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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich weiß jetz nicht ob ich es bei bafög oder alg2 schreiben soll.. Ich bin 20 Jahre alt und wohne seid 1.10.2007 nicht mehr zu hause. Ich habe in Berlin gewohnt und bildete mit meiner mutter und meinem Stiefvater eine BG. Mit erlaubnis der ArGe in Berlin zog ich 2007 aus bei meinen Eltern mit meinem Ex freund bezog ich eine Wohnung in Köln. am 1.07,09 zog ich dann mit zustimmung der ArGe Köln in eine eigene Wohnung, diese kostet 316 euro warm (ohne strom). Nun habe ich am 1.08 eine ausbildung zu Kinderpflegerin begonnen. Damit haben auch sämtliche ämterkriege bei mir begonnen. Diese Ausbildung ist Bafög-berechtigt. Ich habe den Antrag fristgerecht gestellt (vor der ausbildung schon) nur konnte der Bedarf nicht ermittelt werden, weil mein biologischer Erzeuger der mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Ich habe am einen Antrag auf vorrausleistungen gestellt beim Bafög amt.. In der Zeit bis 30.10 habe ich noch alg 2 bekommen, weil die mich nicht ohne geld sitzen lassen wollten (sehr nett von dennen) Der antrag auf vorrausleistung wurde jetzt genehmigt und ich bekomme insgesagt 364 euro Bafög für die nächsten 4 Monate. Gegen meinen Biologischen Erzeuger wird auf amtswegen ermittelt. nun habe ich heute post bekommen, dass die leistungen seid 01.08 eingestellt sind, da ich bafögberechtigt bin.Was soll ich denn jetzt bitte machen??? 364 euro + kindergeld reicht nicht zum leben aus.Mein sacharbeiter der arge meinte vor kurzen noch zu mir, dass mein bafög als einkommen angerechnet wird!!!! und jetz das? Ich hab angst um meine ausbildung!!!!!!!!!!!!!!!! ich will diese nicht abbrechen, dass ist doch meine zukunft!! und mein sachbearbeiter der Arge wusste von anfang an von der ausbildung etc. Meine mutter ist nach mir nach Köln gezogen in eine ein zimmer wohnung.. es ist nicht möglich das ich dort wohne! auch wenn das bafög amt, dies zu mir sagte! habe ich anspruch auf alg 2??? wie ist der freibetrag bei bafög??? wie viel geld würde ich bekommen??? bin grad echt am verzweifeln und heulen liebe grüße jenny |
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#2
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| Kein Anrecht auf ALG 2. Du kannst aber einen Antrag nach § 22 Abs. 7 SGB II (Mietzuschuss für die vom Bafög nicht abgedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung) bei der ARGE stellen. Turtle |
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