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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #31  
Alt 28.06.2010, 15:21
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Hallo, eigentlich sah bei uns die Sache ja jetzt so aus, das es klappen müsste, da er nochmal beim Jugendamt angerufen hatte, die wollten mit den Eltern reden, jedoch haben die kein Interesse daran, woraufhin die Frau vom Jugendamt meinte, das seine Eltern scheinbar wirklich nicht einsichtig sind, und sie sich mit der ARGE in verbindung setzen wollte (warum auf einmal doch? Keine Ahnung..).

tja, gestern hat sich die ganze Situation dann jedoch vollkommen geändert. Die Eltern wollten mit uns reden, und die Mutter hat ab September zu 99% einen Job! Das hieße dann das es (eigentlich zum Glück) kein ALG2 mehr gibt, aber eben auch, das mein Freund wieder zu 100% von seinen Eltern abhängig wäre, außer eben sein Nebenjob bei dem er dann seine ganzen 129€ bekommen würde. Aber soweit mussten wir gar nicht denken, da dann gleich die nächste ansage kam: Da sie dann ja die Miete selbst zahlen müssen, werden sie im Oktober umziehen - OHNE meinen Freund! Auf Deutsch, sie schmeißen ihn ab Oktober raus! Er soll bis dahin zusehen wie er eine Wohnung bekommt, und der ("geistreiche") Vater meinte er soll sich einen Job suchen (der, pardon, Idiot, weiß genau das im August sein Abi beginnt, heißt also von morgens um 7 uhr bis Nachmittags 16h Schule und keine Zeit zum arbeiten, da er ja auch noch lernen muss, und schon einen Nebenjob hat!).
Also wie gesagt, Arbeiten geht aufgrund Abitur nicht, außer evt. am Wochenende.

Ich glaube Unterhalt müssen die Eltern nicht zahlen, nur sein Kindergeld, oder? Wie sieht es dann also mit ALG2 aus?? Würde er da was bekommen, bzw. würden die eine Wohnung zahlen?? Er ist ja definitv ab Oktober ohne Dach über dem Kopf, da müsste doch dann eigentlich das hier (aus dem SGB II) zutreffen, oder?

"der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,"

Ich hoffe uns kann, mal wieder jemand helfen, bei der ARGE hat er erst in 2 Wochen einen Termin bekommen, er könnte natürlich auch so hingehen, aber ich glaube bei der Hitze bedeutet das den sicheren Tot, in den Räumen und der Wartezeit...

Summer
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  #32  
Alt 28.06.2010, 15:29
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von SummerInTheAir Beitrag anzeigen
Ich glaube Unterhalt müssen die Eltern nicht zahlen, nur sein Kindergeld, oder?
Wenn sie zahlen können, müssen sie auch noch Unterhalt leisten. Einfach so ein Kind rausschmeißen und der staatlichen Fürsorge übereignen ist nicht drin.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #33  
Alt 28.06.2010, 15:42
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Beiträge: 1.910
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Zitat:
Zitat von Gorrionita Beitrag anzeigen
Was meinst du denn damit? Ist das so ungewöhnlich, dass jemand mit 21 noch zur Schule geht?
Er ist unter 25 und kann seinen Bedarf nicht selbst decken, also ist er in Eurer BG drin.
Wär er über 25, BAB oder Bafög berechtigt dann wäre er nur in der HG.

Zitat:
Mein Sohn wird jedenfalls im Juli und August jeweils ca. 950 Euro verdienen. Wie gesagt, davon wollte er seine 1. eigene Wohnung finanzieren. Das klappt ja dann wohl nicht, wenn er das KiGeld nicht bekommt, aber noch mind. 200 Euro für Miete zahlen muss. Da fehlen ihm (2 x 184)+(2 x 200)= 768 €uro in seiner Rechnung.
Leider ist es nun mal so das kaum jemanden sein Einkommen bleibt um auf etwas zu sparen. Es steht immer an erster Stelle der Lebensunterhalt der bestritten werden muß. Außerdem ist es nicht unüblich das Kids die schon arbeiten oder in Ausbildung sind, zuhause einen Teil ihres Einkommens für Kost und Logis abgeben. Wenn sie mal auf eigenen Beinen stehen, geht auch der Bedarf als erstes weg, erst mit dem Rest kann man planen.

BG nur mit Familienangehörigen.
HG auch mit anderen Personen.

Zitat:
Noch eine Frage zur Miete: 1/3 unserer Warmmiete sind 253 Euro, wir erhalten aber nur KdU i.H.v. 198,73 € pro Person. Wie viel muss mein Sohn denn nun zahlen: 253 oder 198,73?
Die KDU in höhe von 198 Euro für den Sohn fällt weg.
was ihr im Gegenzug von ihm an KDU verlangt ist euch überlassen.
Ihr bekommt nur noch 2x die 198 euro und das wars.
Mehr ist anscheinend nicht angemessen in eurer Region.
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  #34  
Alt 28.06.2010, 15:46
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Beiträge: 10
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Okay, da gibt es doch glaube ich irgendeine Verdienstgrenze oder so?? Laut der Mutter wird sie wohl um die 800-900€ verdienen, dazu die 125€ vom Vater, als Hausmeister (2 Stunden am Tag) - am Ende hätten sie also knapp so viel wie vorher, nur das sie eben nicht auf's Amt angewiesen wären. Jedoch müssen sie ja jetzt auch noch den Hortplatz der Tochter selbst bezahlen (wurde vorher übernommen) - macht nochmal um die 100€ weniger. Darf da dann noch was für Unterhalt abgezogen werden?? (Nicht das ich was dagegen hätte, aber wäre schon ne Frechheit wenn sie mit Job weniger als mit ALG2 hat, oder?!).

Naja, evt. kennt sich ja jemand mit solchen sachen aus, also Unterhalt usw...
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  #35  
Alt 28.06.2010, 15:49
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von SummerInTheAir Beitrag anzeigen
Naja, evt. kennt sich ja jemand mit solchen sachen aus, also Unterhalt usw...
Ganz bestimmt ein Anwalt. Du kannst jetzt nicht alle Eventualitäten durchgehen, das sprengt den Rahmen eines Forums.
__________________
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alg 2, hartz 4, streit, u25

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