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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 11.07.2010, 16:03
TheJules
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ab August Ausbildung

Hallo,

ich hatte die Fragen schon einmal im anderen Unterforum "einmalige Beihilfen" gestellt und wurde hierhin verwiesen. Vielleicht kann man die Threads zusammenfügen?
Nochmal kurz:
Ich bin 20 und beginne im August eine Ausbildung. Meine Mutter empfängt Hartz IV und ich möchte dann gerne nach der Probezeit ausziehen. Ausbildungsgehalt liegt dann netto etwa bei 570€. Dazu wohl noch Kindergeld dann (Unterhalt fiele dann wohl weg wurde mir erklärt)
Mit mir zusammen möchte mein Freund von daheim ausziehen, er ist 23 und arbeitet für 400€. Seine Eltern arbeiten voll und er hat mit dem Amt nie etwas zu tun gehabt.
Hat aber vor einer Weile schonmal für ein Jahr in einer Wohnung mit seiner Exfreundin gelebt.
Die Frage drehte sich eigentlich um eine Erstausstattungsfinanzierung, aber mir wurde schon erklärt dass das wohl nichts wird.

Eigentlich möchte ich mich erkundigen, was uns dann eigentlich zustehen könnte, WENN wir die Wohnungshaltung aber allein finanziert bekämen.
Weil wir eben noch U25 sind.

BAB werde ich auch noch berechnen, da muss ich erst einmal durchsteigen.
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  #2  
Alt 11.07.2010, 16:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das habe ich gerade im anderen Thread beantwortet. Der Einfachheit halber schreibe dort weiter.

Turtle
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