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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 21.09.2009, 14:51
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Beiträge: 2
Frage 24, Studium abgebrochen, was jetzt?

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin jetzt 24 und habe bis jetzt studiert. Leider muss ich das Studium aus gesundheitlichen Gründen und weil ich noch zu viel nachzuholen hätte abbrechen und möchte mich um eine Ausbildung kümmern. Diese gehen aber erst frühestens nächstes Jahr im august los.
An meinem jetzigen Wohnort bin ich bis jetzt nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, werde mich aber zum Hauptwohnsitz ummelden, da ich schon seit Oktober 2005 hier wohne, meine Wohnung, meine Ärzte und auch meinen Freund hier habe.
Jetzt wollte ich erst mal Hartz IV beantragen, hab aber gehört, dass ich das mit 24 gar nicht bekommen kann und wieder zurück zu meinen Eltern müsste. Weiß da jemand genauer Bescheid wie da ist und ob ich vielleicht doch irgendeine Chance hab?

Liebe Grüße, Mariechen
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  #2  
Alt 21.09.2009, 15:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Bzgl. U25 und eigene Wohnung gibt es die Suchfunktion. Deine Eltern sind dir eh bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltsverpflichtet.

Im Übrigen kann man durchaus auch noch Ausbildungen für 2009 finden.

Turtle
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  #3  
Alt 21.09.2009, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.09.2009
Beiträge: 2
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Danke für die Auskunft, aber kann ich jetzt prinzipiell Hartz IV bekommen oder nicht? Meine Eltern haben gar nicht das Geld mich großartig zu unterstützen. Meien Mutter ist selbst arbeitslos.
Und was die Ausbildung betrifft, da hab ich mich auch schon kundig gemacht. Aber ich will auch was machen was mir Spaß macht und nicht einfach irgendwas. Und gerade hier in der Umgebung sieht es zur Zeit eher schlecht mit Ausbildungsplätzen aus.

Liebe Grüße, Mariechen
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  #4  
Alt 21.09.2009, 16:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Es gibt für dich kein "hier in der Umgebung". Du bist jung und ungebunden und damit für die bundesweite Vermittlung verfügbar, wenn du ALG 2 bekommen solltest.

Und für ALG 2 brauchst du, da du noch bei den Eltern gemeldet bist, wahrscheinlich erstmal eine Auszugsgenehmigung.

Turtle
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  #5  
Alt 21.09.2009, 16:32
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von mariechen Beitrag anzeigen
Aber ich will auch was machen was mir Spaß macht und nicht einfach irgendwas.
Aber das hat dir bis jetzt ja auch nicht viel gebracht, oder?

Zitat:
Und gerade hier in der Umgebung sieht es zur Zeit eher schlecht mit Ausbildungsplätzen aus.
Das wäre ggf. noch ein Grund mehr, wieder zu deinen Eltern zu ziehen.
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  #6  
Alt 21.09.2009, 19:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Ich glaube auch nicht, dass man kurzfristig beschließt, sein Studium aufzugeben. Normalerweise sollte man doch auch so planen können, dass man sich rechtzeitig eine Ausbildung sucht.

Was wäre denn der Wunschberuf und wo wäre der Wunschort?

Turtle
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Stichworte
abbruch, ausbildung, studium

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