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| Hartz IV 4: U 25 Junge Menschen unter 25 Jahren sind von Hartz IV bzw. ALG II in besonderer Weise betroffen. Fragen zur U 25 Thematik hier stellen. |
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#1
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| Guten Tag, ich hoffe ich finde hier jemanden der mir einen Rat geben kann. Ich bin jetzt noch 24 und bekam anfang des Monats zum ersten mal eine Sanktion nach § 31 SGB, zu meinem entsetzen 100%, jediglich die miete jedoch nicht der Strom wird bezahlt. ABER^^, ich werde ende des Monats 25, meine sperre sollte noch 2 Monate lang gehen und nun hoffe ich das ich da ich ja diesen Monat 25 werde meine Sperre von 100% auf 30% gesenkt wird. Habe ich da chancen und wäre es evtl. sinnvoll mir einen Rechtsbeistand zu besorgen? Ich Hoffe es stört nicht das ich diese Frage hier herein gepackt habe und wenn es hier nicht reingehört dann bitte ich um entschuldigung und es kann ja ruhig gelöscht werden. Wenn sich wer hiermit auskennt dann bitte einfach eine E-mail an: Sgeiter@gmx.net schreiben, ich wäre wirklich sehr dankbar darum! mfg, Sven Geiter |
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#2
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| Zitat:
die Durchführungshinweise zu § 31 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Erstmalige Pflichtverletzung bei U25 Ab Rz (31.39) (1) Junge erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten bei einer ersten Pflichtverletzungen nach Absatz 1 oder Absatz 4 mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung keine Geldleistung aus der Grundsicherung,.... Maßgebliches Alter Rz (31.40) (2) Maßgeblich für die Feststellung des Alters des Hilfebedürftigen ist der Tag des sanktionsbegründenden Ereignisses. DA § 31 SGB II
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Hallo. Wofür wurdest du eigentlich Sanktioniert? Gab es zu dem Thema eine Anhörung? Klingt für mich als hätte dich die Sanktion sehr überraschend getroffen, daher die Frage. Trish |
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