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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Hallo ich habe mal eine Frage ![]() Also ich bin noch Schüler, 19 und wohne alleine. Ich habe im monat ca. 400 Euro zur Verfügung (Kindergeld plus Unterhalt von meiner Mutter) und muss davon 250 € Miete zahlen. Mein Vater gibt mir, manchmal auch etwas, aber da kann man sich nicht drauf verlassen. Ich habe mir jetzt den Antrag für ARLG 2 geholt, aber meine Frage ist, ob die Ämter nicht sagen werden, dass mein Vater voll Unterhalt zahlen muss und dass sie nicht dafür verantwortlich sind? Ist schon klar, dass er das sollte, aber zwingen kannst du jemanden nur per Gericht und das möchte ich nicht... Ist ja auch egal, die Frage ist eigentlich nur ob ich überhaupt Anspruch auf ALG 2 habe oder ob sozusagen nur meine Eltern dafür verantwortlich sind? vielen dank . Jenny |
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#2
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| Als unter 25-Jährige sind Deine Eltern in Form von Unterhalt für Dich zuständig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Deine Eltern sind, so lange sie vom Gesetz her leistungsfähig sind, Dir bis zum Abschluss Deiner Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Was für eine Schule machst Du und ist diese Bafögfähig? Übrigens egal ob bafög, Alg2 oder BAB stellen die Ämter fest das die Eltern unterhaltspflichtig sind musst Du entweder selber oder über das Amt Deine Eltern verklagen, machst Du das nicht musst Du auch zusehen wie Du ohne das Geld zurecht kommst. |
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#4
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| Wann bist du zuhause ausgezogen und wieso? Turtle |
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#5
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