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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #11  
Alt 21.07.2009, 13:10
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Nachvollziehbar wäre ggf., wenn du beim Jugendamt hinsichtlich dieser Zustände um Rat fragen würdest. Zumal du ja wohl noch 2 jüngere Geschwister hast.
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  #12  
Alt 21.07.2009, 13:32
Benutzerbild von Mammut68
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Registriert seit: 16.04.2009
Ort: Pleistozän
Beiträge: 529
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Zitat:
Zitat von olegbomboleg Beitrag anzeigen
öhmm.. meine mutter kifft wie doof, säuft jeden abend 3-4 bier, vögelt sich durch die welt und meint das dann meinem freundeskreis mit allen details unter die nase reiben zu müssen.. so aus diesen und noch anderen tatsachen resultiert, dass ich mit der frau nicht mehr unter einem dach leben möchte... ist vllt nachvollziehbar...
Na, wenn dem so ist, habt ihr doch bestimmt schon eine dicke Akte auf dem Jugendamt und vielleicht sogar bei der Polizei. Die kannst als Argumentationshilfe bei der ARGE verwenden, ob es was bringt kann hier allerdings keiner garantieren.
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Stichworte
alg, ausziehen, schüler

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