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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| hi ich bin 19 jahre alt, schüler, und wohne zur zeit bei meiner mutter. bin jetzt grad sitzengebleiben und wollte eigentlich ausziehen, da ich beführte, dass das mit der schule und allem anderen nichts wird, wenn ich zu hause wohnen bleibe. (meine mutter neigt dazu, mein koplettes umfeld zu beleidigen usw.. ) ich bekomme von meinem vater 290€ unterhalt und halt noch kindergeld.. ich hab eben mit dem amt telefoniert. die konnten mir dann versichern, dass ich keinen anspruch auf wohngeld habe. jetzt stellt sich mir die frage, ob ich anspruch auf alg II hab, denn mit dem geld, das ich bekomme, kann ich nicht leben. |
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#2
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| 1. ist das jetzt schon der 3. Thread mit diesem Titel innerhalb weniger Tage! Bitte einfach auch mal in den anderen T. dazu lesen! 2. Deine Eltern sind enwteder in Form von Unterhalt bzw. Kost und Logis für Dich zuständig, da Du unetr 25 Jahre alt bist. ALG II und eigene Wohnung gibts für U25er nur in schwerwiegenden und begründeten Ausnahmefällen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| mein vater bezahlt das ja auch. ich hab mich allerdings mit meiner mutter über den auszug unterhalten und sie meine dann zu mir, dass sie mir kein unterhalt zahlen muss, solange sie mir ein zimmer zum wohnen anbietet (welches ich ja nicht mehr in anspruch nehmen will). erst hab ich überlegt sie auf unterhalt zu verklagen, hab aber noch 2 kleine geschwister und angst dass meine mutter dann eventuell probleme mit dem jugendamt bekommt, wenn ich das ganze vor gericht schildern muss... denn die probleme habe nur ich mit ihr... |
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#4
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| Das ist richtig, was Deine Mutter sagt. Schrieb ich ja oben bereits. Es reicht, wenn Du bei ihr kostenfrei wohnen darfst und durch sie versorgt wirst. Damit kommt sie ihrer Unterhaltspflicht nach. Wenn Du das nicht in Anspruch nehmen möchtest, musst Du selber sehen wie Du mit dem wenigen geld zurecht kommst. ALG II kommt für Dich nicht in Frage.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Du bist dir sicher, dass deine Mutter schuld ist, dass du sitzengeblieben bist? |
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#7
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| daran liegt nicht mein umfeld sondern eher meine häusliche situation.. |
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#8
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| In deinem Alter eine recht billige Entschuldigung. Aber offenbar immer wieder gerne genommen. |
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#9
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| Na, denk mal darüber nach. Wir hier kennen Dich, Dein Umfeld und Deine Mutter nicht. Aber entgegen der populären Annahme ist es nicht wirklich so, dass Eltern immer Unrecht haben. Nur erkennen was bei Dir wirklich Fact ist, mußt Du selbst. |
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#10
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| öhmm.. meine mutter kifft wie doof, säuft jeden abend 3-4 bier, vögelt sich durch die welt und meint das dann meinem freundeskreis mit allen details unter die nase reiben zu müssen.. so aus diesen und noch anderen tatsachen resultiert, dass ich mit der frau nicht mehr unter einem dach leben möchte... ist vllt nachvollziehbar... |
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| alg, ausziehen, schüler |
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