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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 24.06.2010, 17:03
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Liebe SummerInTheAir,

ich habe deine Berichte gelesen und bin entsetzt, was Eltern ihren Kindern so antun können, nur für Zigaretten, Alkohol oder auch ein Auto.
Wir sind auch AlgII Empfänger, unser Sohn wird im August 21, geht aber noch zu Schule, weil er unbedingt Abitur machen möchte. Er hat sich schon letztes Jahr eine Arbeit in einem Biergarten gesucht. Die brauchen im Sommer immer Leute. Als kurzfristig Beschäftigter kann er an bis zu 50 Arbeitstagen im Jahr mehr als 400 € verdienen, ohne dass Steuern oder Versicherung anfallen. Unser Sohn sagt, laut Lohnbüro sind es 950 € pro Monat. Nach diesen 50 Tagen wird er als geringfügig Beschäftigter neu angemeldet. Dieses Einkommen ist bis 400 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Während der Sommerferien hätte dein Freund doch richtig viel Zeit und ausschlafen kann er auch, weil dieser Job meistens erst nachmittags oder abends beginnt.

Nun das Interessanteste für Euch: Ich werde zum 1.7. meinen Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft abmelden, er wird sich aber auch nicht anmelden. Sein Plan war, im Juni soviel zu arbeiten, dass er sich ab Juli selbst versorgen kann (Lohn wird immer erst am 15. des Folgemonats gezahlt, diese Lücke vom 1.-14.7. muss er füllen, indem er sich Geld borgt). In deinem Fall hat sich dein Freund selbst dort abgemeldet, weil er sein Geld selber verwalten möchte. Mein Sohn wohnt dann zur Untermiete bei uns und zahlt die Miete aus seiner eigenen Tasche. Natürlich bekommt er das Kindergeld voll von uns ausgezahlt. In unserem Fall haben wir vereinbart, dass er die 184 € Kindergeld als Miete inkl. Strom, WW und Heizung zahlt. Dafür wasche ich auch seine Wäsche mit. Somit kann er das verdiente Geld behalten und es wird nicht als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Das hatten wir viele Monate lang. Bei 400 Euro blieben ihm nur 160 als Freibetrag, den Rest musste er leider bei mir abgeben, weil dieses Geld ja als Einkommen angerechnet wurde. Wir sind gespannt, ob alles so klappt, wie wir uns das vorstellen.

Vorschlag an Euch/Dich: Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt. Wir wohnen in Berlin. Hier gibt es genug 400 Euro Jobs. Das würde doch für deinen Freund reichen. Discounter wie Penny arbeiten gerne mit volljährigen Schülern, die dann den Abenddienst an der Kasse machen oder Regale auffüllen. Dann wäre er nicht einmal mehr vom Hartz IV abhängig. Wenn Dein Vater deinen Freund besser kennenlernt und er sieht, wie er sich bemüht, sich selber zu ernähren, vielleicht hat er dann nichts dagegen, dass dein Freund Untermieter bei Euch wird. Vielleicht findet er auch bei jemand anders ein Zimmer, das er mieten kann. Und vielleicht bekommt er dann ja auch Wohngeld. Ich denke ein Nebenjob mit 400 Euro ist auch neben der Schule machbar. Wie das mit dem Kindergeld ist, weiß ich leider auch nicht. Mein normaler Menschenverstand würde sagen, es sollte möglich sein, dass er sein Kindergeld direkt von der Familienkasse bekommt. Aber das muss nicht stimmen.

Ich wünsche Euch Beiden viel Erfolg bei der Befreiung von den Eltern.

Ich würde sehr gerne lesen, wie es weitergeht und hoffe, Du denkst daran, es uns zu schreiben.
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  #12  
Alt 24.06.2010, 17:11
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Nett ausgedacht, funktioniert aber nicht.

Der Sohn mag zwar nicht mehr hilfebedürftig sein aufgrund seines Einkommens. Damit gehört er dann auch nicht zur BG.

Das Kindergeld für ihn wird dann aber der KINDERGELDBERECHTIGTEN Person (also einem von euch Eltern) als Einkommen angerechnet.

Da ihr dann also 184 Euro (bzw. 154 Euro, wenn die Versicherungspauschale nicht schon woanders berücksichtigt wurde) für euch Eltern weniger bekommt, werdet ihr vom Sohn verlangen müssen, dass er den Mietanteil von seinem Lohn zahlt.

