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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo ich bin neu hier und durch Zufall auf diese Seite gestoßen, bei dem Versuch Informationen zu meinem Anliegen zu erhalten! Also ich bin 23 Jahre alt, bin dieses Jahr im Juni mit meinem Abi fertig welches ich nach meiner Ausbildung nachgeholt habe und wohne seit etwa 7 Jahren nicht mehr zuhause. Mein Problem ist, dass ich noch keinen Studienplatz habe und nicht weiss wie ich mich nach Vollendung des Abis finanzieren soll. Ich wohne mit meinem Lebensgefährten zusammen der einer geregelten Arbeit nachgeht. Habe ich als Überbrückung zum Studium/Ausbildung Anrecht auf irgendeine Unterstützung? Wenn ja, inwieweit spielt da mein Partner eine Rolle? Ich wäre über Hilfe sehr dankbar!! |
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#2
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| Zitat:
Wie bist du jetzt eigentlich krankenversichert? |
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#3
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| Noch bin ich über die Familienversicherung meiner Eltern krankenversichert, sie werden allerdings dieses Frühjahr auswandern und somit fällt diese Versicherung flach, das heisst ich müsste mich selbst versichern, was ich allerdings nicht bezahlen kann! Kommt es bei meinem Partner nur auf den Verdienst an oder auch auf Begleitumstände wie Unterhaltsverpflichtungen usw.? |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| das bedeutet jetzt das seine Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden oder nicht? |
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#6
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| An wen zahlt er denn Unterhalt? Kinder? Und wenn ja mit titulierter Unterhalt?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Er zahlt Kindesunterhalt, welcher auch betitelt ist! |
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#8
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| Dann würde der beim ALG II Berücksichtigung finden.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Prozentual oder komplett? Kann ich das dann bei dem ALGII Rechner bei den Abgaben draufrechnen? |
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#10
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| Wieso ALG 2? Wieso denkt man für die Übergangsphase denn nicht mal ein wenig praktisch und sucht sich Arbeit? Oder macht ein FSJ oder FÖJ oder sowas? Was machen denn andere Schulabgänger, die wegen NC noch warten müssen? Aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung wird man beim Amt sowieso sofort in Arbeit vermitteln. Dein Wunsch nach der Aufnahme eines Studiums wird dort niemanden interessieren. Mit vollendeter Ausbildung kannst du arbeiten gehen. Turtle |
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