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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 02.03.2010, 00:21
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Standard 21 Jahre, Eigene Wohnung, Harz4

Hallo,

brauche dringend eure Hilfe!

Also Ich bin Im Jahre 2005 also vor (stichtag 17.2.2006) umgezogen zu einer anderen Stadt welches 100 KM in der Entfernung liegt wegen meiner Ausbildung.

im Nachhinein sind meine Eltern also etwa 1 Jahr später auch her gezogen und haben ein Mehrfamilien Haus gekauft.. bin dann dort rein gezogen, aber in meine eigene Wohnung... das Ausbildung ist bereits beendet. und war 1 Jahr Arbeitslos 1 und paar monate Harz4.. aber in der Gemeinschaft, da meine Eltern auch hier her gezogen sind und hier arbeitslos harz wurden.

Jetzt habe ich mir eine Wohnung gemietet in Stuttgart für 370€ Warm! etwa 25qm. Weil Ich mit meine Eltern sehr oft streit habe.. und mich mit dene nicht mehr verstehe.

ist ein Umzug berechtigt? Darf Ich in meine eigene Wohnung wohnen? da ich ja bereits vor dem stichtag(17.2.2006) alleine schon gewohnt habe.

Ausbildung ist beendet. achja, habe mich von arge von der alten stadt abgemeldet.. und werde demnächst neu anmelden in der neuen stadt......


sorry für mein deutsch, bitte versucht es zu verstehen!! danke!!!
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  #2  
Alt 02.03.2010, 08:43
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Deine Eltern sind Besitzer eines Mehrfamilienhauses und leben von Sozialgeldern? Wie geht das denn?

Beii Auszug ohne Genehmigung aus dem Elternhaus bekommst du keine KdU.
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  #3  
Alt 02.03.2010, 09:00
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ja, die hatten n geschäfft sind aber bereits pleite mit haufen schulden. Ich habe nie im Elternhaus gewohnt.. bin ja vor dem stichtag umgezogen!! und die sind her gezogen.. aber in diesem haus, war ich auch in meiner eigenen wohnung... die haben unter mir gelebt.


Anmerkung:

.bin 21 Jahre
.Ausbildung Abgeschlossen
.vor dem stichtag bereits umgezogen
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  #4  
Alt 02.03.2010, 09:39
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Zitat:
Zitat von mathias123 Beitrag anzeigen
Ich habe nie im Elternhaus gewohnt
Zitat:
im Nachhinein sind meine Eltern also etwa 1 Jahr später auch her gezogen und haben ein Mehrfamilien Haus gekauft.. bin dann dort rein gezogen, aber in meine eigene Wohnung
Also du hast nie im Elternhaus gewohnt sondern deine Eltern sind zufällig nicht nur 'hergezogen' sondern sie haben zufällig das Mehrfamilienhaus auch gleich gekauft. Wobei bei deinen Schilderungen offen ist ob du vorher oder nachher bereits in dem Haus gewohnt hast.

Dann haben sie einen Antrag auf Sozialunterstützung gestellt.

Dem dürfte aber nur dann stattgegeben worden sein wenn es sich nicht um ein 'Mehrfamilienhaus' sondern um eine selbstgenutzte Immobilie handelt denn ein Mehrfamilienhaus ist nach nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold kein geschütztes Eigentum.

Insofern wirken deine Angaben etwas konstruiert.
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  #5  
Alt 03.03.2010, 12:31
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Ey, antworte doch einfach was ich brauch und sei nicht gegen ich danke.


Also ich war heute an der neuen Agentur, diese möchte n erlaubnis von der alten agentur haben.. brauch ich das? eigentlich denn ich bin ja bereits vor dem stichtag oben genannt umgezogen ??!?!?

hilfeeeee
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  #6  
Alt 10.03.2010, 10:39
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Deine Konstruktionen um die 'Stichtagsregelung' sind etwas undurchsichtig.

