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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 29.03.2010, 20:50
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Frage 7 M. Sozialbeiträge gezahlt, jetzt arbeitslos. Was steht mir zu?

Servus aus Hessen,

ich habe heute erfahren, dass mein Arbeitsverhältnis aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Firma gekündigt wird. (Jetzt bald, entweder zu April oder Mai...)
Der springende Punkt ist, dass mein Chef zugleich mein Ehemann ist.

Seit September 2009 (also bis dato insgesamt sieben Monate) bin ich dort beschäftigt - zusammenhängend mit dieser Stelle als Sekretärin wurde für mich zum ersten Mal Sozialbeiträge (Rentenkasse und Krankenkasse) gezahlt.
Wie es zu erahnen ist: Leider habe ich (noch) keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich lerne derzeit per Fernstudium.

In dieser Zeit als Angestellte wurde mir kein einziges Mal mein volles Gehalt ausgezahlt: Brutto ca. 2.500,- EUR.

Meine Frage ist, ob mir mit "unter 25" Arbeitslosengeld oder sontige -soziale Hilfe- zusteht!?
(Mein Ehemann ist, falls relevant, über 30 Jahre)

Denn es kam im Jahr 2008 schon einmal vor, dass ich aus gesundheitlichen Gründen Sozialhilfe in Anspruch nehmen musste - welches Geld mir aber über ein halbes Jahr verwehrt und der Antrag so abgelehnt wurde (und ich nur Geld für die Bearbeitungsdauer des Antrages erhalten habe).

Wir haben keine Kinder... und er ist Selbstständig, aber wird die Firma anscheinend auch nicht länger als zwei, drei Monate halten können.
Er zahlt sich übrigens auch kein Gehalt, sondern nimmt sich wenn überhaupt Geld bar aus der Kasse (also holt sich Geld mit seiner Bankkarte vom Automaten).

Das ist doch kein Leben so... ich verzweifle!
Die Miete zu zahlen wird immer schwieriger und ich befürchte, dass wir oder zu mind. ich auf der Straße lande!
(Die Ehe ist derzeit ein Scheiterhaufen und ich weiß nicht, ob wir zwischenmenschlich noch die Kurve bekommen... und ich schreibe des hier, weil ich nicht weiß, ob das ggf. ein Unterschied macht, ob verheiratet oder demnächst getrennt lebend)

Ich danke vorab für eure Aufmerksamkeit!
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  #2  
Alt 29.03.2010, 21:06
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Beiträge: 4.208
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Du kannst nur zusammen mit deinem Ehemann als Bedarfsgemeinschaft ALG II beantragen.
Hier auf der Hauptseite gibt es einen ALGII Rechner, da kannst du ja mal eure Zahlen eintragen und sehen ob Anspruch besteht.
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  #3  
Alt 29.03.2010, 21:13
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Registriert seit: 29.03.2010
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Beiträge: 2
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0,- EUR

Ha ha ha...
Hat jemand `nen Strick?

Also das kann es echt nicht sein.
Am besten ist, dass ich mich morgen mal beim AA telefonisch erkundige.
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  #4  
Alt 29.03.2010, 21:40
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Beim AA haben die auch keine anderen Zahlen.

Als Hilfsleistung stehen euch beide zusammen 646.20 € zu. Hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Wohnung. Wie hoch die sind kannst du dann gleich mit telefonisch erfragen. Das macht jede ARGE mit der Kommune lokal.

Wenn euer Einkommen über den Daumen höher ist als die zustehende Hilfsleistung plus angemessene Wohnkosten gibts kein ALG II.

p.s. Das Fernstudium interessiert die ARGE nicht wenn du zum Beispiel zu einer Arbeit verpflichtet wirst/an einer Maßnahme teilnehmen mußt geht das natürlich vor.
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arbeitslosengeld, hartz 4, u25

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