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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 25.05.2011, 02:11
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Standard ALG2 unter 25

Hallo liebe Community, ich brauche dringend Rat. Es geht um den Antrag von ALG2. Ich wurde im Februar diesen Jahres arbeitslos und habe keinen Anspruch auf ALG1 da ich in der Firma nur knappe 5 Monate angestellt war. Mit meinen Finanziellen Ruecklagen konnte ich mein Leben finanzieren auch die gesetzliche KV. Da diese aber so gut wie aufgebraucht sind muss ich leider ALG2 beantragen. Folgendes Problem ich bin 23 Jahre und habe einen Minijob bei dem ich ca 90€ bis 110€ pro monat verdiene. Ich lebe noch Zuhause mit meinem Vater (im vorruhestand + minijob) , meiner Mutter (Hausfrau + Minijob) und meinem Bruder (10j.). Neue Arbeit zu finden stellt aufgrund meiner Transsexualitaet ein grosses Problem dar. Und nun meine Frage. Besteht die moeglichkeit das ich ALG 2 bekomme ??? Hoffe ich habe verstaendlich geschrieben =)
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  #2  
Alt 25.05.2011, 06:07
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Na ja, das hättest du aber mit ein wenig Lesen im U25 Forum selbst herausfinden können, dass du eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit deiner Familie bildest und dass ihr dann entweder alle oder keiner ALG 2 bekommen könnt.

Turtle
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  #3  
Alt 25.05.2011, 09:28
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Sorry habe vergessen zu sagen das ich die seperate Einliegerwohnung im Elternhaus bewohne.
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  #4  
Alt 25.05.2011, 10:36
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Zitat:
Zitat von Franziii Beitrag anzeigen
Neue Arbeit zu finden stellt aufgrund meiner Transsexualitaet ein grosses Problem dar.
Das wird kein Grund sein, auf Dauer von Sozialgeldern leben zu wollen. Also den Schritt zurück in die Arbeitswelt mußt du ohnehin machen.

Solange du zuhause wohnst wird dann Papa schon dafür sorgen, daß du ihm nicht dauerhaft auf der Tasche liegst.
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  #5  
Alt 25.05.2011, 10:44
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Auf der faulen Haut will ich bestimmt nicht liegen. Aber den Job den ich gelernt habe der kommt nicht mehr in Frage.
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  #6  
Alt 25.05.2011, 10:52
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Hi,

wie deine Eltern dich im eigenen Haus unterbringen, spielt keine Rolle für den Bezug von ALGII. Da du U25 bis, würdet ihr alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wie schon von Turtle beschrieben.

D.H., falls deine Eltern einen Antrag stellen, wird das Einkommen von euch allen zusammen eurem Gesamtbedarf gegenübergestellt. Wenn dann zu wenig Einkommen vorhanden wäre, würdet ihr zusammen ALGII erhalten (hättet dann aber auch die entsprechenden Pflichten eines Hilfeempfängers zu erfüllen).

Sprich das mal mit deiner Familie durch, wie ihr weiter vorgehen wollt.

Hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung?
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  #7  
Alt 25.05.2011, 11:07
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Ja ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung. Soviel ich weis muss meine Mutter den Antrag stelln da mein Vater ja schon teil seiner Rente bezieht.
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  #8  
Alt 25.05.2011, 11:17
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Hi,

ist vollkommen egal wer in Namen der gesamten Bedarfsgemeinschaft den Antrag stellt, da die Rente deines Vaters auf euren gesamten Bedarf genauso angerechnet wird wie Minijob und Einnahmen deiner Mutter und dein Minijob.

Bedenke aber auch, dass bei ALGII-Bezug Höchstgrenzen für evtl. vorhandenes Vermögen gelten (150€/Lebensjahr pro Person plus 750€ Pauschale für Anschaffungen).

Bei vorhandenem Eigentum ist auch die Grösse zu prüfen und ob ihr ggf. eure Einliegerwohnung vermieten könntet, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern, falls das restliche Haus angemessen gross für euch alle wäre.

Und natürlich müssten sie alle ihre Konten/ihr Vermögen offenlegen. Viele Eltern mit Wohneigentum sind zu so einem Schritt wohl erst gar nicht bereit, falls sie ihren Lebensunterhalt irgendwie selber decken können.

Also musst du erstmal mit deinen Eltern klären, ob das überhaupt für euch in Frage käme.
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  #9  
Alt 25.05.2011, 11:22
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Die Einliegerwohnung kann man nur vermieten wenn ich ausziehen wuerde. Nun ja von dem Einkommen meiner Eltern werden Kredite abbezahlt. Finanzielle Rucklagen haben wir nicht wirklich
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  #10  
Alt 25.05.2011, 11:40
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Hi,

falls euer Haus gross genug für 4 Personen ist, kann man dir schon zumuten, den Komfort eines abgeschlossenen Wohnbereichs aufzugeben, und die Wohnung zu vermieten, um Einkommen zu erzielen!

Kredite interessieren das Jobcenter leider nicht! Das einzige was bei Wohneigentum angerechnet werden kann ist der Zinsanteil der Hypotheken-Rate (auch nur im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft fÜr euren Wohnort). Der restl. Teil der Rate, der für die Abzahlung bestimmt ist, fliesst nicht in die Berechnung ein, ebensowenig wie sonstige Privatkredite.

Eure Regelsätze wären

328€ Vater
328€ Mutter
291€ du
251€ 10jähriger Bruder
davon wird euer Kindergeld allerdings abgezogen.

+ Zinsanteil Hypothekenrate (im Rahmen der Angemessenheit)
+ Nebenkosten

Dem wird gegenübergestellt euer gesamtes Einkommen

- Rente deines Vaters
- Minijob Vater abzgl. Freibetrag (100€ + 20%)
- Minijob Mutter abzgl. Freibetrag (100€ + 20%)
- Minijob du abzgl. Freibetrag (100€ + 20%)

Alles ganz überschlägig, mal um dir einen Eindruck zu vermitteln, von den Summen.
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Stichworte
alg2, bedarfsgemeinschaft, schwer vermittelbar, u25

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