Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4: U 25

Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.07.2009, 11:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 4
Unglücklich ALG II als schüler ?

hi
ich bin 19 jahre alt, schüler, und wohne zur zeit bei meiner mutter. bin jetzt grad sitzengebleiben und wollte eigentlich ausziehen, da ich beführte, dass das mit der schule und allem anderen nichts wird, wenn ich zu hause wohnen bleibe. (meine mutter neigt dazu, mein koplettes umfeld zu beleidigen usw.. )
ich bekomme von meinem vater 290€ unterhalt und halt noch kindergeld.. ich hab eben mit dem amt telefoniert. die konnten mir dann versichern, dass ich keinen anspruch auf wohngeld habe. jetzt stellt sich mir die frage, ob ich anspruch auf alg II hab, denn mit dem geld, das ich bekomme, kann ich nicht leben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.07.2009, 11:45
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

1. ist das jetzt schon der 3. Thread mit diesem Titel innerhalb weniger Tage! Bitte einfach auch mal in den anderen T. dazu lesen!

2. Deine Eltern sind enwteder in Form von Unterhalt bzw. Kost und Logis für Dich zuständig, da Du unetr 25 Jahre alt bist. ALG II und eigene Wohnung gibts für U25er nur in schwerwiegenden und begründeten Ausnahmefällen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.07.2009, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 4
Standard

mein vater bezahlt das ja auch. ich hab mich allerdings mit meiner mutter über den auszug unterhalten und sie meine dann zu mir, dass sie mir kein unterhalt zahlen muss, solange sie mir ein zimmer zum wohnen anbietet (welches ich ja nicht mehr in anspruch nehmen will). erst hab ich überlegt sie auf unterhalt zu verklagen, hab aber noch 2 kleine geschwister und angst dass meine mutter dann eventuell probleme mit dem jugendamt bekommt, wenn ich das ganze vor gericht schildern muss... denn die probleme habe nur ich mit ihr...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.07.2009, 11:55
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das ist richtig, was Deine Mutter sagt. Schrieb ich ja oben bereits. Es reicht, wenn Du bei ihr kostenfrei wohnen darfst und durch sie versorgt wirst. Damit kommt sie ihrer Unterhaltspflicht nach.

Wenn Du das nicht in Anspruch nehmen möchtest, musst Du selber sehen wie Du mit dem wenigen geld zurecht kommst. ALG II kommt für Dich nicht in Frage.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.07.2009, 12:09
Benutzerbild von Mammut68
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2009
Ort: Pleistozän
Beiträge: 529
Standard

Zitat:
Zitat von olegbomboleg Beitrag anzeigen
hi
ich bin 19 jahre alt, schüler, und wohne zur zeit bei meiner mutter. bin jetzt grad sitzengebleiben und wollte eigentlich ausziehen, da ich beführte, dass das mit der schule und allem anderen nichts wird, wenn ich zu hause wohnen bleibe. (meine mutter neigt dazu, mein koplettes umfeld zu beleidigen usw.. )
ich bekomme von meinem vater 290€ unterhalt und halt noch kindergeld.. ich hab eben mit dem amt telefoniert. die konnten mir dann versichern, dass ich keinen anspruch auf wohngeld habe. jetzt stellt sich mir die frage, ob ich anspruch auf alg II hab, denn mit dem geld, das ich bekomme, kann ich nicht leben.
Und noch eins drauf: Wenn Dein Umfeld Dich verleitet hat, nicht zu lernen, dann hat Deine Mutter sehr wahrscheinlich recht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.07.2009, 12:21
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von olegbomboleg Beitrag anzeigen
bin jetzt grad sitzengebleiben und wollte eigentlich ausziehen, da ich beführte, dass das mit der schule und allem anderen nichts wird, wenn ich zu hause wohnen bleibe. (meine mutter neigt dazu, mein koplettes umfeld zu beleidigen usw.. )
Du bist dir sicher, dass deine Mutter schuld ist, dass du sitzengeblieben bist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.07.2009, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 4
Standard

daran liegt nicht mein umfeld sondern eher meine häusliche situation..
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 21.07.2009, 12:29
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von olegbomboleg Beitrag anzeigen
daran liegt nicht mein umfeld sondern eher meine häusliche situation..
In deinem Alter eine recht billige Entschuldigung. Aber offenbar immer wieder gerne genommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.07.2009, 12:55
Benutzerbild von Mammut68
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2009
Ort: Pleistozän
Beiträge: 529
Standard

Na, denk mal darüber nach. Wir hier kennen Dich, Dein Umfeld und Deine Mutter nicht. Aber entgegen der populären Annahme ist es nicht wirklich so, dass Eltern immer Unrecht haben.

Nur erkennen was bei Dir wirklich Fact ist, mußt Du selbst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 21.07.2009, 13:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 4
Standard

öhmm.. meine mutter kifft wie doof, säuft jeden abend 3-4 bier, vögelt sich durch die welt und meint das dann meinem freundeskreis mit allen details unter die nase reiben zu müssen.. so aus diesen und noch anderen tatsachen resultiert, dass ich mit der frau nicht mehr unter einem dach leben möchte... ist vllt nachvollziehbar...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg, ausziehen, schüler

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG I + ALG II - Problem bei Anrechnung... Hilfe michabbb Hartz IV 4 - ALG II 2 7 05.07.2009 11:43
Alleinerziehend / Alleinstehend 19 Schüler, wohne alleine, anspruch auf ALG 2 pustefix Hartz IV 4: U 25 4 03.07.2009 12:44
Hartz IV als Schüler des Abgendgymnasiums??? Mizantroop Hartz IV 4: U 25 20 24.06.2009 07:24
keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende????? traeumerle76 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:19


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0