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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, heute drück mal wieder der Schuh ganz besonders. Ich brauche eure Hilfe zum Thema: Krankenversicherung. Mein Freund / Partner hat zum Glück Arbeit bekommen und ich werde wohl komplett meine Leistungen ALG 2 verlieren da er ein wenig mehr als über den Satz verdient also das steht schon definitiv fest. Nun ist es so das ich nicht verheiratet bin und auch schon über 25 Jahre und dann wäre ich ja nicht mehr Krankenversichert. Ich habe bei der Arge angerufen welche Möglichkeiten es da gäbe aber die meinten nur dass ich mich dann Privat Krankenversichern müsse oder heiraten. Aber ich will nicht heiraten und privat Krankenversichern kann ich mich auch nicht da das Gehalt ja nun jetzt von meinen Partner nicht sooooo hoch ist. Am besten wäre ja ein eigener Job aber da tut sich leider momentan nichts. Ich weiß echt nicht weiter muss ich jetzt unbedingt heiraten obwohl ich das nicht will bloß um eine Krankenversicherung zu haben. Ich kann doch nicht verlangen das mein Partner für meine Abgaben arbeiten geht und er im Endeffekt kaum noch zuverdienst hat. |
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#2
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| Es ist tatsächlich so: Du musst dich selbst krankenversichern oder heiraten oder trennen. Aber dein Freund kann die Unterhaltsaufwendungen für dich von der Steuer absetzen. Außerdem würdet ihr, wenn durch die Zahlung der KK-Beiträge wieder Bedürftigkeit eintreten sollte, die Differenz vom Jobcenter bezahlt bekommen. |
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#3
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| Was heisst "ein wenig über dem Satz"???? Es gäbe nämlich, wenn man durch die Zahlung der KV aus eigener Tasche hilfebedürftig werden würde, die Möglichkeit eines Zuschusses zur KV. Andere Möglichkeit wäre Wohngeld beantragen und davon KV zahlen. Fakt ist, dass eine KV-pflicht besteht und Du so oder so zahlen musst bzw., wenn Du nicht zahlst, Schulden auflaufen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Hi, "...ein wenig über den Satz..." heißt, dass wenn er jetzt auch noch meine KVS zahlen muss, es sich fast schon nicht mehr lohnt zu arbeiten indem Sinne da er dann fast wieder am monatlichen ALG II Satz wäre. Ich meine deswegen würde er jetzt die Arbeit niemals aufgeben. Aber doof ist das doch schon man geht ja auch Arbeiten um sich finanziell zu verbessern. Was wird so eine private Krankenversicherung kosten? Ich habe ja mal bei der AOK befristet (2006 zu 2007) gearbeitet, damals waren es glaube so aufgerundet um die 120€. Ich werde mich wohl damit abfinden müssen mich dann privat zu versichern, ist es dann aber auch wieder möglich dass falls (und ich hoffe der Fall tritt nicht wieder ein) ich wieder ALG2 Empfänger werden sollte oder ich heirate ist es dann möglich wieder aus der privaten raus zu kommen oder muss ich die dann weiterführen weil Musiker doch meinte: "...die Differenz vom Jobcenter bezahlt bekommen...". Irgendwie wurde dort was beim Gesetzgeber vergessen, ok bei mir ist es der Partner, aber ich habe in meinen Freundeskreis auch leute die wohnen ohne Partnerschaft zusammen einfach um Kosten zu sparen und wenn dann einer von dene mehr Geld in die BG bringt weil er Arbeit bekommen hat ist der andere (eigentlich beide) Bestrafft. @ Mandy:"...Zitat: Fakt ist, dass eine KV-pflicht besteht und Du so oder so zahlen musst bzw., wenn Du nicht zahlst, Schulden auflaufen..." damals als ich noich bei der AOK war, war es so dass wenn dein ALG 2 nicht mehr weiter lief du automatisch rückwirkend noch einen Monat versichert warst und danach bestand kein Versicherungsschutz mehr weil die Arge dich abgemeldet hat und somit warst du raus aus der Arge und aus der Krnakenkasse. Wir hatten da echt viele Fälle von. |
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#5
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| Seit 1.4.2007 besteht KV-pflicht!
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#6
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| § 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen (1) (weggefallen) (2) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind und die für den Fall der Krankheit 1. bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 2. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen. Der Beitrag wird ferner für Personen im notwendigen Umfang übernommen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden. (3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind, werden für die Dauer des Leistungsbezugs die Aufwendungen für eine angemessene private Pflegeversicherung im notwendigen Umfang übernommen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Für Personen, die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind und die allein durch den Pflegeversicherungsbeitrag hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen. (4) Die Bundesagentur für Arbeit zahlt den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242 des Fünften Buches für Personen, die allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden, in der erforderlichen Höhe. SGB 2 - Einzelnorm
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Was spräche denn gegen die Ehe? Du wärest familienversichert und er könnte in Lohnsteuerklasse III wechseln und hätte mehr Netto. Ihr würdet doch nur gewinnen dadurch... Turtle |
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#8
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| Zitat:
Das ist halt das Problem - man möchte zwar zusammenleben, vielleicht gerne auch für den Rest des Lebens, aber heiraten - nein, wie spießig und uncool. Die rechtlichen und finanziellen Vorteile, die man bei einer Eheschließung hätte, möchte man aber auch gerne ohne Heiratsurkunde mitnehmen. Geht nicht. Entweder man heiratet, mit allen Rechten und Pflichten, oder man verzichtet auf die Heirat, muss dann aber auch gewisse Nachteile, wie z.B. die Sache mit der Krankenversicherung, in Kauf nehmen.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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#9
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| Heiraten würde für mich schon in Frage kommen, sparen sogar dafür, wir wollten es aber an unseren Wunschdatum und irgendwie wei0 nicht hab ich das gefühl wenn ich jetzt heirate das nur zu tun wegen der KV klingt doof ich weiß aber ist irgendwie ein fader Beigeschmack. Ich habe mich ebend bei meiner Krankenkasse informiert ich müsste so um die 150€ privat bezahlen, nach Prüfung und Antrag. Wenn ich jetzt heiraten würde dann könnte ich ohne große Bürokratie Familienversichert werden ... hmm ... irgendwie auch lustig ... ich halte euch auf den Laufenden |
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#10
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| Ich wollte dir da ja auch keinen Vorwurf machen. Aber ich bin nicht so ganz sicher, ob das Warten auf eine Hochzeit am 11.11.11 (schönes Datum, können nicht mal Ehemänner vergessen ) für eine Dauer von siebeneinhalb Monaten die Zahlung von monatlich 150 € Krankenversicherung wert ist. Vielleicht unauffällig jetzt schon standesamtlich heiraten, und am 11.11.11 dann die große Feier mit kirchlicher Trauung, der ganzen Verwandtschaft und so weiter. Wäre vielleicht auch eine Idee. Ansonsten, wenn das Geld deines Partners nicht so ganz reicht, versucht es z.B. mal mit Wohngeld. Vielleicht reichts ja dann für euren Lebensunterhalt einschließlich deiner KV.
__________________ Schöne Grüße ubu |
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| familienversicherung, krankenversicherung |
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