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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 18:00
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Standard 24 Jahre eigene Wohnung. Übernimmt das Amt bei Hartz 4 die Mietkosten?

Hallo,

bin neu hier. Werde am 30.Juni 25.

Ich mache zurzeit meinen Zivi und werde wohl ab dem 1.Mai Hartz 4 erhalten.

Jetzt zu meiner Frage:

Ich wohne in einer Wohnung alleine, da mich meine Verlobte verlassen hat (Warmmiete 415€).

Übernimmt das Amt meine Mietkosten bei Hartz 4 und kann ich in dieser Wohnung wohnen bleiben? Oder muss ich mir eine kleinere Wohnung suchen?

Zu meinen Eltern kann ich nicht zurück, da diese in einer privaten Insolvenz sind.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schonmal.
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  #2  
Alt 13.03.2010, 18:32
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Beiträge: 4.208
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Du mußt dir eine angemessene Wohnung suchen. Deine zuständige ARGE kann dir die Angemessenheitsgrenzen nennen.

Hast du eine abgeschlossene Ausbildung?
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  #3  
Alt 13.03.2010, 18:39
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Beiträge: 3.120
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Wenn ein Anspruch auf ALG II besteht (Ausbildung, ggf. Unterhaltspflicht der Eltern), dann kannst Du zunächst mal in dr Wohnung wohnen bleiben, wirst aber vermutlich recht bald zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert - dann kann der Umzu in eine angemessene Wohnung erforderlich werden. Also vermutlich nicht ganz so zügig, wie Meister mpumpe das darstellt.
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  #4  
Alt 13.03.2010, 18:41
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Du mußt dir eine angemessene Wohnung suchen. Deine zuständige ARGE kann dir die Angemessenheitsgrenzen nennen.

Hast du eine abgeschlossene Ausbildung?
Ja ich habe eine abgeschlossene Ausbildung.

Diese war aber schulisch und ohne Vergütung.
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  #5  
Alt 13.03.2010, 19:12
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Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung hast, dann dürfte ein ALG II Anspruch gegeben sein. Stell rechtzeitig den Antrag, nicht das es da zu vermeidbaren Lücken kommt.
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  #6  
Alt 13.03.2010, 19:26
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung hast, dann dürfte ein ALG II Anspruch gegeben sein. Stell rechtzeitig den Antrag, nicht das es da zu vermeidbaren Lücken kommt.
Danke für deine Hilfe.

Ja, werde am Donnerstag ins Jobcenter gehen.
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  #7  
Alt 12.04.2010, 16:43
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Beiträge: 6
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Hätte noch ne Frage:

Ich bin wie gesagt zum 01.05.2010 arbeitslos, habe jetzt auch schon ALG II beantragt und muss auch zum 01.05.10 in ne neue Wohnung.
Jetzt wollte ich wissen wann ich das erste mal Geld bekomme, für die Wohnung und den normalen Satz?
Ende April oder erst Ende Mai?

Danke schonmal im vorraus.
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  #8  
Alt 12.04.2010, 20:18
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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ALG II wird immer zum 1. eines Monats im Voraus gezahlt. Sprich am 1.5. im Voraus für Monat Mai.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 12.04.2010, 20:24
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Registriert seit: 13.03.2010
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
ALG II wird immer zum 1. eines Monats im Voraus gezahlt. Sprich am 1.5. im Voraus für Monat Mai.
Danke für deine Antwort
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