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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Abend, Ich werde nächstes Jahr 18 und werde dann mit 100% Wahrscheinlichkeit mein bisheriges Zu hause verlassen müssen. Ich habe es in 11 Jahren Schule trotz mehr er Anläufe nicht geschafft einen Hauptschulabschluss zu vollenden. Und nun bin ich es leiht, da ich noch vollkommen neu im Bereich Sozialhilfe bin wollte ich mal fragen was mir als 18 Jähriger ohne Abschluss zustehen würde ? Ich selber bin alleinstehend ohne Lebenspartner wie sieht es mit Wohngeld auf was für eine Wohnung hätte ich Anspruch und wie lange kann ich eigentlich auf hartz 4 bleiben gibt es da eine Bestimmte Grenze.? |
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#2
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| Deine Eltern sind in Form von Unterhalt verpflichtet für Dich aufzukommen. So einfach ist es also mit Rauswurf nicht getan!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Zitat:
Ich möchte meiner Mutter allerdings gar nicht auf der Tasche liegen, und mein Vater ist selber nicht mehr in Lohn und Brot also bekommt Rente wohlgemerkt ist der auch erst 42. Könntest du villeicht kurz auf meine anderen Fragen eingehen. ? |
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#4
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| Hallo Arb, was macht dich so sicher das du keine Ausbildungs-bzw.Arbeitsstelle findest ?? Warum gleich staatliche Unterstützung ? lg edy |
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#5
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| Ohne Abschluß ungelernt ? da muss man nur einmal denn Fernseher anmachen. Und ich sage es erhlich ich habe schlicht und ergreifend kein Bock auf Arbeit. |
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#6
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| Zitat:
Du möchtest deinen Eltern nicht auf der Tasche liegen; löblich! Aber nicht, wenn das für dich heißt dafür dem Staat auf der Tasche zu liegen. Deine Eltern sind dir gegnüber unterhaltspflichtig, also müssen sie dir auch Unterkunft gewähren. Da ist dann auch nichts mit eigener Wohnung vom Staat. Für Wohngeld müsstest du deinen Lebensunterhalt selber bestreiten können. |
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#7
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| Zitat:
Ich bin immer mehr dafür, daß H4 reformiert wird und zwar nach unten. Die Idee, daß man für H4 eine Gegenleistung in Form von Arbeit erbringen muß gefällt mir immer besser. |
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#8
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| Der Werdegang ist, dass du ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder ein Berufsgrundjahr (BGJ) oder aber eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) machst. Wenn erst BVJ oder BGJ, dann eben ein Jahr später die BVB. Und anschließend machst du einen über das Arbeitsamt geförderte Ausbildung (BaE). Das ist ganz normal und geht auch für Jugendliche, die den HSA nicht geschafft haben. Es kommen doch Berufsberater an die Schulen. Vielleicht sollte man die Termine dort nicht immer schwänzen und auch mal hingehen und sich beraten lassen?! Dann wüsste man auch, was möglich ist in Richtung Ausbildung. Natürlich muss man dann auch zu den Maßnahmen hingehen und das durchziehen. Und nicht nur auf schnelle Kohle aus Steuermitteln aus sein! Ob du deiner Mutter und deinem Vater ab 18 nicht auf der Tasche liegen möchtest, interessiert übrigens nicht. Sie haben dich in die Welt gesetzt und nicht der Steuerzahler. Bevor dieser also auch nur einen müden Cent springen lässt, sind deine Eltern dran. Von daher kannst du den Auszug mit 18 wohl vergessen... Es sei denn, du machst dann eine BvB oder eine BaE. Da kannst du nämlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit kann man eine kleine Bude oder ein WG-Zimmer durchaus bezahlen. Turtle |
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#9
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| Und wie siehst aus wen nachweißlich psychisch labil bin.? Muss ich dann auch zu solchen Maßnahmen und was ist wen ich einfach nicht hingehe. Mein Vater ist auch schon mit 42 in Rente wegen Psychisch. Also ich gehe zum Amt zu hause ist nicht mehr Eltern beide keine Kohle in der Tasche und hab Psychisch nicht mehr alle Latten am Zaun was wird man mir dar sagen.? |
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#10
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| Wenn Du nicht hingehst, gibts kein Geld. Und wenn Du versuchst, die Psyche vorzuschieben (ist ja bequem weil schwer nachweisbar) wird sich der Amtsarzt mit Dir beschäftigen. Dann wird man weitersehen. |
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