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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 28.07.2010, 17:12
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Standard ALG II Kindergeld und der Sachbearbeiter! HILFE!

Hallo zusammen

Ich habe folgende problematik:

Ich habe letztes Jahr von Oktober-Februar 2010 eine EQ als Elektriker gemacht und anschliessend abbrechen müssen da ich nur ganze 212€ im Monat zum leben hatte.
hierzu muss ich sagen das ich BAB, Wohngeld und Kindergeld beantragt hatte aber BAB und Wohngeld abgelehnt worden ist. ( Kindergeld kam erst Monate nach Abbruch dazu )
2 Monate bevor ich abgebrochen habe, habe ich mich mit meiner Sachbearbeiterin zusammen gesetzt und ihr auch gesagt das es soweit kommt wenn sich Finanziell nichts ändert.( zu dem Zeitpunkt erwähnte niemand bei der Arge das man bei solchen fällen auch ALG II beantragen KANN es hiess lediglich ich solle mich mal mit meinem Chef zusammen setzen )
gesagt getan.. der wollte natürlich nichts drauf zahlen.
nach abbruch hab ich dann ALG II beantragt und mit meiner Schriftlichen begründung zum abbruch der EQ auch sehr schnell bekommen OHNE sanktionen.

zu meinem Antrag gehörte unter anderem der bewilligungsbescheid vom Kindergeld ( in diesem ja auch logischerweise steht bis wann Kindergeld gezahlt wird )

jetzt waren 6 Monate um und ich habe einen fortsetzungsantrag gestellt auf ALG II ( und musste wieder mal die 6 Monate Kontoauszüge da abdrücken ) in den Kontoauszügen stand natürlich das ich bis heute Kindergeld bekommen habe. ( war ja auch bei der Arge bekannt )

jetzt habe ich Post bekommen das ich ja Kindergeld bezogen habe und ich dieses jetzt auch angerechnet bekomme ( was wohl vorher nicht der fall war.. WARUM auch immer ?! sie wusste es, hat sogar noch den bescheid im Büro )

Ich gehe davon aus das ich die ganze Suppe natürlich zurückzahlen darf..

nun 2 fragen zu dem ganzen:

1. gibt es irgendwie die möglichkeit mein ALG II nachträglich zu bekommen für den Zeitraum der EQ ( oktober - februar ) laut Berufsberatung stand mir dies in der Zeit zu .. die ARGE hat aber nichtmal ansatzweise das ganze erwähnt - es stand garnicht zur debatte!

2. ist es ja nicht meine Schuld das die gute Frau nicht das Kindergeld angerechnet hat, obwohl sie davon wusste! kann ich somit einer nachzahlung aus dem weg gehen ?

ich wäre sehr dankbar wenn mir wer dementsprechend hier helfen könnte!

Mit freundlichen Grüßen

Slizer
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  #2  
Alt 28.07.2010, 17:23
Benutzerbild von Turtle1972
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Zu 1.) Hast du denn vor dem EQ schon ALG 2 bekommen und wenn ja: wie lange ging der damalige Bewilligungsabschnitt, wieso gabs kein aufstockendes ALG 2 weiter usw?

Zu 2.) Du kannst dich zwar auf Vertrauensschutz beziehen, aber es handelt sich bei 184 Euro Kindergeld ja jetzt nicht irgendwie um 10 oder 20 Euro, die man schnell mal übersieht, wenn man sich den Bescheid anschaut. Es kann also sein, dass Vertrauensschutz nicht greift, weil dir hätte auffallen müssen, dass das Kindergeld als Einkommen in deinem Bescheid fehlt.

Turtle
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  #3  
Alt 28.07.2010, 18:04
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Beiträge: 111
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Ich frage mich gerade wer dir die EQ gegeben hat - die ARGE oder die Arbeitsagentur?

Weil irgendwer muss doch den Zuschuss für den AG geleistet haben.
__________________
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur
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  #4  
Alt 28.07.2010, 18:31
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Zu 1.) Hast du denn vor dem EQ schon ALG 2 bekommen und wenn ja: wie lange ging der damalige Bewilligungsabschnitt, wieso gabs kein aufstockendes ALG 2 weiter usw?

