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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 30.01.2011, 14:09
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Standard 2 personen + 400 euro job wie viel bekommen wir?

hallo..... ich habe eine frage und zwar werde 18 jahre und möchte dann zu meinem freund ziehen der grade leider hartz 4 bekommt... er macht grade das EQ.
ich habe einen 400 euro job und bekomme kindergeld..jetzt meine frage wenn ich zu ihm ziehe was würden wir bekommen?

lg lisa
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  #2  
Alt 30.01.2011, 14:12
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Wie wärs mit der richtigen Reihenfolge: Arbeit suchen,nicht nur Minijob,und dann zusammenziehen?
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  #3  
Alt 30.01.2011, 14:24
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Du nichts und er entweder weiter 359 Euro + halbe Miete abzüglich EQ Vergütung und Kindergeld oder gar nur noch 323 Euro + halbe Miete abzüglich EQ Vergütung.

Turtle
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  #4  
Alt 30.01.2011, 14:39
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warum nur noch die halbe miete dann? lg
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  #5  
Alt 30.01.2011, 14:42
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Weil du die andere halbe Miete zahlen müsstest - logischerweise?!

Turtle
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  #6  
Alt 30.01.2011, 15:09
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richtige reihenfolge ist schwierig da er grade nicht arbeite kann..und das war ja auch nicht meine frage
hmm ja klar muss ich die andere häflte zahlen aber mit 400 euro geht das ja nicht. deswegen frage ich ja wieviel wir zusammen bekommen würden... danke schonmal für die antworten
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  #7  
Alt 30.01.2011, 15:12
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Beiträge: 959
Standard Du

Du hast ja Deine Miete und Deine Unkosten zu decken
und bekämst Kindergeld nur, wenn Ausbildungssuchend.
Deine Eltern sind Dir noch bis zum 25. Geburtstag oder
bis Du eine Ausbildung abgeschlossen hast unterhaltsverpflichtet,
deshalb frage sie, wieviel sie Dir geben.
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  #8  
Alt 30.01.2011, 15:14
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kindergeld bekomme ich jetzt schon und mit dem unterhalt von meinem vater ist es sehr schwierig...ist aber grade zwecks unterhalt alles am laufen...
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  #9  
Alt 30.01.2011, 15:15
Benutzerbild von Turtle1972
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Liebes Kekslein,

das Problem ist, dass es für das Amt kein "wir" gibt. Für das Amt brauchst du nicht ausziehen. Jedenfalls nicht, bis du nicht 25 bist oder es dir selbst leisten kannst...

Oder du ganz wichtige Gründe für den Auszug nachweist, z. B. dass deine Eltern dich schlagen oder so.

Ließe sich aber ganz einfach auch herausfinden, wenn man denn mal die Forensuche benutzen würde.

Turtle
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  #10  
Alt 30.01.2011, 19:28
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Zitat:
Zitat von Keks3003 Beitrag anzeigen
kindergeld bekomme ich jetzt schon und mit dem unterhalt von meinem vater ist es sehr schwierig...ist aber grade zwecks unterhalt alles am laufen...
Vielleicht habe ich es überlesen. Ich habe nicht gelesen, daß du dich in Ausbildung befindest.

Dann braucht dir dein Vater nichts zahlen, schon garnichts für einen kostspieligen Aufenthalt außerhalb des Elternhauses.

Wenn du nicht mindestens ausbildungssuchend gemeldet bist wird dir auch das Kindergeld gestrichen.
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2 personen, 400 euro job, hartz 4

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