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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#11
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| Kannst du irgendwie mit Meldebescheinigung belegen, dass du woanders gewohnt hast als deine Eltern? Warum hast du dich nicht schon gewehrt, als du am alten Wohnort nur ALG 2 in der BG der Eltern bekommen hast, obwohl du eine eigene Wohnung hattest? Turtle |
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#12
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| Habe das bereits bestätigt, jedoch meinen die das ich ja wieder eingezogen bin ins selbe haus, und das ich in der BG gelebt habe und deshalb das nicht für mich ist. Was soll Ich jetzt machen?!! das neue amt nimmt mich nicht an, das alte genehmgit nicht?! |
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#13
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| Dann bleibt dir nur Widerspruch und Klage und die Hoffnung, dass die Widerspruchsstelle oder das Gericht zu deinen Gunsten entscheidet. Da es schnell gehen muss, da du ja sicherlich deine Miete nicht bezahlen kannst, ist es ggf. auch notwendig, dass du ein sogenanntes "ER" Verfahren anstrebst (einstweiliger Rechtsschutz). Geh zum Amtsgericht, besorge dir einen Beratungshilfeschein und dann such dir einen Antwalt zum Sozialrecht. Turtle |
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#14
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| Hallo, melde mich nun nochmal und hoffe um hilfen! also eine Klage habe ich nicht erhoben.. da ich inzwischen eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte und dort erst zwei monate lang 400 euro job und jetzt seit bereits drei monaten teilzeit mit vertrag gearbeitet habe, jedoch wurde ich jetzt in meiner probezeit gekündigt.. Würde mir jetzt das Amt für die Wohnung geld zahlen? bitte um hilfe, weiß nicht weiter und kann die miete für das nächste monat nicht zahlen .. allerdings ist es jetzt so das meine Eltern auch kein platz für mich haben in der wohnung da diese zu klein ist |
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#15
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| Das lässt sich schlecht abschätzen. Du wirst die Entscheidung des Amtes abwarten müssen. Turtle |
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