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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo, ich habe diesen Monat vom meinen Sachbearbeiter eine Maßnahmen und einen Lehrgang auf das Auge gedrückt bekommen. Mein Problem ist, das ich für beide das Geld auslegen sollte, was meine Mittel bei weiten überstieg. Da ich nicht mehr als 1/2 meines Hartz IV Geldes für Fahrtkosten auslegen kann. Für den ersten Lehrgang konnte ich geradeso das Geld auslegen, aber auf die Erstattung warte ich noch immer. Für die Zweite Maßnahme hatte ich kein Geld mehr,. Ich habe deswegen meinen Sachbearbeiter um Hilfe gebeten der wiederum nur meinte das für die Fahrtkosten zur Maßnahmen der Veranstalter aufkommt (erstattet wird). Mein Problem ist aber, dass der Veranstalter frühstens am Ende der Maßnahme also vier Wochen später das Geld überwiesen hätte, ich also zwei Wochen ohne Geld dagestanden hätte. Ich teilte wiederum die Sachlage des Problems meinen Sachbearbeiter mit, der sich wiederum nur auf die Eingliederungsvereinbarung berief. Da ich mir nicht weiterzuhelfen wußte,teilte ich meinen Sachbearbeiter schriftlich mit, dass Ich den Kurs wegen Geldmangels nicht anteten kann und er mir doch bitte alternativen mitteilen sollte, was leider ausblieb. Nun droht der Sachbearbeiter mir mit einer Kürzung von 30% meiner Bezüge da ich "von vorherein unwillig" gewesen wäre, die Maßnahme anzutreten. Meine zwei Fragen: 1. Geht das einfach so? 2.Auf welche Grundlage im SGB baut das auf? |
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#2
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| Hast du den "Veranstalter" gefragt, ob er nicht auch schon vorher abschlagsmäßig erstatten kann? Turtle |
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#3
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| Hallo. Veranstalter hätte nur die Fahrtkosten per Überweisung am Ende des Kurses gezahlt. Als Begründung wurde der Verwaltungsaufwand, und die Zuverlässigkeit der Kulturteilnehmer aufgeführt. Leider habe ich das nicht schriftlich, da ich telefonisch Auskunft eingeholt hatte. Kommt es eigentlich oft vor, das der Veranstalter sich mit Zahlen der Fahrtkosten Zeit lässt? |
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#4
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| Also ich kenne das nur so, egal ob ich arbeiten gegangen bin oder zur Fortbildung. Mußte auf meine Farhtkostenerstattung oder das Geld auch erst eine Weile warten ehe ich es dann hatte. Das kürzeste war mal das ich 3 Wochen nach Antragstellung bzw. Beginn der Arbeit das Geld auf meinem Konto hatte. Angela |
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#5
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| Hast du noch mehr Beispiele die ich anführen kann? |
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#6
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| Falls Du mich meinst, das sind doch genügend Beispiele oder was meinst Du? Angela |
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#7
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| Was nutzt dir das Aufzählen von x-tausend Maßnahmen? Es geht doch um konkrete Maßnahmen. Und da gibt es viele Möglichkeiten... Gruppeninfo, Fortbildungsmaßnahmen, 1 Euro Job... Wovon sprechen wir hier überhaupt? Turtle |
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#8
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| Eingliederungsmaßnahme war es. Beispiele sind immer gut, da sie aufzeigen das so etwas kein Einzelfall ist! |
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#9
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| Hmmm bei uns (Träger) wird immer im Vorfeld gezahlt, kenn es auch nicht anders. |
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#10
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| Zitat:
Was genau waren das jetzt für Maßnahmen? Nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III? Was früher Trainingsmaßnahmen waren? Turtle |
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