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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 14.01.2009, 16:11
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Cool Abitur und was danach?

Hallo ich bin neu hier und durch Zufall auf diese Seite gestoßen, bei dem Versuch Informationen zu meinem Anliegen zu erhalten!

Also ich bin 23 Jahre alt, bin dieses Jahr im Juni mit meinem Abi fertig welches ich nach meiner Ausbildung nachgeholt habe und wohne seit etwa 7 Jahren nicht mehr zuhause.
Mein Problem ist, dass ich noch keinen Studienplatz habe und nicht weiss wie ich mich nach Vollendung des Abis finanzieren soll.
Ich wohne mit meinem Lebensgefährten zusammen der einer geregelten Arbeit nachgeht.
Habe ich als Überbrückung zum Studium/Ausbildung Anrecht auf irgendeine Unterstützung? Wenn ja, inwieweit spielt da mein Partner eine Rolle?
Ich wäre über Hilfe sehr dankbar!!
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  #2  
Alt 14.01.2009, 16:30
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Zitat:
Zitat von Darki Beitrag anzeigen
Habe ich als Überbrückung zum Studium/Ausbildung Anrecht auf irgendeine Unterstützung?
Wenn dein Partner genug verdient - nein. Denn bei ALGII (und mehr wüsste ich jetzt nicht) werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft erfasst. Benutze mal den ALGII-Rechner hier auf der Seite.

Wie bist du jetzt eigentlich krankenversichert?
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  #3  
Alt 14.01.2009, 16:36
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Noch bin ich über die Familienversicherung meiner Eltern krankenversichert, sie werden allerdings dieses Frühjahr auswandern und somit fällt diese Versicherung flach, das heisst ich müsste mich selbst versichern, was ich allerdings nicht bezahlen kann!
Kommt es bei meinem Partner nur auf den Verdienst an oder auch auf Begleitumstände wie Unterhaltsverpflichtungen usw.?
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  #4  
Alt 14.01.2009, 16:41
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Beiträge: 636
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Zitat:
Zitat von Darki Beitrag anzeigen
Noch bin ich über die Familienversicherung meiner Eltern krankenversichert, sie werden allerdings dieses Frühjahr auswandern und somit fällt diese Versicherung flach, das heisst ich müsste mich selbst versichern, was ich allerdings nicht bezahlen kann!
Kommt es bei meinem Partner nur auf den Verdienst an oder auch auf Begleitumstände wie Unterhaltsverpflichtungen usw.?
Die Begleitumstände sind sein Verdienst. Verdient er soviel daß für die BG der Bedarf gedeckt ist bekommst du vom Staat nichts.
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  #5  
Alt 14.01.2009, 17:47
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das bedeutet jetzt das seine Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden oder nicht?
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  #6  
Alt 14.01.2009, 17:49
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An wen zahlt er denn Unterhalt? Kinder? Und wenn ja mit titulierter Unterhalt?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 14.01.2009, 17:54
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Er zahlt Kindesunterhalt, welcher auch betitelt ist!
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  #8  
Alt 14.01.2009, 17:56
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Dann würde der beim ALG II Berücksichtigung finden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 14.01.2009, 18:06
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Prozentual oder komplett?
Kann ich das dann bei dem ALGII Rechner bei den Abgaben draufrechnen?
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  #10  
Alt 14.01.2009, 18:09
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wieso ALG 2? Wieso denkt man für die Übergangsphase denn nicht mal ein wenig praktisch und sucht sich Arbeit? Oder macht ein FSJ oder FÖJ oder sowas? Was machen denn andere Schulabgänger, die wegen NC noch warten müssen?

Aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung wird man beim Amt sowieso sofort in Arbeit vermitteln. Dein Wunsch nach der Aufnahme eines Studiums wird dort niemanden interessieren. Mit vollendeter Ausbildung kannst du arbeiten gehen.

Turtle
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