Wenn du hier nur bruchstückhaft deine Story malst in der Hoffnung nur das hören zu wollen was du dir vorstellst bist du hier nicht im richtigen Forum.

So wäre es etwa hilfreich hier darzulegen warum die ARGE deinen Antrag abgelehnt hat.

Würde ich auf der Basis deiner bisherigen Erzählungen auch tun.

Zitat:
im Nachhinein sind meine Eltern also etwa 1 Jahr später auch her gezogen und haben ein Mehrfamilien Haus gekauft.. bin dann dort rein gezogen, aber in meine eigene Wohnung... das Ausbildung ist bereits beendet. und war 1 Jahr Arbeitslos 1 und paar monate Harz4.. aber in der Gemeinschaft, da meine Eltern auch hier her gezogen sind und hier arbeitslos harz wurden.
Jede Menge Zufälle. Eltern kaufen ein Mehrfamilienhaus und beantragen anschließend Sozialgelder.
Sohn zieht zufällig dort auch ein in eine 'eigene' Wohnung 'aber 'in der Gemeinschaft'.

Wie die Eltern das gedreht haben sich ein Mehrfamilienhaus zu kaufen und anschließend Sozialgelder zu beziehen wäre ja zunächst die naheliegendste Frage, aber still ruht der See.
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  #7  
Alt 10.03.2010, 10:43
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boah ey, es geht hier nicht um meine Eltern sondern um mich. Meine Eltern hatten ein Betrieb den Sie aufgeben mussten, gerade wegen diesem unrentablen haus.

Ich hab ein anderen thread erstellt wo mein fall genauer beschrieben wird, mich würde es freuen wenn du dein Wissen ausnutzt um mir zu helfen?

danke
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  #8  
Alt 10.03.2010, 10:50
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Hallo allerseits,

brauche dringend eure Hilfe! unswa handelt es sich um folgendes:

- Umzug zu einer anderen Stadt Genehmigung.
- Wohnung ist schon gemietet.. 1 Zimmer, Miete beträgt nur 360€ Warm!
- U25, aber bereits vor dem Stichtag 17 feb 05 ausgezogen, doch nach 3 Jahren wieder zuhause eingezogen, spielt das eine Rolle?
- Müssen die mir den Antrag genehmigen? Eigentlich spricht ja vieles dafür oder?
- Hab kein cent in der Tasche, weiss noch nicht mal wie ich jetzt die Kaution bezahlen soll..

Also das Amt hat mein Umzug antrag abgelehnt, habe darauf hin diesen Brief auf die Widerspruch stelle geschickt, da wird auch mein Fall genauer beschrieben..

(Derzeit habe ich mich von amt abgemeldet, da ich mich beim neune Amt in Stuttgart Anmelden wollte. Die haben mich aber zurück gewiesen und wollen erst eine Genehmigung von meinem alten Amt)



Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin aus meiner Wohnung in Tuttlingen ausgezogen und würde mich gerne äußern und ihnen hiermit eine Erklärung für den Umzug schildern.
Seit meiner Kindheit wohnte ich in Stuttgart und habe dort sehr viele Freunde, und normal gute Absichten eine Arbeit zu finden da ich die Umgebung kenne.
Vor 5 Jahren jedoch bin ich nach Tuttlingen gezogen, da ich dort eine Ausbildung als Verkäufer gefunden habe, und diese auch bereits beendet habe jedoch nicht abgeschlossen da ich die Prüfung wiederholen muss.
Leider muss ich sagen, dass mir das Leben dort nicht einfach war, da ich dort niemanden kannte und es mir sehr schwer fiel mich in diesem Ort wohlzufühlen und es hat mich auch geistig sehr nieder gemacht, das ist auch der Grund warum ich wöchentlich nach Stuttgart fuhr um wieder in meiner alten Athmosphäre zu sein. Außerdem hat das meine Arbeitssuche sehr beeinträchtigt.


