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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 23.06.2010, 19:08
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Ach Bub, was Mütter so manchmal erzählen (außer mir natürlich)

Eigentlich gibt es für dich auch Geld, du gehörst nämlich auf Gedeih und Verderb zur Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter.
Uneigentlich könnte es sein, dass mit Unterhalt und Kindergeld dein Bedarf abgedeckt ist.
Noch uneigentlicher schätze ich, dass dein Einkommen (Unterhalt und Kindergeld) für die Regelleistung (Lebensunterhalt) vollständig ausreicht, aber nicht auch noch vollständig für den Anteil an der Miete.

Das mit der Miete wird nämlich oft übersehen bzw. nicht richtig zugeordnet. Jeder Kopf in der Familie oder Bedarfsgemeinschaft hat seinen Anteil an der Miete zu tragen, kopfanteilig.
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  #12  
Alt 25.06.2010, 19:01
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Beiträge: 6
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Ja das ist mir auch eingefallen. Der Unterhalt und das Kindergeld entsprechen dem Regelsatz für mich.
Aber wie ist das mit der Miete? Bekommt man nicht Mietbeihilfe? Und wie sieht es mit der aus? Wird die gekürzt wenn jemand zu viel verdient in der Familie?
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Stichworte
einkommen, hartz 4, mutter, vermögen

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