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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 19.03.2009, 18:45
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Beiträge: 2
Unglücklich Abi an Abenschule und Harz 4

Hallo,

seit Tagen schwirren mir nun schon verschiedene Fragen durch den Kopf.
Ich werde gegen Ende Juli meine jetzige Ausbildung (warscheinlich) beenden.
Allerdings möchte ich danach gerne durch die Abendschule innerhalb von 2 Jahren mein Abitur nach machen, um danach studieren zu gehen...
Leider ist in meinem Bundesland die Abendschule nicht anerkannt und zwar in dem Sinne, dass man in der Zeit nur Harz 4 beziehen kann.

Das einzigste wovor ich Bammel habe ist, wenn ich zum ersten Gespräch auf Arbeitsamt muss und sie nachfragt, wie mein Werdegang ist und ob ich schon Bewerbungen geschrieben habe. Oder sie Adressen für Arbeitssuchende hat, wo ich mich bewerben soll.
Da man in der Zeit während man Harz 4 bezieht, aber jeglichen zumutbaren Job annehmen muss, habe ich nun Bammel mich auf dieser Abendschule an zu melden. Meine Angst besteht darin, dass die Vermittlerin sagen könnte, egal ob Abendschule oder nicht, dass ich es dennoch machen muss.
Es geht jetzt nicht darum, dass ich mich vor Arbeit drücken will oder ich keine Lust habe zu arbeiten. Aber ich will wenn dann gerne einen guten Abiabschluss machen und mich voll und ganz darauf konzentrieren. Allerdings bezweifel ich, dass allein der Besuch der Schule reicht, dass sie mich von der Vermittlungsliste streichen...

Hat jemand mit sowas in der Art schon einmal Erfahrungen sammeln können oder hat jemand einen Rat wie dieses Gespräch am besten führen könnte mit der Sachbearbeiterin?

Lg
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  #2  
Alt 19.03.2009, 18:50
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Da kann man dir keinen Tipp geben. Du mußt dich weiterhin um Arbeit bemühen und nebenbei dann die Abendschule machen.
Es wird also nicht so kommen, dass du lediglich nur die Schule machen kannst.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 19.03.2009, 20:21
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 636
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Die Abendschule ist dein privates Bier. Damit hat das Arbeitsamt nichts zu tun. Da geht es dir nicht anders wie jedem Berufstätigen, der neben seinem Beruf auf der Abendschule sein Abitur macht.
Das Arbeitsamt hat die Aufgabe dich möglichst schnell in Arbeit zu bringen, du mußt ggfs. dann die Schule abbrechen. Du mußt jeden Job annehmen.
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