Im großen und ganzen fällt es mir in Stuttgart wesentlich leichter eine Arbeit zu finden was bereits auch geschehen.
Ich habe nämlich eine neue Stelle als KFZ-Mechaniker bei der Firma Automobil Wangen die in Wangen (Stuttgart) liegt gefunden und wurde dort bereits auf Probe für 3 Monate eingestellt (ohne Gehalt, jedoch versichert).
Diese Chance zu nutzen ist mir sehr wichtig, da ich in KFZ Bereich meine Kenntnisse weiter ereignen will und später eine Arbeit, richtung KFZ suchen will.
Außerdem ist es möglich, dass ich nach diesen 3 Monaten bei der Firma eingestellt werde. Ich habe sehr viel Spaß an dieser Tätigkeit und das war schon immer mein Traumberuf denn ich bin ein leidenschaftlicher KFZ Fan.

Da ich bereits seit dem „17. Februar 2005" aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bin, ist eine Zurückweisung in das elterliche Haus, als ausgeschlossen zu betrachten. Ich habe auch noch nie im Elterlichen Wohnung gelebt. Meine Eltern sowie auch die Bescheinung von Anmelde Amt können das bescheinigen.
Außerdem ist eine Zurückweisung zu den Eltern aus einigen Gründen nicht möglich. Die Wohnung ist zu klein, hinzu kommt das wir eine sieben Köpfige Familie sind und somit für mich kaum Platz in der Wohnung ist, da die jüngeren Kinder ihr 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und somit im Vorrang stehen.

Ich Streite mich jeden Tag mit meinen Eltern, da ich keine Arbeitsstelle bisher gefunden habe, jetzt habe ich eines gefunden! Es liegt in Ihrer Hand mir das zu genehmigen!

Den ersten Schritt, eine Arbeitsstelle zu finden, hab ich vollbracht, der zweit Schritt wäre, dass Sie mir den Umzug von Tuttlingen nach Stuttgart genehmigen. Ich habe mich mit sehr viel Mühe um eine Arbeitsstelle gekümmert, nun wäre es in Ihrem erliegen mir den Umzug zu genehmigen, falls Sie das nicht tun würden Sie mir nur Steine in den Weg setzen, die mich daran hindern vorwärts zu kommen.

Deshalb bitte ich Sie SEHR darum, mir den Umzug zu genehmigen. Und mir somit die Möglichkeit zu geben meine Fähigkeiten im bereich KFZ weiter auszulernen!

Vielen Dank
**meine Arbeitstelle ist auf Probe für 3 Monate und somit ohne Gehalt das auch der Grund warum Ich eine Genehmigung brauche, da ich meine Miete nicht bezahlen kann.

Nochmals danke für eure Hilfe
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  #9  
Alt 10.03.2010, 10:50
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Den Ablehnungstext der ARGE auf deinen Antrag hast du nicht zufällig parat?
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  #10  
Alt 10.03.2010, 10:55
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Den Ablehnungstext der ARGE auf deinen Antrag hast du nicht zufällig parat?
Leider nicht, aber etwa diese Begründungen:

- Meine Arbeitsstelle ist nicht Versichert und ohne Gehalt, deshalb keine Richtige Arbeitstelle

- Ich bin in der selben BG

bin mir sicher das ich nach dieser 3 Monatigen Probezeit auch fest eingestellt werde.. da die momentan ein angestellten haben, dem sein Vertrag in 3 Monate ausläuft.

und arbeite bereits seit dem 01.03.10. Habe dann 2 Tage beim Kumpel übernachtet bis ich eine günstige Wohnung gefunden habe.. diese habe ich dann am 02.03.10 gemietet.

Bei der Arge in Tuttlingen habe ich am 01.03.10 abgemeldet, da ich eine stelle habe, ohne zu Wissen das ich Probleme bei der neuen Arge bekommen würde.

In Klartext, erteilt mir das alte Amt keine Genehmigung trotz meiner neuen Arbeitsstelle mit der Begründung das ich kein Gehalt bekomme von der Arbeitstelle..

danke
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