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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich bin 20 Jahre alt und hole derzeit auf dem zweiten Bildungsweg meinen erweiterten Sek I Abschluss nach. Den Abschluss erhalte ich Mitte/Ende Juni. Nächstes Ziel ist laut ARGE - ich beziehe zur Zeit Hartz IV, habe noch nie gearbeitet, meine Eltern sind ebenfalls seit Ewigkeiten Hartz IV Empfänger, weshalb sie mich auch nicht finanzieren (können) - eine Ausbildungsstelle, habe auch eine Einladung zu einer Ausbildungsstellenbörse erhalten, wo ich nachweisen soll, wo ich mich schon beworben habe. Ich bin schon gewillt eine Ausbildung zu machen und habe mich auch bereits beworben, mein Plan sieht aber wie folgt aus: a)Falls ich einen Ausbildungsplatz bekomme, werde ich gleichzeitig mein Abitur per Fernstudium (Kosten 136 Euro pro Monat, Dauer ca. 30 Monate) anfangen. Zweite Möglichkeit: b)Ich finde keinen Ausbildungsplatz. Dann möchte ich durch einen 400 Euro Job 150,00 im Monat hinzu verdienen und durch diese mein Abi per Fernstudium zu finanzieren. Meine Fragen: Welche Ansprüche habe ich bei der Kombination aus Ausbildung + Abi per Fernstudium? Steht mir weiterhin Hartz IV zu? (Die Ausbildungsvergütung wird kaum Kosten für Wohnung und Lebensmittel etc. decken) Im Falle von Möglichkeit 2, bekomme ich dann ganz normal Hartz IV wie bisher? Noch etwas: Kann man eigentlich für das Fernstudium - es ist ja eine Weiterbildungsmaßnahme o.ä. - Bildungsförderung etc. erhalten? Wie sieht es aus mit Kindergeld? Habe ich weiterhin Anspruch bei Möglichkeit a) b)? Vielen Dank! |
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#2
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| Lebst Du noch bei Deinen Eltern? Wenn ja, gibt es in beiden Fällen noch ergänzend H4, sofern Du bedürftig bist. Wenn Du alleine wohnst, gibts im FAlle a) kein H4 mehr, weil dann BAB greift. Kindergeld gibts bei beiden Möglichkeiten. Eine Förderung fürs Abi wird es nicht geben. Da gehen Leute ganz ohne Abschluß, die erstmal überhaupt einen Hauptschulabschluß machen müssen, logischerweise vor. |
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#3
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| Na, so unrelevant und dumm finde ich meine Bemerkung gar nicht. Wenn jemand "seit Ewigkeiten" Hartz-4-Empfänger ist, dann sieht es mit der Arbeitsbereitschaft wohl nicht so großartig aus. Sorry, manchmal nervt es mich einfach. Robert83 |
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#4
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| Zitat:
Ich lebe nicht bei meinen Eltern. Meine Eltern leben getrennt. Ich habe bis vor etwa einem Jahr bei meinem Vater gewohnt, wo ich dann auf Biegen und Brechen ausziehen konnte (U25 etc...). Ich lebe mit meinem Freund zusammen. Wir sind beide Hartz IV Empfänger. |
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#5
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| Hartz IV ist NIE vorrangig vor irgendwas sondern immer das letzte Glied in der Kette, wenn niemand anderes zahlt oder zahlen muß. |
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#6
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| Nach meinem Verständnis ist Hartz 4 eine Leistung, die man vorübergehend in Anspruch nimmt, wenn man in einer Notlage ist. Keinesfalls ist es m. E. dafür gedacht, sich auf Dauer darin einzurichten. Entschuldige, aber meine Meinung musst Du mir schon lassen. Robert83 |
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#7
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| Zitat:
da muß ich dir recht geben ich kenne nun auch genügend die sich auf h4 ausruhen und wenns geht immer mehr haben wollen |
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#8
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| Wenn man eventuelle Hintergründe nicht kennt, sollte man sich das Schubladendenken einfach mal sparen. |
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#9
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| Zitat:
Heute gehört das Abgreifen von Sozialgeldern zur normalen Lebensgestaltung. Leute, die bisher nur gewickelt und genähret wurden, die für die Allgemeinheit Nullkommanichts geleistet haben, gehen übergangslos in Daueralimentation. Man sollte sich überlegen ob man nicht Regeln wie in Portugal findet. Dort gibts keine Daueralimentation bis 45. In Italien gibts überhaupt nichts. Ich habe nicht gehört daß dort Leute hungern. Wenn man gezwungen wird sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen und seine Wohnung selbst zu bezahlen klappt es auch. |
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#10
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| Gnadenloses Off-Topic. Schaut euch mal den Threadtitel nochmal an und haltet eure Grundsatzdiskussionen anderswo. |
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