Und zu deinem Ratschlag bzgl. Kindergeld: auch das geht nicht. Eine Abzweigung geht nur, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt. Im Übrigen hast du den Sachverhalt völlig falsch erfasst. Der junge Mann hat sich nicht aus dem ALG 2 Bezug abgemeldet, sondern nur veranlasst, dass das ALG 2, das seine Eltern für ihn erhalten, auf sein Konto geht.

Turtle
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  #13  
Alt 24.06.2010, 18:00
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Okay, vielen dank für deine Tipps, wir werden das mal besprechen. Vorhin haben wir uns erstmal mit den Eltern zusammengesetzt, und über einen Auszug geredet, und, siehe da, der Vater ist dafür! (Auch wenn ich glaube, das er noch nicht begriffen hat das er dann ebenfalls umziehen muss, da die Wohnung dann zu klein ist, und er auch weniger Geld hat, aber naja... ).

Ich habe jetzt noch ein bisschen im Internet gestöbert, und einige Berichte gefunden, von denen auszugehen ist, das es evt. reicht das mein Freund in einem Schreiben an die Arge seine Situation beschreibt, und darum bittet eine eigene Wohnung beziehen zu können, und dazu zu schreiben das seine Eltern das genauso sehen, da das ganze auf längere Sicht so nicht mehr gut gehen kann, und alle unter der momentanen Situation leiden. Eventuell dann noch ein persönliches Gespräch, und dann könnte das doch schon klappen, oder??

Ich hoffe ich denke mir das jetzt nicht zu einfach, aber ich glaube das wäre der direkte Weg.

LG
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  #14  
Alt 24.06.2010, 18:35
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In meiner ARGE würde ein bloßes Lippenbekenntnis nicht reichen, genausogut, wie solche einfachen Streitereien mit den Eltern nicht reichen würden. Da muss schon mehr vorgefallen sein (Gewalttaten oder psychische Gewalt), was nachzuweisen ist (Anzeige Polizei bei tätlicher Gewalt, Bestätigung Psychologe/Jugendamt/Familienberatungsstelle bei psychischer Gewalt).

Ohne dem könnte ja jeder Jugendliche kommen und sowas behaupten, nur, weil er eine eigene Wohnung will. Dann könnte der Gesetzgeber den § 22 Abs. 2a SGB II auch gleich wieder abschaffen, wenns so einfach wäre.

Turtle
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  #15  
Alt 24.06.2010, 19:29
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Naja, ich weiß ja nicht, kann man solche Probleme noch als Streitereien abtun kann?? Immerhin wird ihm ja Geld welches für seinen Lebensunterhalt nötig ist, vorenthalten, und ich, also in diesem Fall eine Fremde Person, "muss" ihm regelmäßig aushelfen, damit er überhaupt über die runden kommt. Wäre das nicht ein Missbrauch der erhaltenen Leistungen?? Das kann auf Dauer nicht mehr weiter gehen, wir sind jetzt seit 2 Jahren zusammen, aber die Probleme gab es ja quasi schon immer, also das der Vater lieber Geld für sich, als für seine Kinder ausgibt, und ist um längen schlimmer geworden, seit mein Freund angefangen hat, sich zu wehren.
Dazu dann noch der psychische Druck, eben dadurch das seine Mutter, die er eben noch mag, mit jemanden zusammen ist, nur weil sie angst vor ihm hat, und wegen seiner jüngeren Schwester, die ständigen Streitereien der Eltern, und die ständigen dummen Sprüche gegen ihn, das er faul ist usw. - für mich wäre das keine erträgliche, und akzeptable Situation, und vor allem nicht, um für mein Abitur zu lernen!
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  #16  
Alt 24.06.2010, 19:41
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Wenn der Vater z. B. Alleinverdiener wäre und die Familie kein ALG 2 bekäme, würde doch auch der Sohn keinen Einfluss darauf nehmen können, wie seine Eltern das Familieneinkommen verwalten..

Ohne Nachweise für seine Behauptungen wird er kaum Chancen haben.

Turtle
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  #17  
Alt 24.06.2010, 20:11
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Dann gäbe es aber auch nicht as Problem mit dem Ausziehen! Er könnte ausziehen, und der Vater müsste (zumindest teilweise) Unterhalt zahlen, dann wäre es ja auch kein Problem einen 400€ Job anzunehmen, da dann nichts angerechnet werden würde, und er sich ie Wohnung schon mal bezahlen könnte, dazu noch das Kindergeld - und wir hätten keine Probleme - nur leider ist dem nicht so, und der Vater ist Arbeitslos...

