftig sind. Kindergeld gibt es aber nicht während des Zivildienstes, das wird eingestellt. Von daher wird deine Mutter für sich selbst nicht weniger bekommen. Evtl. sogar mehr, weil ggf. jetzt auf sie als Einkommen angerechnetes Kindergeld wegfällt. Turtle |
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#3
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| Alles klar - danke für die kompetente Hilfe! :-) Ich habe das vorhin schon wo gelesen dass es nicht angerechnet wird, aber dann hat meine Mutter mir ein Beispiel einer Kollegin gegeben die ihren Anspruch verloren hat, da ihr Mann zu viel verdiente. Das hat mich dann verunsichert. Aber bei mir ist es so gesehen ja doch ein anderer Fall, da ich ihr Kind bin und nicht ihr Ehemann |
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#4
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| Gut erkannt. Der Kandidat bekommt 10 Punkte !Turtle |
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#5
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| 1. Während des Zivildienstes gibt es kein Kindergeld, also gleich abstellen lassen. 2. Während des Zivildienstes hast du keinen Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater. Ob er die Unterhaltszahlung ändert, ist seine Sache. Du musst ihn aber von der Aufnahme des Zivildienstes unterrichten. 3. Dein Vermögensfreibetrag ist mindestens 3.100 € plus 750 € Ansparpauschale, da liegst du ja darunter. |
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#6
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| was ist denn eine Ansparpauschale? |
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#7
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| Achso und mein Vermögensfreibetrag sollten nur 2700€ sein - pro Lebensjahr 150 Euro. Und die Klausel "3100€" betrifft doch meines Erachtens nur MINDERJÄHRIGE Kinder, oder? |
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#8
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| Nein. Mind. 3100 Euro für jeden. Und dann eben noch 750 Euro für einmalige Sachen (Ansparpauschale) dazu. Turtle |
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#9
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| Das neugeborene Baby dürfte auch schon die 3.850 € Vermögen haben. |
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#10
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| Aber im Moment erhalte ich garkein Hartz. Meine Mutter meinte ich erhalte das nicht, da mein Vermögen schon jetzt zu hoch sei....und mehr als 3850 sind das noch lange nicht..... Ohjeee |
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| Stichworte |
| einkommen, hartz 4, mutter, vermögen |
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