Zu 2.) Du kannst dich zwar auf Vertrauensschutz beziehen, aber es handelt sich bei 184 Euro Kindergeld ja jetzt nicht irgendwie um 10 oder 20 Euro, die man schnell mal übersieht, wenn man sich den Bescheid anschaut. Es kann also sein, dass Vertrauensschutz nicht greift, weil dir hätte auffallen müssen, dass das Kindergeld als Einkommen in deinem Bescheid fehlt.

Turtle
zu 1.) ja ich hab davor ALG II bezogen und es wäre noch bis ca dezember gegangen, aber als ich damals zur Arge bin und denen von der EQ erzählt habe ( die mein chef bei der Arge "besorgt" hat ) hiess es sofort ich würde dann für Oktober schon kein geld mehr bekommen .. war ratz fatz alles gestrichen .. mir wurde dann nur gesagt ich müsste BAB beantragen und anschliessend Wohngeld falls BAB abgelehnt wird ( laut berufsberatung wird GENERELL kein BAB bei EQ´s gezahlt.. ergo hätte sie das ja wissen MÜSSEN. ) Warum es kein aufstockendes ALG II gab frag ich mich mittlerweile auch ( seitdem ich davon weiß )

zu 2.) wie gesagt ich hab es ihr mitgeteilt, sie wusste davon und deshalb bin ich davon ausgegangen das alles seine richtigkeit hat.. ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen zu dem zeitpunkt und sie würde erst in 6 monaten mit einbezogen werden ( deshalb ging ich davon aus das alles ok wäre soweit )
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  #5  
Alt 28.07.2010, 18:32
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Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von SieHabenEsSoGewollt Beitrag anzeigen
Ich frage mich gerade wer dir die EQ gegeben hat - die ARGE oder die Arbeitsagentur?

Weil irgendwer muss doch den Zuschuss für den AG geleistet haben.

die ARGE war das in meinem Fall
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  #6  
Alt 28.07.2010, 19:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
ja ich hab davor ALG II bezogen und es wäre noch bis ca dezember gegangen, aber als ich damals zur Arge bin und denen von der EQ erzählt habe ( die mein chef bei der Arge "besorgt" hat ) hiess es sofort ich würde dann für Oktober schon kein geld mehr bekommen .. war ratz fatz alles gestrichen .. mir wurde dann nur gesagt ich müsste BAB beantragen und anschliessend Wohngeld falls BAB abgelehnt wird ( laut berufsberatung wird GENERELL kein BAB bei EQ´s gezahlt.. ergo hätte sie das ja wissen MÜSSEN. ) Warum es kein aufstockendes ALG II gab frag ich mich mittlerweile auch ( seitdem ich davon weiß )
Wenn dem so war, dann stell umgehend einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Ein EQ ist nicht mit BAB förderfähig, das hätte man bei der ARGE wissen müssen und man hätte deinen Anspruch mit den 212 Euro Lohn einfach neu berechnen müssen.

Zitat:
wie gesagt ich hab es ihr mitgeteilt, sie wusste davon und deshalb bin ich davon ausgegangen das alles seine richtigkeit hat.. ich bin mit meiner Freundin zusammengezogen zu dem zeitpunkt und sie würde erst in 6 monaten mit einbezogen werden ( deshalb ging ich davon aus das alles ok wäre soweit )
Du kannst sicherlich nachdem du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bekommst in Widerspruch gehen mit der Begründung, dass du damals dachtest, dass alles i. O. ist, weil du ja auch alles angegeben hast (Vertrauensschutz). Aber die Chancen, dass du damit durchkommst stehen 50:50, weil es eben kein geringer Betrag ist und man u. U. davon ausgehen muss, dass du es hättest sehen müssen, da du verpflichtet bist, deinen Bescheid sorgfältig zu lesen.

Turtle
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  #7  
Alt 29.07.2010, 00:03
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Vielen vielen dank Turtle ich wer das ganze mal angehen und dann rückmeldung geben wenn ich mehr weiß.

MfG

Slizer
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