Hast du evt. "Tipps" was als Nachweiß in Frage kommt?? Aussagen von mir, dem Bruder oder (unter Umständen er Mutter) - oder von wem?? Wie gesagt, werden wir nochmal beim Jugendamt vorbeischauen, und gucken das sie die Situation nicht bestätigen können... - wie würe das eigentlich laufen?? Kommt dann jemand vorbei und schaut sich das an?? Würde ich schwachsinn finden, da sich doch wohl niemand "falsch" verhält wenn ein zuständiger Beamter als Beobachter dabei ist...
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  #18  
Alt 24.06.2010, 21:08
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Ein verdienender Vater muss überhaupt keinen Unterhalt zahlen für einen Sohn, der keine Ausbildung macht. Und auch bei der Schule ist es zweifelhaft, er macht ja jetzt kein normales Gymnasium... Im Übrigen gibt es genug Eltern, die zwar genug verdienen, dass es für die Familie reicht, wenn alle zuhause wohnen, die aber nicht barunterhaltspflichtig sind, weil sie dafür wieder zu wenig verdienen. Und dass eigenes Einkommen des Kindes nicht auf elterlichen Unterhalt angerechnet wird: wie kommst du bitte auf den schmalen Pfad?!

Welche Nachweise das zuständige Amt verlangt, muss er schon selbst in Erfahrung bringen.

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, hättest du auch erkannt, dass ich schon einige Möglichkeiten genannt habe:

Zitat:
was nachzuweisen ist (Anzeige Polizei bei tätlicher Gewalt, Bestätigung Psychologe/Jugendamt/Familienberatungsstelle bei psychischer Gewalt).
Turtle
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  #19  
Alt 24.06.2010, 21:21
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nett ausgedacht, funktioniert aber nicht.

Der Sohn mag zwar nicht mehr hilfebedürftig sein aufgrund seines Einkommens. Damit gehört er dann auch nicht zur BG.

Das Kindergeld für ihn wird dann aber der KINDERGELDBERECHTIGTEN Person (also einem von euch Eltern) als Einkommen angerechnet.

Da ihr dann also 184 Euro (bzw. 154 Euro, wenn die Versicherungspauschale nicht schon woanders berücksichtigt wurde) für euch Eltern weniger bekommt, werdet ihr vom Sohn verlangen müssen, dass er den Mietanteil von seinem Lohn zahlt.

Und zu deinem Ratschlag bzgl. Kindergeld: auch das geht nicht. Eine Abzweigung geht nur, wenn er nicht mehr bei den Eltern wohnt. Im Übrigen hast du den Sachverhalt völlig falsch erfasst. Der junge Mann hat sich nicht aus dem ALG 2 Bezug abgemeldet, sondern nur veranlasst, dass das ALG 2, das seine Eltern für ihn erhalten, auf sein Konto geht.

Turtle
@Turtle: das Kindergeld wird von unserem Jobcenter immer bei meinem Sohn angerechnet abzgl. der 30 € Versicherungspauschale. Würde mich jetzt wundern, wenn es auf einmal bei mir auftaucht. Ich bin gespannt.

Ich habe sehr wohl verstanden, wie die Situation ist, wollte den beiden jungen Leuten aber schreiben, welche Möglichkeit es noch gibt. Oder denkst du, dass ein 18 jähriger nicht für 400 Euro neben der Schule arbeiten gehen kann? Er muss doch nicht Hartz IV beziehen. Er muss auch keine eigene Wohnung haben. Er kann zur Untermiete wohnen. Dann würde er nicht mehr zuhause wohnen und könnte auch das Kindergeld bekommen. Sehe ich das falsch? Hat jemand andere Erkenntnisse, die er auch belegen kann? Also keine blossen Annahmen bitte.
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  #20  
Alt 24.06.2010, 22:15
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Zitat:
Zitat von Gorrionita Beitrag anzeigen
@Turtle: das Kindergeld wird von unserem Jobcenter immer bei meinem Sohn angerechnet abzgl. der 30 € Versicherungspauschale. Würde mich jetzt wundern, wenn es auf einmal bei mir auftaucht. Ich bin gespannt.
Turtle hat Recht.
Solange er zur BG gehört und Anspruch hat, wird es zuerst auf seinen BEdarf angerechnet - es erscheint also bei ihn - wird ihn abgezogen.
Wenn er nicht mehr zur BG gehört, wird es auf euren Bedarf angerechnet - erscheint also bei euch - bzw. wird euch abgezogen.
Kindergeld ist eine Einkommenssteuerleistung für die Eltern damit das Existenzminimum des Kindes Steuerfrei bleibt.
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