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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| hallo zusammen ich hab mich hier angemeldet und hoffe das ihr mir helfen könnt .... Ich bin 19 und seit kurzem schwanger, wohne noch zu Hause bei meiner mutter und meinem stiefvater. Meine mutter ist frührentnerin da sie sehr krank ist und bekommt knapp 970€ mein vater arbeitet nur neun monate und bekommen die restlichen 3 geld von der ARGE weil er im gartenbau tätigk ist. Ich selbst bin noch schülerin und mache über die abend realschule meinen abschluss nach Mein Freund ist grade 18 geworden wohnt auch noch zu hause beide eltern arbeitslos (stiefvater erst seit paar wochen), wurde von seiner ausbildung gekündigt sucht aber wirklich nach einer neuen und er versteht sich mit seinem stiefvater nicht gut gab auch handgreiflichkeiten ... also wir letztens beim arbeitsamt waren weil er keine ausbildung mehr hat sagte uns die dame das es nicht möglich wäre das er auszieht und wir zusammen ziehn da er erst 18 ist und da das amt schon die wohung der eltern jetzt finanziert das amt NICHT AUCH NOCH seine bzw. unsere wohung bezahlen würde. Er müsste wenn er auszieht in einen eltern-ähnlichen-haushalt oder wie das heißt ... Was mit mir wäre hat sie komplet ignoriert .... meine fragen an euch : * darf ich mit meinem freund zusammen ziehn da ich schwanger bin und doch möchte das das kind bei beiden eltern aufwächst und es doch schwachsinn ist wenn er in einen eltern-ähnlichen-haushalt kommt und ich meine eigene wohung bekomme * bekomm ich über haupt von der ARGE eine wohung finanziert weil meine eltern könne das nicht, meine mutter ist stark krank mit dem herz und wir haben nur eine kl. 3 Zimmer wohung * wenn JA wie viele zimmer / wie groß darf die wohnung sein und vorallem wie TEUER * und vorallem wo muss ich dann hin um das alles zu beantragen ?? ich hoffe ihr könnt mir helfen und schonmal danke im vorraus lg lamore |
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#2
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| hallo, euer gemeinsames Kind und die Gründung einer Familie ist ein Auszugsgrund für euch beide. Insoweit hat man euch M... erzählt. Wie schwanger bist du denn, bzw. wann kommt das Kind ? Erkundige dich was bei euch am Ort eine angemessene Wohnung ist von der Größe und dem Preis her, such dir eine und klär den Mietbeginn. vor Unterzeichnung des Mietvertrages stellt ihr zusammen ab Mietbeginn einen Antrag auf ALG II bei deiner ARGE /Jobcenter. Gruß Enibas |
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#3
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| danke Enibas ich bin im 2. monat und du bist sicher das die dann nicht sagen das es nicht gut und wir doch nicht ausziehn dürfen?! die hat mir nämlich ziemlich angst gemacht das sie ihn doch in diesen eltern-ähnlichn haushalt stecken .... |
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#4
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| Ja da bin ich mir ziemlich sicher...haben wir hier auch fast täglich, also die gleichen Konstellationen wie bei euch beiden |
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#5
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| Im 2. Monat gäbe es in meiner ARGE noch keine Zustimmung, weil da während der Schwangerschaft noch zuviel passieren kann... So ab dem 7. Monat: ja... Turtle |
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#6
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| Bei uns so ab 5. bzw. 6. Monat... |
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#7
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| Zitat:
also müsste ich bis zum 7. monat noch zu hause wohnen und dann in 2monaten alles einrichten kinder zimmer eigene wohung ... ist das überhaupt zulässig?! ich meine das doch viel zu viel stress für eine schwangere |
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#8
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| Du musst ja nicht persönlich die Karton und Möbel schleppen. Viele warten mit der Einrichtung es Kindeszimmers bis kurz vor oder sogar nach der Geburt. Bekannte, Verwandte etc können doch das Schleppen übernehmen . |
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#9
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| Ausserdem geht es um den Zeitpunkt des Mietbeginns der Wohnung |
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#10
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| Zitat:
Turtle |
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