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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| HI hab heute ein bescheid bekommen über eine kürzung von 70% weil ich im august 2009 ein termin nicht wahrgenommen hab,sollte am 7.12 eine erklärung dafür abgeben.tat ich aber wurde abgehlehnt. Jetzt zu der neuen berechnung: normalerweise 359€ alg2 miete 321€ heizung 45€ habe kindergeld angemeldet 184€ (dachte dann krieg ich paar euro mehr) jetzt wird von den kindergeld erstmal 30€ so abgezogen und dann auf die 359€ angerechnet.die ziehen die kompletten 184€ ab rest bleib 205€ hab ne kürzung über 215€ dann schreiben die bei miete zahlen die nur noch 310€ strom statt 40€ nur noch 25€ und gas statt 45€ auch nur noch 25€ hatte vor 6monaten die gleiche kürzung(zu unrecht wurde hinterher auch nachgezahlt) 70% hab da kindergeld nicht angemeldet.also 184€ kindergeld ABER 55€ alg 2 bekommen da ja nur 215€ gekürzt werden miete strom gas alles normal gezahlt. wieso jetzt auf einmal nicht mehr ich mach ja jetzt überall schulden wie soll ich das bezahlen??? bitte um hilfe und noch was hatte letztes jahr mal 100%kürzung wegen den zun unrechten 70 vorher hatte dann den termin nicht mehr eingehalten hätte ja eh nichts gebracht da habe ich auf den bescheid stehen von der minderrung sind nur die kosten zum leben betroffen nicht für unterkunft,habe dann von meiner vermietung brief bekommen 105€ von der miete fehlen,habe ich den amt gesagt meinten die ja sie hatten ja 100%kürzung,aber doch nur dasgeld zum leben. |
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#2
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| Deine Erklärung verstehe ich nicht ganz. Wenn du unter 25 JAhre alt bist, kannst du 70% Kürzung nur bekommen, wenn du 7 mal nicht zu einem Termin gekommen bist. Gezählt wird dies immer für 1 Jahr, das heißt wenn du 1 Jahr lang immer zu deinen Terminen gehst, zählt das vorigen nicht mehr mit. Würdest du jetzt innerhalb eines Jahres noch einmal nicht zum Termin erscheinen, wäre die Kürzung 80%. DAs mit der MIete etc verstehe ich aus deinem SChreiben nicht. Kann es vielleicht sein, dass deine Wohnung nicht angemessen ist, das heißt teurer und größer als in deiner Gegend als angemessen gilt? Das würde 6 MOnate lang geduldet und auch in voller Höhe bezahlt, aber du würdest zum Umzug in eine angemessene Wohnung aufgefordert. UNd wenn du das KIndergeld nicht angibst, dann musst du dich nicht wundern, wenn die Überzahlung einbehalten wird. Du bist verpflichtet, jede Änderung umgehend mitzuteilen. Da kannst du froh sein, wenn du nicht noch mehr Ärger bekommst. Übrigens werden dir vom KIndergeld nicht 30€ abgezogen. Diese 30€ werden nicht angerechnet, somit werden vom KIndergeld nur 154€ angerechnet, nicht die ganzen 184€ |
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#3
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| abgesehen davon ist die Sanktion ja wohl nicht mehr zeitnah, wenn das Vergehen im August war und jetzt sanktioniert wird. |
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#4
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| ich wohne in meiner whg seit über 1 1/2 jahren die ist angemessen hatte am anfang 10 dann 20 dann 30% bekommen und dann sofort 100% jetzt immer sofort 70% kürzung aber wieso wird gas strom nur noch ein teil bezahlt?? ich dahcte kindergeld zählt zu einkommen und davon sind doch die ersten 100€ frei? müssen die jetzt die miete nachzahlen oder ich? und muss ich jetzt auch die miete die 10€ die fehlen und die 50€ für gas und strom selber bezahlen? |
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#5
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| Diesen Freibetrag gibt es nur auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Für sonstige Einkommen wie Kidnergeld oder Lohnersatzleistungen gibt es max. die Versicherungspauschale von €30 angerechnet sofern kein anderes Einkommen da ist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#6
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| soll ich den jetzt wiederspruch einlegen? weil kann ja nicht sein das ich jetzt miete strom gas teilweise selber zahlen muss |
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#7
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| Also deinem Namen nach zu urteilen, wohnst du in Dortmund. Da gibt es ein Service-Center. Ruf an und frag genauer nach und gib dann die Daten mal an.
__________________ ~Alle Angaben ohne Gewähr!~ |
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#8
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| HI habe sogar nur 60% kürzung keine 70! War heute beim JObcenter die meinten sei alles richtig,kann aber gar nichts sein oder?voher gleiche kürzung miete wurde ganz gezahlt strom gas auch jetzt wird strom gar nciht mehr abgeschickt gas nur 28 statt 45 miete 310 statt 320€ ich krieg 205€ plus 154€kindergeld also genauso viel geld wie vorher soll aber jetzt so viel selber zahlen? gleichzeitig steht auf der rückseite vom bescheid wo alle geldempfänger stehen also ich deutsche annington fernwärme und komischer weise steht auch die DEW für den strom drauf obwohl die doch gar nichts kriegen sollen??? Werde wiederspruch einlegen soll ich irgendwas begründen?warum |
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#9
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| Dann lass doch mal Butter bei die Fische. Ein Meldeversäumnis zieht 10% Sanktion nach sich. Also musst du doch bei 60% schon wesentlich mehr als ein Meldeversäumnis hinter dir haben. Warst du denn zum Termin oder warst du nicht da? Ansonsten kann die Berechnung des Amtes durchaus korrekt sein, da du ja Einkommen hast, das, nachdem es gegen den verbleibenden Regelsatz von 143,60 (359 Euro nach Abzug 60%) gegengerechnet wurde dann halt gegen den Bedarf an Kosten der Unterkunft gerechnet wird. Turtle |
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#10
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| Also ich habe hier nicht gelogen,Ich habe kein job abgelehnt, oder sonstiges nur termine nicht wahrgenommen! Aber wirklich geholfen hat mir keiner. Ab nächsten Monat kriege ich kein kindergeld weil ich 21 werde in einer woche also werde ich den bescheid neu machen lassen. Also kriege ich nur noch alg 2 kann mir einer sagen wie viel ich dann wieder kriegen würde und ob dann strom und so weiter wieder normal gezahlt wird? und wird ein euro job angerechnet an das alg 2 hab gehört das das beim euro job nicht der fall ist? |
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