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Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen.

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  #1  
Alt 09.03.2010, 08:59
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Standard 18 Jahre,in Schulausbildung ,schon eigene Wohnung,bald pleite

hi,wollte hier erstmal alle recht nett grüssen und dann direct mal zu meiner Frage kommen.Ehrlich gesagt wusste ich auch nicht wirklich,in welche Rubrik das kommt,deshalb fang ich mal an:Bin 18Jahre jung,lebe seit knapp einem Jahr in ner eigenen Wohnung(private Probleme zuhaus)und bin momentan dabei meine mittlere Reife mit quali zu machen bei einer Fernschule.Arbeit oder Ausbildung habe ich daher noch nicht.Jetzt meine fage dazu,was kann ich beantragen,steht mir ausser das Kindergeld von 170€ überhaupt irgendetwas an Förderung zu(bei 220€ Kaltmiete+einzurechnenden Lebensunterhalt sind 170 garnix)dazu kommt das mein "Erspartes" wenn es so weitergeht,in knapp 3-4Monaten aufgebraucht ist.Am besten wärs wenn ich mit der Förderung nach Abzug der Mitte ungefähr jeden Monat auf null komme(soll heissen weder plus noch minus aufm Konto)
Naja freu mich über alle antworten

mfg
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  #2  
Alt 09.03.2010, 09:08
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Von was lebst du, wer bezahlt dir die Wohnung jetzt?
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  #3  
Alt 10.03.2010, 14:00
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wohnung zahl ich,bekomme momentan nur Kindergeld,bezahl halt vom Erspartem,wollte wiesen auf was ich den Theoretisch ein anspruch hätte,nur bafög oder noch was andres
mfg
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  #4  
Alt 10.03.2010, 15:06
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Bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig.
Da gibts jetzt nicht einfach ALGII,
da ist Elternunterhalt vorrangig.
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  #5  
Alt 10.03.2010, 16:53
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Wenn du dir eine Wohnung genommen hast wirst du sicherlich die Finanzierung bedacht haben.

Dazu gehört natürlich zunächst wie Nachtvogel schreibt die Unterhaltspflicht der Eltern zu prüfen.

Allerdings brauchen dir die Eltern ohne schwerwiegenden Gründe keine Wohnung zu bezahlen sondern es reicht dir Kost und Logis im Elternhaus zu bieten. Dann wäre die Wohnung dein eigenes Luxusproblem.

Als zweites solltest du checken ob Bafög infrage kommt, aber viel Hoffnungen kann ich da dir nicht machen, im Normalfall ist der Erwerb der Mittleren Reife als allgemeinbildender Schulabschluß nicht bafögfähig.
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  #6  
Alt 10.03.2010, 17:28
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Fernschule -> kein BAföG, das ist nebem einem Beruf gedacht.
Also jobben!
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  #7  
Alt 10.03.2010, 20:58
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alles klar,hab noch gekuckt bafög ers nach 6monaten bei Fern-Schule,dafür inwie 50eurs mehr oderso,stand aufjedenfall aufder site von ILS

thx für die antworten
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  #8  
Alt 10.03.2010, 21:16
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Bei Mittlerer Reife?
Dass es fürs Abitur bei der ILS BAföG geben kann, ist mir bekannt, aber für Realschulabschluss...
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